Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 1 (Januar 1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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- Rashi 1× ep/1002670
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38 Recenstonen. klaren Darstellungsweise folgt. So wirst z. V. der Verfasser Peria und Mez!za, beide als Minhagkm erklärend, zusammen (S. 100), wahrend der Talmud die Peria als conditio sine qua non der Beschneidung bestimmt (Sabb. 137b), die Meziza aber nur als ein Präservativ angerathen wird; so wird angegeben, daß sich an derHalacha bekanntlich (!) Ueberliefertes und Mischna anschloß (das.), und die Halachot lemosche missinai auch vernunftwidrig sein dursten (S. 10l). Die Hypothese von der Entstehung der Peria zu Grunde legend, glaubt der Verfasser, man habe deshalb die complicirte Operation den Aerzten übertragen, und citirt Menachoth 42 a, wo jedoch von einer Uebertragung an Aerzte nicht die Rede ist; vielmehr übten sie zu jenen Zeiten nebst den Aerzten auch der Uman (^ Bader, Sab. 133b, Sanhedr. 17, 6)*), die Mütter (Iebam. 64 a), die Laien (Sabb. 130b). So wollen wir auch nicht strenge untersuchen, ob es damit seine Richtigkeit habe, daß man dem Vater, der sonst sein Kind selbst beschnitt, und durch die Uebertragung der Beschneidung an Aerzte dessen enthoben wurde, damit entschädigte, daß man ihn das Kind während der Operation auf den Armen oder auf dem Schoße halten ließ, oder ob der Zuruf: Gesegnet sei, der da kommt im Namen, des Herrn, wirklich dem mit dem Kinde eintretenden Propheten Elia gelte (102). Ferner wird für den Eliasstuhl als Gewähr Jozer zu Berich Mila citirt! und Seite 108 angegeben, daß auf die Meinung des Maimonides-hin (!) die Rabbinen verordnten, den Beschneider, welcher nicht aussaugt, abzusetzen, und für diese Angabe Jore Deah citirt! — Wir entheben uüs des unerquicklichen Geschäftes, dem Verfasser durch das Labyrinth dieses Kapitels von Satz zu Satz zu folgen, und merken blos noch an, daß es keinen Tractat der Veschneidung im Talmud giebt (S. 109); wenn Heiden die Beschneidung nicht verrichten dürfen, dieß nicht mosaisch verboten ist (S. 110), und endlich, daß die Abstellung der Veschneidung in den Synagogen nicht so geradezu zu verlangen sein dürfte. Den Regierungen dürste die behauptete absolute Schädlichkeit eines Transportes in die Synagoge um so weniger einleuchten, da christliche Kinder sogar bald nach der Geburt in die oft entlegene Kirche getragen werden. Das österreichische Gesetz befiehlt sogar, alle Beschneidungen in der Synagoge vor- *) Der gelehrte Herr Ref. scheint hier geirrt zu haben, ,j«m ist keinesfalls der „Bader," für diesen findet fich ^2, ein bekannter römischer Ausdruck, •pi» erklären Aruch (h. v.) und Raschi (Synhed. 17) als 2N l'ipn (Aderlasser), der wahrscheinlich auch andere chirurgische Operationen und daher auch die Beschneidung verrichtete. scheint überhaupt für eine praktische Kunstfertigkeit gebräuchlich; daher der Prosesstonist pm, und ebenfalls nach der frühern Ansicht der Chirurg, wodurch dieser Ausdruck fich von asTn, wo mehr die Wissenschaft vorwiegt (nur tritt der heutige gebildete Chirurg schon" in die Classe der biK&n daher die Bezeichnung Raschi's unb Aruch ganz adäquat ist) unterscheidet. F.