Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-01-01 · 1 (Januar 1845) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
1 (Januar 1845)
Date
1845-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2744856-2744869-2744871--0416-2745361
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

6 Die Symptome der Zeit. tretenen Bahn fortwandelt, und bei der völligen Gleichstellung anlangt. Es ist überhaupt dieses eine der verkehrtesten Folgerungen, mit denen Staatsmänner ihr Gewissen hinsichtlich der Juden einschläfern, die Stimme des Volkes spreche laut gegen den Juden. Ja, sie wird sprechen und lärmen und toben, so lange sie den Juden, weil er nicht emancipirt ist, als Fremdling betrachtet, und alles ihm Gewährte ihr als Concesston erscheint. Concessionen zu machen kann ein Volk nicht gezwungen werden; es will nicht verschenken und vergeben; Großmuth mag eine treffliche Tugend sein, aber nicht Jedermann ist zu ihr geneigt, und noch weniger will man sich zu ihr anhalten lassen. Aber es werde Gleichstellung ausgesprochen; der Jude istBürger, er hat ein Recht, und verdankt nichts der Gnade; er erwirbt, nimmt aber nicht als Fremdling dem Einheimischen sein Brod weg, der Neid wird daher gegen ihn nm in dem Grade rege sein, wie gegen den christlichen industriellen Kaufmann. Aber bei ihm bildet noch die aus der Verschiedenheit des Glaubens hervorgehende Abneigung des Volkes eine tiefe Kluft? Doch diese wird nicht ausgefüllt, wenn die Regierung drückende Gesetze gegen den Juden in den Krater wirft; sie geben dem Fanatismus neue Nahrung, der die Geburten seines wilden Taumels vom Staate als legitim anerkannt stehet; setzt doch der Staat selbst den Juden hintan! Als Beweis übrigens, daß dieser Fanatismus, so er nicht durch Maßregeln der Regierung genährt und gestützt wird, dem bürgerlichen Verhältnisse der Juden keinen Eintrag thue, mag — wir schweigen von dem als „glaubenlos" verpönten Frankreich — Belgien dienen. Es wäre wahrlich ein an dem Böhmen begangenes Unrecht, ihn als fanatischer denn den Brabanter und Wallonen auszugeben, und würde nicht die Regierung hierfür mehr als der belgische Staat verantwortlich sein, da in Oesterreich die Geistlichkeit dem Staate unterworfen ist, Oesterreich auf den Papst selbst den enschiedensten Einstuß übt! Der Jude ist in Belgien gleichgestellt, und sind bei dem geschichtlich zu Aufläufen und Aufruhr geneigten Volke hierüber Unruhen ausgebrochen? Der Pöbel feiert noch heute in Belgien gedankenlos das Fest einer vor Jahrhunderten erfolgten Judenermordung, und denkt doch nicht daran, den Juden zu beeinträchtigen: weil der Jude ein Recht besitzt, und ein anerkanntes Recht auch dem großen Haufen unantastbar ist. — Betrübend ist übrigens, daß auch das den anderen österreichischen Provinzen gegenüber auf seine Freiheit stolze Ungarn dieses Recht, obschon es sich früher eifrig dafür verwendete, auf dem nun beendigten Landtage nicht anerkennen wollte, und die Emancipation für jetzt durchfiel. Wir haben schon obenPreußen berührt, unddaß man hier noch mit Erwartung dem Kommenden entgegensiehet. Wir wollen es als ein

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.