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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-12-01 · 9 (Dezember 1844) · p. Seite 339

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
9 (Dezember 1844)
Date
1844-12-01
Page
Seite 339 (sequence 13)
Language
German
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Ueber feie körperlichen Eigenschaften, re. AAK stehe, „Ist nicht Ahron dein Bruder, der Lewi?" in diesen Worte liege die Strafe. Das stimmt nun ganz mit obiger Regel überein; aber merkwürdig bleibt es, daß Aben Esra alles dies übersehen hat. Zn obiger Schriftstelle sagt er: Sollte jemand einwenden: Wo finden wir (in der Schrift) Zorn, (beim Ewigen) wenn sich auch kein Schade dabei ereigiiet hat? — So zeiget ihm die Stelle bei Mirjam: „Und es entbrannte der Zorn des Ewigen gegen sie," vbschon Ahron durchaus keinen Schaden erlitt. — Dieser Jemand ist kein anderer als der Obige R. Jehoschua, das ist so Aben Eöra's Manier wenn er gegen den Talmud opponireu will; aber sie zeigt auch daß er die Meinung der Rabbinen hier nicht aufgefaßt habe, oder nicht auffassen wollte. Die angeführte Schriftstelle spricht übrigens mehr gegen ihn als für ihn; ist es denn nicht eine Strafe fiir den Bruder, wenn er die Schwester wie eine Leiche vor sich siehet? — Doch befürchteten einige Rabbinen, daß man auf eine Versinnlichung verfallen möchte, und sagen daher, daß auch Ahron aussätzig wurde. — Nach obiger Regel läßt sich auch der „Wenn man so sagen darf" „8aus Comparaison” -- im Talmud erklären. Wie? Die Rabbinen die so viele Versinnlichung in der Schrift vor sich hatten, und die selbst nicht so sparsam mit dergleichen waren, sollten mit einem Mal eine Scheu dagegen bekommen haben? Aber bei genauer Untersuchung findet sich daß sie diesen Ausdruck nur da gebrauchen wo keine Handlung gleich darauf folgt, obschon späterhin eine dadurch entsteht, da bedarf es allerdings einer Entschuldigung, wie z. B. bei den rin» :n- Hamburg. Moses Mendetson. Berichte über Synagoge und Schule. Aus Mährer». ') Wir lassen dem, im Maihefte gegebenen Ueberblicke, einen gedrängten Detailbericht folgen, und berühren die bedeutendsten mähr. Gemeinden, so weit deren Rabbiner- und Schulangelegenheiten ein allgemeineres Interesse gewähren und daher in den Kreis näherer Betrachtung gezogen zu werden verdienen. Wir beobachten die Ordnung der provinzialen Kreiseintheilung in den Brunner, Ollmützer, Jglauer, Znaimer, Hradifcher und Prerauer Kreisbezirk (zu welchem letztem auch die im. k. k. Antheile Schlesien I) Bgl. Wachest.

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