Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 9 (Dezember 1844)
- Date
- 1844-12-01
- Page
- Seite 333 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Reformbestrebungen und Emancipation. 333 in das Gebiet der Politik hinüber spielen, und wären wohl im Stande dem Staate Forderungen und Eingriffe an die Hand zu geben, welche diesem noch nicht in den Sinn gekommen waren, denn qui se fait brebis le loup le mange. Wir erwähnen nur beispielsweise des Zwanges, der in Preußen, Baiern und andern deutschen Ländern gegen die Gymnasiasten jüdischen Glaubens namentlich in den hohem Classen in Bezug auf das Schreiben an den Feiertagen mehr oder minder ausgeübt wird >). Es wird Niemanden in den Sinn kommen, daß durch Berücksichtigung der jüdischen Schüler an ihren Feiertagen die Schule oder die jüd. Zöglinge wirklichen Nachtheil erleiden, da es nur darauf ankommt, daß der jüd. Schüler, was etwa am Sabbathe in dem 3—4 stündlichen Unterrichte des Vormittags (Nachmittag ist die Schule geschlossen) dictirt wird, des Sonntags schriftlich nachhole. Es wird jeder zugestehn, daß wenn auch das Gesetz nicht von Allen beobachtet wird, dies doch dem Individuum anheim gestellt sein müsse, und der Staat nicht berechtigt sei, die Alternative zu stellen: entweder auf das Gesetz der Religion oder auf die Bildungsanstalten des Staates zu verzichten. Woher nun aber die Mißachtung des Gesetzes von Seiten des Staates? Woher anders als von der feigen Coketterie der jüd. Laien, die mit der Abstreifung dessen, was sie confessionell unterscheidet, der Emancipation und der Verbrüdemng näher zu kommen und den Vorwurf der Beharrlichkeit im Judenthume von sich zu wälzen streben; von dem Conflicte, den manche Theologen sogar mit Schadenfreude Hervorrufen und geltend machen, um das religiöse Band, das ihnen eine Fessel dünkt, zu lockern? Wenn aus der einen Seite die Praxis und ans der andern die von Eitelkeit und Gefallsucht bestochene Theorie den Religionsgesetzen den Krieg ankündigen, was Wunder, wenn diese dann in den Augen der Christen am Ende mehr als Grillen denn als Religionsgesetze erscheinen, und sie ihnen keine Berücksichtigung schuldig zu sein wähnen? Ja man kann es ihnen kaum zum Vorwurfe anrechnen, da selbst viele Juden einen tröstlichen Ersatz darin finden, wenn sie der Staat statt bürgerlich gleichzustellen, durch Zwangsgesetze von ihren „Religionsfesseln" emancipirt. Als jüngst der Frankfirrter Senat darauf antrug, im Wechselrechte hinfort nicht mehr die jüd. Sabbathe und Feiertage zu respectiren, war Freude in vielen jüdischen Häusern, und mit Spannung sah man der Antwort des neuen 1) Wir nehmen gern Gelegenheit Geiger'S Beispiel anzuerkennen und zur Nachahmung zu empfehlen, der sich mit Erfolg bemühte, diesen Zwang in Breslau abzuschaffen.