Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 9 (Dezember 1844)
- Date
- 1844-12-01
- Page
- Seite 330 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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330 Resormbestrebrmgen. und Emancipation. Collision gerathen könne. Wir halten, jenem Rabbiner gegenüber es nicht firr überflüssig, das Urtheil eines christlichen Gelehrten über den Talmud, nämlich des Prof. Koscgarten in der Vorrede zu ncon (erschienen 1831) anzuführen: „Was den Charakter und den „Werth des Talmuds betrifft, so theile ich die von Herrn Dr. Jost, „in seiner Geschichte der Israeliten, und in der von ihm unlängst „gegen Chiarint gerichteten Schrift, eben so ruhig als gründlich vor- „getragenen Ansichten, indem ich der Meinung bin, daß der Talmud „ bisher von leidenschaftlichen und unwissenden Leuten mehr ange- „ schwärzt, als wahrhaft geschildert worden sei. Wer aus einem so „großen Werke, wie der Talmud ist, blos alles ihm Ungünstige aus- „ zieht, fremdartige Bilder aus ihrem Zusammenhänge gerissen hinstellt, „ohne ihren Sinn' anzugeben und alles Gute und Treffliche, welches „in dem Werke enthalten ist, mit gänzlichem Stillschweigen übergeht; „der wird von unparteiischen Gelehrten nicht für einen ehrlichen und „glaubenswürdigen Berichterstatter sondern nur für einen Verläumder „gehalten werden können. Es würde wahrscheinlich für die „Bildung der israelitischen Jugend nützlicher und zugleich „gerechter gehandelt sein, wenn man sie in den Schulen „dazu anffielte, ernstlich darauf zu merken und sich einzu- „prägen, welche Lehren der Frömmigkeit und der Tugend „der Talmud und andere ältere jüdische Schriften geben, „als wenn man, wie es Eiferer angerathen haben, dem „israelitischen Volke den Talmud mit Gewalt entreißen „wollte, das große Werk seiner alten Lehrer, welches ihm „aus so vielen Ursachen ehrwürdig und theuer sein muß." So wenig aber die Religionslehren des Judenthums irgend etwas enthalten, das dem Staatsbürger zu hegen unerlaubt wäre, ebenso wenig sind unsere Religionsgebräuche den Staatspflichten irgend wie zuwider. Sind die Speisegesetze z. B. uns unter den gegenwärtigen Verhältnissen schwerer als sonst zu beobachten, so ist dies unsere Roth und nicht die des Staates; scheinen sie absurd, so mag sie belächeln, wer über religiöse Gebräuche zu lächeln seiner Bildung angemessen findet und nicht eine Reciprocität zu befürchten hat; schieben Unwissende ihnen eine gehässige Deutung unter, so ist dies nicht unsere Schuld: der Emancipation können sie nicht hinderlich sein, da die Verschmelzung nicht sowohl in gemeinschaftlichen Mahlen und Schmausereien, als vielmehr in gemeinschaftlichen Gesinnungen und Bestrebungen bestehen soll. Die Collisionen, welche dieselben etwa hervormfen, werden immer uur das israelitische Individuum, nicht den Staat betreffen.