Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-11-01 · 8 (November 1844) · p. Seite 307

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
8 (November 1844)
Date
1844-11-01
Page
Seite 307 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2744856-2744857-2744867--0341-2745286
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Rab-inerversaminlung zu Braunschweig. 307 der Wahrheit, scheue sich nicht auch Positives zu geben, richte nicht den Blick nach Außen, liebäugle nicht mit der Zeit, sondern verfahre redlich und ausrichtig mit dem Glauben. Hier hätte die Rabbinerversammlnng ihre Weihe bethätigen müssen, bekunden daß das Prinzip des Göttlichen sie belebt. Oder scheute sie äußere Verhältnisse, (und doch wollte sie Oeffentlichkeit!), so hätte sie über diesen Punkt ganz schweigen und auf den Redner hören müssen, der (S. 73), mit Recht bemerkte, „daß die Aufnahme dieses 8. nicht in die Aufgabe der Rabbinerversammlung gehöre. Was bezweckt die Gestattung der gemischten Ehen für die Belebung des religiösen Sinnes?" Er hätte noch besser hinzusugen können, er bezweckt die Untergrabung des religiösen Sinnes und Auflösung des Judenthums. Weg mit der Heuchelei, „daß man practtsch nicht anders als abrathen könne, wo gemischte Ehen ohne Freiheit der religiösen Erziehung eingegangen werden sollten" (S. 71). Also auch für den Fall, daß diese Freiheit verweigert wird, soll die Theorie sich fiir gemischte Ehen erklären? Und diese Theorie wird zur Erhaltung und Fortbildung des Judenthums beitragen und hierdurch wird diesem, nach §. §. 1. 7. der Statuten vorzüglichsten Zwecke der Rabbinerversammlung entsprochen zu diesem Behnfe kommt man zusammen, so soll das Volk aus dem Munde seiner Rabbinen belehrt und im Glauben befestigt werden! Nach solchen Vorgängen kann uns die fernere Verhandlung über die Sabbathgesetze nicht befremden; ist uns die schon oben erwähnte Aeußerung eines Redners „daß die Sabbathruhe vielleicht ohne Sabbathfeier erhalten werden könne" nicht mehr auffallend. Wir sind über Geist und Tendenz dieser Versammlung vollkommen verständigt und scheiden von ihr mit dem niederfchlagenden Gedanken, daß sie nicht nur nichts zur Erhaltung des Judenthums beigettagen sondern zu neuen Jrrthümern Anlaß gegeben, nach ihren Kräften, wenn auch wider ihren Willen, dahin gearbeitet, daß Mancher an sich irre werde. Den Anforderungen, die mit Recht an Rabbinen gemacht werden, wurde nicht entsprochen: weder Liebe zum bestehenden Judenthum noch Achtung gegen die Offenbarung trat — wir brauchen nicht zu 1) Wir sollen zwar nicht verkennen, daß durch den Zusatz „wenn den Eltern gestattet ist ff." dieser ganze Punkt der gemischten Ehen paralysirt ist; da vorauszusetzen, daß die Staatsgesetze dieses nicht gestatten werden. Vielleicht hat auch der Antragsteller, der mehrfach eine ehrenwerthe Gesinnung zeigte, in solcher Absicht obige Fassung vorgeschlagen. Doch genügt auch dieses nicht; eine Rabbinerversammlung mußte im Bewußtsein des Glaubens und der Wahrheit gerade hier offen hervortreten. 23*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.