Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 8 (November 1844)
- Date
- 1844-11-01
- Page
- Seite 306 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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306 Die Rabbinerversammlung zu Braunschweig. handelt wurde, konnte zn einem solchen Jrrthum verleiten. Das gelehrte Mitglied der Commission tritt übrigens dem Redner bei, nur will er nicht nach dem heutigen jüd. Ehegesetze religiös kirchliche Formen bei der Trauung sür nöthig finden (S. 71). Wir unterlassen es (was wir schon in einer ausführlichen Reeension gethan) hier nochmals nachzuweisen, wie es diesem Mitglied« Ernst um das Judenthum sei, daß er Alles was nur gegen Glauben und Judenthum verstößt mit Begierde und ohne zu prüfen (wie in obigem Falle) auftafft. Der Rabulisterei, die ein Taschenspiel mit der Geschichte und dem Judenthum treibt, der Ehe nur eine juridische Giltigkeit zugestehet und die es nur auf Verdrehung und vorsätzliche Verkennung absiehet, entgegnen wir hier nicht; das Judenthum hat in seinen Formen weil es sich auf die Schrift stützt, seine kirchliche Sanktion, und diese gründet und heiligt die Ehe. — Doch lassen wir Talmud und stanz. Sanhedrin und Autorität, und besprechen, wie es dieser Versammlung so häufig beliebt, diesen Punkt vom reinen Judenthum aus. Das Judenthum will sich erhalten, soll noch in den folgenden Geschlechtern fortleben; muß also beim Eingehen der Ehe auf die Kinder Rücksicht nehmen. In einem Staate, wo der Jude nicht emancipirt ist, kann gemischte Ehe nicht stattfinden. Denn wenn auch die Regienmgen auf den (S. 73) vorgeschlagenen und von der Versammlung genehmigten Zusatz eingingen „wenn auch den Eltern von den Staatsgesetzen gestattet ist, die aus solcher Ehe erzielten Kinder auch in der israelitischen Religion zu erziehen," so ist vorausznsehen, daß da bei gemischten Ehen das Judenthum schwerlich fest in den Herzen der Kinder, die entweder von Seiten des Vaters oder von der der Mutter es als nicht anerkannt sehen, Wurzel schlagen wird, sie Druck und Beschränkung, die der nichtemancipirte Jude zu erleiden hat, nicht für den bei ihnen so schwachen Glauben ertragen werden. Wem werden also die Kinder zufallen? Die Wage wird sich unstreitig auf die Seite hinneigen, wo bürgerliche Freiheit in die Schaale geworfen wird: und das Judenthum soll gleichgültig bei solcher Gefahr sein, soll solche Gefahr für sich sanctioniren? — Hat der Talmud geschwiegen, ist er, der nach dem Ausdrucke manches Redners die Gesetze nur juridisch aufgefaßt nicht über seinen beschränkten Kreis hinausgegangen, so liegt es Jenen ob, die das Judenthum im Geiste fortbilden wollen, hierüber den Talmud hinauszugehen, hier sich nicht auf Autorität und den orthodoxen rabbinischen Standpunkt zu berufen. Es wird viel gesprochen von der Freiheit des Geistes, so darf er auch nicht mit Absichten zu Werke gehen; will er reformiren, so folge er auch hier