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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-11-01 · 8 (November 1844) · p. Seite 305

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
8 (November 1844)
Date
1844-11-01
Page
Seite 305 (sequence 19)
Language
German
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Die Rabbi'nerversamnilung zu Braunschweig. 305 nähme mancher Mitglieder — der Mangel an religiöser Kraft und Aufrichtigkeit. Die wichtige Frage über gemischte Ehen kam hier zur Verhandlung; wir haben schon oben über die Form, und mit welchem Ernst man an diese Lebensfrage ging, gesprochen. Gehen wir hier auf das Wesen ein. Aus den oben angeführten Beschlüssen des stanz. Sanhedrins und der Deputirten gehet hervor, daß von Seiten der Religion eine solche Ehe als Ehebündniß nicht anerkannt werde: das Sanhedrin hatte daher nur „bürgerlich verpflichtend und gültig"; die Deputirten sprachen sich noch deutlicher aus (vgl. oben); die Commission der Rabbinerversammlung gab ohne alle Bemerkung: „ Ehen» zwischen Juden und Christen ff. sind nicht verboten." Ein Redner bemerkt (S. 71) hierzu: „Wo eine Civilehe bestehet, hat die Sache vom orthodoxen rabbinischen Standpunkte aus gar keinen Anstand: cr6 L" bjD kirchliche Einsegnung aber nicht nsin DH1? pN ptS'TPpl- Wir führen hier beiläufig an, daß wir nur dreimal in diesen Protocollen (mit Ausnahme der Adagien rot?, rwsj p?D DD1? miDD, u. dgl.) wissenschaftliche Nachweise gefunden: aber jedesmal wurde sehr geirrt. Bei der Verhandlung über Oeffentlichkeit beruft sich ein Redner (S4) auf das Historische: „daß ja die alten Sanhedrin öffentlich waren." Aber die Sanhedrin hatten nur Oeffentlichkeit bei der Aufnahme der Klage ff.; bei der Discussion selbst mußten die Zuhörer abtreten (Synhedrin f. 23). — Bei der Verhandlung über Nekitat-Chephez meint ein Redner (S. 36), er könne sie nicht zugeben ff. „der Eid sei: Ja, ja, Nein, nein" „unter Beruftmg auf eine Talmudstelle" fügen die Protocolle hinzu, ohne die Stelle anzugeben. Diese findet sich Schebuot f. 36; hat aber nur Bezug aus die 'IDD nyiDttV so daß, wenn Jemand zweimal Ja oder zweimal Nein bei einer vorzunehmenden oder zu unterlassenden Handlung sagt, er hierdurch es zu thun oder zu unterlassen, als hätte er darauf geschworen, gehalten sei. Dieses kommt also gar nicht zu dem Gegenstände der dortigen Versammlung: der Nekitat-Chephez beim assertorischen Eide. — Nicht besser ist die Behauptung des zuerst erwähnten Redners. Di"6!L" Via nbiyD beziehet sich aus die Verhältnisse der Noachiden — Heiden — untereinander; auch sie müssen das eheliche Verhältniß untereinander beachten und die Ehe als unverletzbar ansehen, diese Kitt aber bei ihnen nur durch bja r6ljQ, aber nicht durch piPiTpi nein ein. So ist es jedem mit dem Talmud VerKauten bekannt; und wer Synhedrin f. 57. nachschlagen will, wird es nicht anders finden, und daß hier gar nicht die Rede sei von der Ehe eines Juden mit einer Nichtjüdin; nur die Hast, mit der über diesen wichtigen Punkt ver- Frankel, Zeitschrift. I. 23

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