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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-11-01 · 8 (November 1844) · p. Seite 301

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
8 (November 1844)
Date
1844-11-01
Page
Seite 301 (sequence 15)
Language
German
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Die Rabbinerversammlung zu Braunschwcig. 30t Religion, verlange Garantie gegen reservationes mentales" (S. 34). Wir schweigen über den groben Jrrthum, daß Nekitat-Chephez gegen Mentalreservationen eingeführt sei; gegen diese dient die Formel: „wir beschwören dich nach dem Gedanken Gottes und des Richters" (Schebuot f. 29. 36); Nekitat-Cbephez ist zur Verstärkung des Eindruckes. Daß übrigens der Eid auch ohne Nek.-Chephez heilig sei, erklärt schon R. Hai Gaon, der sogar sagt, daß selbst die mahomedanische Eidesformel: „Lo Allah ill Allah" (es ist kein Gott außer Gott) völlig bindende Kraft habe. ') Wenn also Nek.-Chephez zur Erhebung des Heiligen und Bindenden des Eides verlangt wird, nach den Staatsgesetzen überhaupt aber der Eid als religiöser und nicht als bürgerlicher Act (wie etwa in Frankreich) abgenommen wird, was ist es mehr als ein kindischer Uebermuth, ein in Abscheu ausartender Groll gegen den Talmud, daß gerade weil er es verlangt es nicht gestattet werden darf? Schwört doch auch der Christ beim Evangelium! — Aber noch nicht genug: Nekitat-Chephez muß sogar nach einem Redner (S. 38) „antimosaisch" sein. Den Beweis ist uns dieser Redner schuldig geblieben und wird ihn auch nie bringen; da die Bibel über die Form des assertorischen gerichtlichen Eides nichts erwähnt. Derselbe Redner fugt noch hinzu: „Sei in Gottes Namen rabbinisch-talmudisch wer da wolle; was im rabbinisch-talmudischen Judenthume aber nicht recht und gut ist, was gar Nachtheil und Unheil bringt, das muß je eher je lieber fortgeschafft werden." Wie stolz hier abgesprochen und aus den Rabbinisch-talmudischen herabgesehen wird; wie vornehm man die Motivirung der sich von selbst verstehenden (!) Behauptung übergehet „daß Nekitat-Chephez nicht recht(!!) und gut(!!) sei und nur Nachtheil und Unheils!!!) bringe." Und dieses ist der Ernst und die religiöse Scheu, die man mitbringt, und durch die man sich berechtigt fühlt über das Judenthum zu Gerichte zu sitzen! — Von den weiteren Verhandlungen ist noch hervorstechend die Aeußerung eines Redners, der gegen Nekitat-Chephez ist, „weil wir dadurch dem Talmud eine Autorität einräumen, die ihm vielleicht von vielen Israeliten nicht eingeräumt werden möchte" (S. 39). Wer muß nicht über den hohen Ton erstaunen, welcher hier angeschlagen wird, als ob ganz Israel die Augen nach dieser Versammlung richtend von ihr den Ansspruch über Sein und Nichtsein des bisherigen Judenthums erwarte! — Und wie sollte es auch anders kommen! Entspricht doch die ganze Disknssionsweise einem solchen Vertrauen. Es macht ein Redner bei einem 1) Responsa Simon ben Zemach. T. 3. 15.

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