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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-11-01 · 8 (November 1844) · p. Seite 298

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
8 (November 1844)
Date
1844-11-01
Page
Seite 298 (sequence 12)
Language
German
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298 Die Rabbinerversammlung zu Braunschweig. über Religionsgegenstände verhandelt wird. Es ist für jeden Redner ein peinliches Gefühl über manchen Punkt zn sprechen, wobei er durch Verhüllungen und Embleme sich bei einem Theile der Zuhörer unverständlich zn machen wünscht, weil in ihren Augen der Gegenstand vielleicht lächerlich erscheinen könnte. Dieses sei nicht allein fiir das Judenthum gesagt: ein solches Verhältniß tritt fast bei jeder Confession in Beziehung zu der andern hervor, (vgl. Aprilheft S. ö): und die allgemeine Oeffentlichkeit hier zum Probierstein des Haltbaren machen, ist eine offenbare Verkennung des Weseirs jeder positiven Religion. Laßt den Redner noch so durchdrungen sein von seiner Ueberzeugung, möge auch kein äußeres Element ihn wankend machen: muß er voraussetzen , daß ein Theil der Zuhörer diese Ueberzeugung abgeschmackt finde, so wird er einer gewissen Befangenheit sich nicht erwehren können. — Es tritt aber noch eine andere Rücksicht ein, die die Oeffentlichkeit entweder als höchst undelicat zeigt oder als Verletzung dessen, was inan dem Glauben schuldig ist. Es muß bei manchem Punkte das Verhältniß des Judenthums zum Christenthume erörtert werden, wird zur gebietenden Nothwendigkeit, daß man sich die Differenz klar mache und was erstereö von letzterem negirt, welche Ansicht es hierüber hat. Selbst bei unserer an religiöser Duldung weit fortgeschrittenen Zeit würde manche öffentliche zu freie Aeußemng mit Recht Unwillen erregen, da sie gegen die bestehende Landeskirche verstößt. Und doch kann bei religiösen Fragen hier Manches nicht übergangen werden, treibt die Discussion oft unvermerkt ans dieses Feld hinüber, muß z. B. bei gemischten Ehen das Verhältniß des Juden- und Christenthums zu einander zur genauesten Erwägung kommen. Ist die Oeffentlichkeit solchen Untersuchungen förderlich, wird der Redner hier nicht die äußerste den freien Revelauf nur zu sehr hemmende Vorsicht brauchen müssen, hierdurch sich und Andern unverständlich werden und auf manchen Hauptpunkt gar nicht eingehen können? Man sprach soviel davon, daß Oeffentlichkeit sein müsse „um verdächtigenden Gründen entgegen zu wirken, und daß Jedermann sich von der Reinheit der Absichten und Gesinnungen der Versammlung überzeuge" (das). Die Behauptung, daß Oeffentlichkeit von Reinheit der Absichten und Gesinnungen überzeuge, kann nicht so unbedingt angenommen werden; über die Gesinnung vermag weder der Einzelne noch die Mehrheit zu richten: und dürfte, ist Jemand von Eitelkeit bestochen und wünscht er im Rufe eines „Liberalen" zu stehen, gerade die Oeffentlichkeit auf das Wort und vielleicht auf die Gesinnung selbst, schädlich einwirken. Und die Verdächtigung? Nicht sich, sondern den

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