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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-11-01 · 8 (November 1844) · p. Seite 297

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
8 (November 1844)
Date
1844-11-01
Page
Seite 297 (sequence 11)
Language
German
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Die Rabbiner» crsammlmig zu Brannschweig. 297 zwischen Juden und Christen, Ehen zwischen Monotheisten überhaupt sind nicht verboten:" man mußte offen erklären in welchem Sinne es die französ. Sanhedrin gemeint, und wie sie eine derartige Ehe nach ihrer kirchlichen Gültigkeit bettachtet. Wir wollen, um den Vorwurf der Unredlichkeit abzuwenden, annehmen, die Commission habe nicht die Aktenstücke von Bran zur Hand gehabt, oder es drängte die Zeit, daß man nicht auf sie eingehen konnte. Aber wie durste man unter solchen Umständen sich an die Beantwortung dieser Frage wagen, wie durfte man über sie so leicht und oberflächlich Weggehen? Zeigt dieses von religiösem Ernst? — Nicht minder unerfreulich tritt in formeller Hinsicht uns eine andere Erscheinung entgegen, auf die wir sogleich beim Eingänge stoßen. Man entscheidet sich dafür „die Versammlungen sollen in der Regel öffentlich sein" (S. 2 ff.). Nach ihrer ganzen Stellung und dem Princip der ungehemmten Sprechfreiheit des Redners mußte die Versammlung Oeffentlichkeit zurückweiscn. Es haben hier Redner selbst aufmerksam gemacht, ,„die Discussion bringe unreife Ideen zur Sprache, und daß man bei Oeffentlichkeit schon Discussionen als Resultate geben würde" (S. 3). Erwägt man weiter wie die Hitze der Discussion oft zu unbesonnener Aeußerung hinreißt, — wie denn auch hier mancher Redner Behauptungen vorgebracht, die nicht nur unüberlegt, sondern so viel Geringschätzendes ja wahrhaft Feindseliges enthielten und die er vielleicht selbst gern wieder zurückgenommen hätte, — so mußte sowohl im Interesse des Redners als des Publikums es bei ernster Umsicht nothwendig erscheinen, daß man sich zuerst unter sich bespreche. Wir sagen im Interesse des Publikums selbst: es stoßt ein Redner eine unrichtige Aeußerung aus; bei dem Zuhörer, dem Laien, der nicht der Discussion zu folgen, nicht die Widerlegung zu würdigen vermag, macht jene Eindruck, er hält sich an sie, und sie hat auch weitern Eiufluß auf seine religiöse Ueberzeugung. Wie scheint z. B. nach S. 16. von einem Redner gegen den Schulchan Aruch gesprochen worden zu sein, wie viele andere un- oder halbwahre Behauptungen, nn- oder halbreife Ansichten wurden hier zu Markte gebracht! Und dieses Alles soll vor den Augen des Publicums ausgetischt werden, Alles darauf Hinzielen, daß es irre an sich werde? — Und zudem warum den Blick gegen außen richten und sich nicht erst nach innen umsehen? Den Mitgliedern der Versammlung muß nicht nur die freieste Meinungsäußerung gestattet sein, sondern muß airch jede mittelbare Beschränkung, Alles was nur irgend dem Redner mit seiner Ueberzeugung hervorzutreten hinderlich sein könnte, fern gehalten werden. Eine Beschränkung tritt aber häufig ein, wo in Gegenwart anderer Glaubensgenossen

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