Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 8 (November 1844)
- Date
- 1844-11-01
- Page
- Seite 295 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Rabbinerversammlung zu Braunschweig. 293 darf unstreitig der tiefsten Erörterung, sowohl vom Standpunkte des Talmud aus als von dem allgemeinen des Judenthums und dessen ferneren Erhaltung. Es ist eine Lebensfrage, die heiligsten Interessen werden hier berührt, es handelt sich um das Wohl und Weh des Judenthums: eine voreilige Beantwortung welches Unheil kann sie dem Glauben und seinen Bekennern bringen, eine falsche Entscheidung wie will man das aus ihr entspringende Nebel, die bis ins tiefste Mark eingreifenden verderblichen' Folgen gntmachen? Und es drängte kein äußeres. Moment zur schnellen Erledigung dieser Frage, auch berechtigte nicht Autorität — die Antwort des französ. Sanhedrins — zu einem eiligen Beschlüsse, da erstens der größte Theil der Versammlung dem Autoritätsglauben abhold ist und sich nicht genug gegen und über den Talmud erheben kann; ferner die Versammlung selbst, wie sich sogleich zeigen wird, mit der Antwort dieses Sanhedrins nicht vertraut war. Betrachtet man nun welche Schwierigkeiten, welche kirchliche und staatliche Conflicte selbst, die Ehe zwischen Katholiken und Protestanten hervorgerufen und mit welcher Vorsicht man hier zu Werke gegangen, so lag es schon in dem Ernstlichen des Gegenstandes, daß man eine Berichterstattung erst im kommenden Jahre bei der zweiten Rabbinerversammlung verlange, und hierdurch sowohl der hierzu zu ernennenden Commission als den Mitgliedern eine genügende Frist zur Erforschung der Quellen und Abwägung aller Folgen gegeben werde. Aber es wird sogleich dem Anträge gemäß eine Commission ernannt, und diese stattet schon vier Tage hieraus — am 18. — Bericht ab. Wir wollen auch bei dieser Berichterstattung — ohne fiir jetzt ans das Wesen einzugehen — bei der Form verweilen. Die Commissionsmitglieder selbst sind mit der Antwort des Sanhedrins nicht gehörig bekannt. Eines meint (S. 70): „Es sei, so viel er sich erinnere, jenem Ausspruche des Sanhedrins der Zusatz beigefügt: „jedoch kann kein Geistlicher, weder der christliche noch der jüdische gezwungen werden, die Ehe einznsegnen." Ein Anderes sagt (das.): „Ich glaube, so laute der Zusatz: „die Schwierigkeit der Ausführung liege in der Einsegnung." Und ein Meinen und Glauben soll die Basis geben, ein Schwanken und Ungewißsetn den Anhaltspunkt für die Versammlung bilden, die durch den Bericht hierüber klar werden will? Wurde dieser Gegenstand mit dem seiner Wichtigkeit würdigen Ernst aufgefaßt-, so mußte die Commission ihrer Sache gewiß sein oder mindestens offen gestehen, daß sie über diesen Punkt nicht Auskunft geben könne und man also die Verhandlung verschiebe. Aber noch mehr! Die beiden Mitglieder der nur aus Dreien bestehenden Commission haben nicht nur falsch ge-