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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-10-01 · 7 (Oktober 1844) · p. Seite 286

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
7 (Oktober 1844)
Date
1844-10-01
Page
Seite 286 (sequence 40)
Language
German
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286 Recenfionen. Ausdrücken Synhedrin 74 gesprochen wird, als eine der wichtigsten Religionsfragen nach ihrem Umfange erörtert wird und auf die Mischna und Talmud so häufig zurückkommen (vgl. TrumoL 8, 12 und j. Talm. das. Pesachim 25, Ketubat 19, u. a. a. O.)? Wie konnte Herr H. in seiner freien Forschung sich so weit vergessen, ein solches Spiel mit der Wahrheit, einen solchen Hohn mit dem Publikum zu treiben? — Herr H. findet ferner (daselbst) merkwürdig, daß in dem specifirten Sündenbekenntnisse am Versöhnungstage, wie sie in unfern Gebetordnungen, außer den auf die Opfer bezüglichen allgemein gehaltenen alle nur moralische Vergehungen betreffen" (ein merkwürdig logischer Satz!) „und auch nicht ein einziger die Übertretung einer religiösen Ceremonie namhaft macht." In dem specifirten Sündenbekenntnisse am Versöhnungstag findet sich Nson: und hierzu bedurfte es gerade keiner großen Gelehrsamkeit; der Vers, durste nur das “llTD nachschlagen. Diese Anmerk, schließt endlich: „Der von Raschi und Tosefot zu Joma 82a (Vgl. Sanhed. 74) der Gemara aufgedrungene Unterschied zwischen Mann und Frau in Betreff sittlicher Vergehungen und namentlich der Keuschheitsverletzungen, ist leider ein Beweis mehr von der gänzlichen Verkennung weiblicher Würde." Bedürfte es noch eines Beweises, so wären diese Worte ein Beweis mehr von der Verkennung der Würde der Wissenschaft und der Wahrheit von der Seite des Verfassers. Joma 82 heißt es: "icr Ski rcniNen myj P)x TGy Sni nrr nun n»: und hierzu erklärt Raschi, daß dieses sich nicht auf die rnj?3 beziehe, die blos passiv ist (üb)y J^plp) sondern auf den, der die That an ihr auszuüben gezwungen ist. Cnrp jn;TH IN "p2n rom npN1 DN obiy ypipi na hdd^ rmsD nra nvi ^>2N -inr Sfr-ti “inDNS 121b '«Nil NVl t-^cby^). Dieser Unterschied der gezwungenen Aktivität und des Passivseins wird übrigens nicht bloß auf die nj?j nD'llftftn angewendet, sondern folgert Tosefot dafi daraus, daß auch dieses -llDy :nrp nsn nur auf die active Mordthat zu beziehen sei, wo hingegen ebenfalls nur eine Passivität sich findet, (nach dem Ausdrucke Tosefoks i:ninu7 ns pwrvn Sy ■Ssn? pssw md) fällt bei nun nicht minder das pNI weg. Wo ist also hier von Raschi und Tosefot (das übrigens auch der Talmud Synhed. 74, wie der Vers, selbst bemerkt, anführt), etwas behauptet worden, was „einen Beweis von der gänzlichen Verkennung weiblicher Würde liefert?" Wird hier ein Unterschied hinsichtlich des Sittlichkeitsgefühles zwischen Mann und Frau gemacht, ist hier überhaupt, wo es sich von Zwang und :nrv handelt, „sittliche Vergehung " anwendbar? Fällt nicht auch beim Mann, wenn er passiv ist (wie bei dem vorhergedachten Fall des nsm), ebenfalls;nrv wie hier bei nD^IKDn rnjtt weg? Welcher Autor von nur etwas sittlicher Würde kann es über sich gewinnen eine solche Calumnie hinzuschreiben? Herr H. muß übrigens auch hier mit Sicherheit darauf gerechnet haben, daß man seine Worte ohne nähere Prüfung auf Treu und Glauben hinnehmen werden

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