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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-10-01 · 7 (Oktober 1844) · p. Seite 285

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
7 (Oktober 1844)
Date
1844-10-01
Page
Seite 285 (sequence 39)
Language
German
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Recenstonen. 285 ein Wahrheitsgefühl befallen, dankbar den Rechtssinn anerkannt haben, nach welchem der Staat mit genauer und gewissenhaftester Abwägung, wie weit die jüdischen Religionsgesetze unmittelbar in den Staatsorganismus eingreifen, auf sie, selbst bei seinen jnd. Beamten, Rücksicht nehmen müsse; denn auch das religiöse Gesetz des Sabbaths trägt „seine Nothwendigkeit und das Bewußtsein seiner Erhabenheit" in sich. — Ueber andere Lächerlichkeiten, wie daß z. B. der Vers, als Beweis für den Tempeldienst am Sabbath, Matth. 12,5., und Michaelis M. Recht citirt, für das was doch ausführlich in der Schrift Rum. 28, 9. 10. stehet, sich auf die Agada Megilla 13 a beruft, wo es heißt 1P3 HÖISn Sil 1J?3 HEW Sy (nämlich 'DHHO) Hin' S np 'NÖN1 'HIN' NHpl und hieraus folgert, daß mrQty SS HD1D nicht in die Kategorie des NHDN Sb HD1D, wie Chulin 5 a besagt, zu setzen sei; über die Oberflächlichkeit mit der der Verf. diese Stelle Chulin aufgefaßt und nicht erckennt wie auf diese Weise der Talnrud sich unmittelbar widersprechen würde, und zugleich hierbei Maimonir. Naase Hakkorbonat 3, 4. Schabbat 35, 15. übersiehet, gehen wir weg; es soll noch schlimmer kommen: der Verf. überbietet sich an Unwahrheit, und nur mit dem tiefsten Widerwillen vermag man ihm zu folgen. Als Probe mag vorausgehen Anmerk. 78. S. 110. Herr H. findet in dem Spruche: nStJH iS i'y N'S EPEO mpS HOiyi? HDH *]b )’N hS3 anstößig, daß dieses sich auf sittliche Verbrechen zu erstrecken scheine, während nach Herrn-H. „die kirchlichen Satzungen sich dehnen und fügen (seine Worte S. 107) und in diesem Merkmale der Unterschied zwischen den religiösen Gebräuchen (der Sabbath ein religiöser Gebrauch!) und dem moralischen Gesetze sich finde, welches absolut und kategorisch sich unter allen Umständen geltend macht." Hierauf entgegnet er sich: „Andere Stellen, wie Arachin 15 b, wo die Verleumdung und üble Nachrede sittlich noch tiefer als die drei genannten Verbrechen gestellt werden, Ketubot 67 b, wo es ausdrücklich heißt, man soll den Feuertod der Beschämung seines Nebenmenschen vorziehen, beweisen, daß es mit der Allgemeinheit jenes Spruches nicht streng zu nehmen sei." Soll man über das kindische Wesen des Verf. lachen oder seinem Muthwillen, Stellen auf solche Weise zu umdeuten, mit verdienter Verachtung begegnen? Ist Herr H. ein solcher Anfänger im Talmud, daß er nicht weiß, daß Stellen wie ID*# 1122^ D7fr6 )b m 0012 11217 *02 JO*?*1 bä) t£\Nn ]W22 "jin1? nur als Hyperbeln gesagt sind und auch als solche nur sich geben und überhaupt nur auf Einschärfung moralischer Gebote hinzielen i), daher auch andere derartige Sprüche, wie iy 721J? HfcO irpnDH Ho und an vielen Orten auf fast unbedeutende Dinge nwv 2*>71; während 721 ix 721 127 pN als strenge absolute Norm, über deren Inhalt und Anwendung in den bestimmtesten 1) So scheint es auch Tosefot Sota s. 10 b zu bemerken. Vgl. auch Maimonides veot 6, & s

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