Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 7 (Oktober 1844)
- Date
- 1844-10-01
- Page
- Seite 284 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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284 Recensiontii. so lange er im Offenbarungsglauben stehet ein „göttliches Gebot," das schon im Decalog ausgesprochen und im Pentateuch vielfach wiederholt wird. Der Staat nimmt Rücksicht auf den Quäker, der eine der vorzüglichsten Pflichten, den Kriegsdienst, nicht erfüllt; der Staat nimmt Rücksicht auf den Methodisten, der anderen Obliegenheiten nicht nachkommt: und die jüd. Emancipationskn echte sind bereit Alles aufzugeben, sie können sich in Willfährigkeiten und Coneessionen nicht erschöpfen, der Glaube wird polirt und abgerieben und durchlöchert und zugestutzt und für die erorbitantesten Ideen zurecht gemacht, und man wähnt noch für Judenthum zu kämpfen! Herr H., der zu dieser Fahne schwört, was gibt er nicht hin, was wird ihm nicht leicht nachzuweisen, was erklärt er nicht in dem Sinne wie er es braucht, mit welcher strafbaren Oberflächlichkeit, mit welcher absichtlichen Täuschung sogar spricht er nicht über die heiligsten religiösen Fragen? Hat er eine Ahnung von deren Tiefe, zeigt Ln seinem Buche sich die mindeste Achtung vor Göttlichem, vor der Wahrheit, vor dem Glauben? Wie er hier mit der Sabbathfeier so schnell fertig wird! Wenn B. Bauer fragt: Ob nicht der Staat die Pflicht hat, auf die Religionsgesetze der Juden eben so gut Rücksicht zu nehmen wie auf die seiner christlichen Unterthanen, und seine Verwaltungsgeschäfte so einzurichten, daß der jüdische Bürger daran Theil nehmen könne, ohne seine Religionsgesetze zu verletzen?" hat der gefügige Herr H. die Antwort, die Durchführung dieses Princips sei mit der allgemeinen Wohlfahrt des Staats nicht zu vereinen; die Staats- Interessen müßten darunter leiden, wenn die Verwaltung statt eines Tages jedesmal zwei Tage in der Woche feiern sollte, und es müssen daher die Juden in ihrem eigenen Interesse als Bürger eine solche Rücksicht auf ihre Religion ablehnen." Wir wollen diese Frage auf ein Gebiet hinübertragen, wo das Emancipationsfieber sich ein bischen abkühlen wird. In Correctionshäusern werden jüdische Sträflinge am Sabbath zur Arbeit angehalten und feiern Sonntag. Hat nicht der Staat die Pflicht auf die Religionsgesetze dieser Juden Rücksicht zu nehmen? Müssen sie „in ihrem eigenen Interesse als Bürger" eine solche Rücksicht ablehnen? — In einer deutschen Kammer wurde behauptet, „daß die Juden zur Emancipation unfähig seien, weil die Bürger alle ihre Kräfte zur Wohlfahrt des Staates, die in einem allgemeinen Wohlstände begründet ist, anwenden müssen: nun feiern aber die Juden zwei Tage in der Woche: Sabbath und Sonntag, und enthalten dem Staate ihre Kraft vor. Soll nicht auch, wie es Herr H. nennt, die „Billigkeit (!) entscheiden für den Ruhetag der Mehrzahl" und müßten nicht „nach der billigen Unterordnung der Interessen der Minderzahl unter die der Mehrzahl" (das.), die Juden von Religionswegen Sabbath ihre Laden öffnen und ihre Geschäfte betreiben? Mußte doch auch für die Dienstthuenden im alten Tempeldienste zu Jerusalem der Sabbath aufhören!!! — Wenn nur ein Funke religiösen Ernstes Herrn H. belebte, würde er über diese Fragen nicht so leicht weggeeilt sein, würde er seinem fingirten Terrorismus Einhalt genaht und sowohl in Maurenbrecher als in Bauer, den hier fast unwillkürlich