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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-10-01 · 7 (Oktober 1844) · p. Seite 280

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
7 (Oktober 1844)
Date
1844-10-01
Page
Seite 280 (sequence 34)
Language
German
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Recensionen. S80 die Gottheit als von derselben ausgehend zurückbeziehe und diese deshalb als gegenwärtig betrachtet werde, deßhalb der Richter die Herrlichkeit Gottes auf Israel ruhen mache rü'Ofc' mtMD), sondern sie bezeichnen die absolute Heiligkeit des Rechts, enthalten die höchste Anempfehlung der Gerechtigkeit, über die Gott selbst wacht, und ist also das Rechtsprechen eine Gottesverehrung, weil hierdurch die Gerechtigkeit bewahrt wird. Und Hr. H. erröthet nicht herauszudeuteln, daß diese Rabbinen alle Gesetze auf Gott zurückbezogen und hierdurch den Richter Ln das nahe Verhältniß mit Gott brachten, und die Gottesverehrung in dem Aussprechen des speciellen Gesetzes liege (Vgl. S. 72. 73)? Zu einem solchen Rabbiner stempelt er auch den Chronisten, dessen 'rb *0 IBDEWn DIN*? 81? ’O ebenfalls nur weil „das Einzelne der Gesetze von Gott emanirt" und nicht vom absoluten Recht, von der Gerechtigkeit, verstanden werden darf. Herr H. hätte übrigens weiter gehen und auch Moses des Rabbinismus bezüchtigen können, denn auch er sagt: Hin tOBWDn *0 (Deuteron. 1, 17); doch Herr H. ist für jetzt noch Moses gewogen, er hat es nur mit den Rabbinen zu thun. Diese Rabbinen, deren Schriften und Sprüche von den Anpreisungen der Gerechtigkeit überströmen, die aussagen: o^iyn Onm '3 hv pn by 'iDi, ferner tosten na bw® by O'^11' ronm nb> u. dgl. m. erscheinen von dieser Seite so ehrwürdig, sind so von Wahrheit und Recht durchdrungen, daß auch ihr abgesagtester Feind, wenn er nur Redlichkeit besitzt, ihnen nichts anhaben und Sprüche wie die obigen gern nach ihrem wahren Werthe würdigen wird. Herr H. ist übrigens sehr vorsichtig und läßt den Nachsatz zu der Stelle Sabbath 10 a aus. Dort heißt es: Pjnw ntj'jjj nnN no« p ptp pn Sn njn np3n p nL-v Sy cyn noyn issn dyo rvwNna myzH '1D1 Dieser Vorgang war, wie aus Erod. 18. zu ersehen, noch vor der Offenbarung des Gesetzes; wenn sich also der Talmud auf ihn beziehet, so ist nicht das Gesetz, „weil es auf Gott zurückgeführt wird" gemeint, sondern das absolute Recht *). — „Und selbst alle Konsequenzen führten sie auf Gott zurück, ja selbst die hierbei in Anwendung gebrachte Logik, nämlich die dreizehn Deutungsregeln des Rabbi Jischmael." Was doch dieser Verf. für eine treffliche Logik hat, und wie er aus einem Saulus ein Paulus wurde! Ihm waren also, als er in früherer Zeit noch talmudgläubig war, Alles bis auf seine Konsequenzen auf Gott zurückgeführt. Nun wird zwar Jedermann eingestehen, daß die Fälle der HDV1 njTDtt', daß andere viele in der rYD2 vorkommende Fälle nicht auf Gott zurückgeführt werden, sondern sich als Aussprüche des natürlichen Rechts geben; doch der Verf. bedarf solcher Unterlagen, er muß zuerst die heiligsten Wahrheiten besudeln, um seinem Hohn freien Lauf lassen zu können. In solcher freien Weise erzählt er weiter, daß der jüdische Richter seine Autorisation bis auf Moses, 1) Vgl. auch die treffliche Erklärung Tur Chosch. Mischpat c. 1. Der gründliche Herr H. wird vielleicht entgegnen: .füD 82 Nw ‘"1D2 8T!8

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