Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 7 (Oktober 1844)
- Date
- 1844-10-01
- Page
- Seite 278 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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278 Reeenflonerr. will man auch obige Behauptungen zugeben, diesen Gesetzen ihre Berechtigung zugestehen muß, so er nicht gesonnen ist der härtesten Gewissens- Verletzung sich schuldig zu machen; daß diese jüdischen Ehegesetze nicht mit den Pflichten gegen den Staat als solchen, als die allgemeine Vereinigung zu einem Ganzen und mit dessen Sicherheit und Wohlfahrt collidiren, sondern nur diesen Gliedern, die sich nach ihnen richten, ein angeblicher Nachthetl daraus erwachst, der aber durch viele andere Vortheile, die diese Gesetze dem Juden brachten und noch bringen, — wie die Heilighaltung der Ehe und die hohe Achtung vor ihr bei den Juden, das wahrhaft häusliche Glück, das sie ihnen bereitet und die trefflichen Tugenden des Familienlebens, die dem Juden allgemein zugestanden werden, zur Genüge beweisen — bei weitenr ausgewogen wird; daß endlich durch einen Eingriff und eine Störung die Bande der Religionsgemeinde — und als solche dürfen sich doch wohl die^ Juden, wenn sie auch keine Nationalität beanspruchen, betrachten — aufgelöst werden, da was in diesem Lande den^Juden als rechtlicher Scheidungsgrund gilt von Anderen nicht dafür anerkannt und diese Ehe also als unaufgelöst betrachtet wird, und diesem zufolge die aus der neuen Ehe hervorgegangenen Kinder als in Blutschande (Ehebruch) erzeugt (O^IW) angesehen werden, mit denen keine eheliche Verbindung eingegangen werden darf; die Religionsgemeinde also in sich zerfallen und deren Glieder sich gegenseitig ausschließen müssen. Mögen ein Rüge, ein B. Bauer, diese Terroristen auf dem Gebiete des Staates ihm Alles unterwerfen und neben ihm nichts Heiliges dulden; mögen sie, deren trockenen Verstandesbegriffen die Idee der Gottheit eine Selbstvergötterung ist, einen Staat des verwerflichsten Egoismus sich bilden, der um seinetwillen selbst angebetet sein will, und neben welchem jedes edlere Gefühl unterjocht und das Individuum zum Sclaven, aller Geisteöfreiheit beraubt, herabsinken muß; der Jude wird seine Unfähigkeit Bürger eines solchen Staates zu werden willig eingestehen; sein Glaube verbietet ihm jeden Götzendienst, und sei auch der Staat das Idol. Es ist aber auch von einer andern Seite nicht befremdend, wenn von Anhängern dieser Schule den Juden ihre Ehegesetze u. dgl. zum Vorwurfe gemacht werden. Sie kennen nicht den Juden nach seinem innern Leben, haben nicht erfahren wie tief diese Gesetze in ihm wurzeln, und welche heilsame Folgen sich an sie knüpfen: ihre Vernichtung würde den: Staate selbst nach seinen Grundfesten der Sittlichkeit manche tiefe Wunde in einem Theile seiner Glieder — der Juden — schlagen. — Herr H. ist selbst Jude, er nennt sich Rabbiner: und mit welcher Bereitwilligkeit gehet er daran aufzugeben, mit welcher Lust untergräbt und zerwühlt er; das religiöse Gefühl — welche Schonung soll es in seinen Angen finden, der durch und durch der Mann der Wahrheit ist, uur für Licht und Recht kämpft? Die Rücksicht auf Geheiligtes muß dem Aufgehen im Staate weichen, und nicht bei der Theorie darf es verbleiben: es muß zur Praris kommen, das Leben davon Früchte ziehen; die Obrigkeit, die Landesgesetze sollen veranlaßt werden, dem Juden seinen Aberglauben auszutreiben. Aber selbst dieser Robespierre-Ruge'sche,