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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-10-01 · 7 (Oktober 1844) · p. Seite 265

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
7 (Oktober 1844)
Date
1844-10-01
Page
Seite 265 (sequence 19)
Language
German
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Bericht über Synagoge und Schule. 265 starker Hand zu zerbrechen. Ein Blick auf die Verhältnisse unsres Rabbinats, unsres Vorstandes und der Schule wird das nähere Verständniß hierüber geben Unser Rabbinat, das, wie wir oben (S. 193) erwähnt durch drei Beisitzer (Oberjuristen) repräsentirt wird, bildet die eigentliche von der Landesregierung anerkannte Religionsbehörde. An der Spitze dieses Rabbinats stehet Rappoport) doch ist seine Stimme nicht überwiegend: uud darum können die Resultate, da er theils in der Minorität ist, theils die Stimmen häufig zersplittert sind, nicht glänzend fern; obschon besäße R. das Selbstvertrauen, das seine hier und auswärts angestaunte Gelehrsamkeit und die seinem Charakter gezollte Achtung ihm mit Recht einflößen und seine ungemeine Sa^tmuth und Bescheidenheit etwas zurückdrängen sollte, er, wenn auch nach manchem harten Kampfe einen festeren und einflußreichern Standpunkt sich erringen könnte. Aber nicht sowohl die innere Zersplitterung als die schiefe Stellung des Gemeindevorstandes dieser Religionsbehörde gegenüber, paralysirt deren Hervortreten und Einwirken. Es liegt außer unserm Plane auf eine Jndividualisirung der Mitglieder des Vorstandes einzugehen, und wäre auch Solches nach dem Prospecte dieser Zeitschrift der Forderung die der Herr Herausgeber an die Berichterstatter stellt, zuwider) *) nichtsdestoweniger muß aber erwähnt werden, daß es schon seit einiger Zeit bei uns traditionel geworden zu sein scheint, der Vorstand müsse eine Suprematie über das Rabbinat behaupten, daher er auch häufig diesem gebietend und nicht selten sogar feindlich entgegentritt. Dieses Ringen nach der Oberherrschaft datirt aus der Zeit des verstorbenen Juda Jeitteles, der auf dem Gebiete der Wissenschaft durch manche Leistung bekannt, in seiner Amtsführung mehrfachen gerechten Tadel auf sich geladen und endlich durch Umstände gedrängt, abdanken mußte. Diese Überwachung und Bevormundung des Rabbinats, die er aus allen Kräften angestrebt hatte, scheint er als Vermächtniß hinterlassen zu haben. Wenn wir es vermeiden, gegen Lebende das an Persönlichkeit Grenzende zu berühren, so muß gegen Verstorbene diese Vorsicht eine noch heiligere Pflicht sein, daß aber Eingriffe solcher Art ungerecht sind und ihnen eine nicht zu entschuldigende und für das Wohl der Gemeinde wenig berücksichtigende Selbstsucht zu Grunde liegt, hat die Erfahrung nur zu oft gelehrt. Wohl ist jeder Gemeindevorstand seinem Amte und seiner Stellung es schuldig, jede hierarchische Anmaßung zurückzuweisen) hingegen muß er auch streng die Grenze auffinden , wo das Religiöse und die Function der dasselbe vertretenden Behörde — des Rabbinats — beginnt. Es muß diese Religionsbehörde als coordinirt aber nicht verkehrterweise als sich subordinirt betrachten. Muß nicht schon dieses tiefe Entrüstung erwecken, daß der Vorstand die Mitglieder des Rabbinats vor sein Forum auf das jüd. Rathhaus ladet? Hat er ihm eine Communieation zu machen, so müßte ein Schriftenwechsel eintreten) will er ihm (wie dieses oft) Befehle vorschreiben, wer hat Wir haben auch um jede Persönlichkeit zu vermeiden, manchen harten Ausdruck gemildert, und find bereit, jede gegründete Berichtigung anszunehmen. D, Red. Frankel, Zeitschrift. I. 20

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