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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-10-01 · 7 (Oktober 1844) · p. Seite 260

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
7 (Oktober 1844)
Date
1844-10-01
Page
Seite 260 (sequence 14)
Language
German
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260 Tagesbegebenhelten. der Glaube und der Wandel nach dessen Vorschriften aufrecht erhalten werde. Und der Wille des Testators soll durch die Verwendung an „christliche Theologen, die den Talmud studiren" erfüllt werden? Man erröthet nicht einen solchen Mißbrauch von dem Buchstaben zu machen, den der Testator in dieser, nach seiner Ansicht keine Zweideutigkeit zulassenden Form hinstellte; da ihm nie beigehen konnte, daß man ihn auf so unerhörte Weise verdrehen werde? Dieses Studium des Talmuds wurde in jener Zeit als eine Art Seelenmesse angesehen: und welches Geschrei würde man erheben, wenn es z. B. den Muselmännern einfiele, die zu Seelenmessen hinterlassenen Fundationen unter ihnen wohnender Griechen den Mustt's unter der Bedingung zuzuweisen, daß sie die Fathka (das erste Kapitel des Korans, das für die Hingeschiedenen gesprochen wird) vorlesen? — Die uns über Obiges zugegangene Mittheilung macht auf einen gleich verwandten Gegenstand aufmerksam. Der verstorbene Präsident Jacobson hat zu Seesen eine Schule gestiftet, als deren wesentlichen Zweck er Unterricht und Erziehung jüdischer Kinder setzte; doch sollen auch christliche Kinder an den Wohlthaten der Schule Theil nehmen. Jacobson's Söhne gehören noch dem Judenthume an; ihre eigenen Kinder haben demselben schon größtentheils den Rücken gekehrt, oder haben vielmehr die Eltern, die sie bei ihrer Geburt dem Christenthume übergaben, ihnen dieß erspart. Drohet nicht auch dem Jacobson'schen Institute einst eine solche Unterwühlung seiner Grundpfeiler, wird nicht auch der Geist des Erblassers einst in den Buchstaben eingezwängt und in ihm begraben werden; ist der sich etwa in künstlicher Verdrehung ergehenden Deutung vorgebeugt? Die neu entworfenen Statuten sollen sehr vag und unbestimmt fein; und ist es daher eine heilige Pflicht der noch lebenden Kuratoren, daß sie, die Manen ihres Vaters ehrend, wachen und aufmerksam seien und bedenken, wie sie den Buchstaben dem Geiste des Fundators adaptiren, wie sie mit ausdrücklichen, nicht zu umgehenden und nicht zu umdeutenden Worten dem Willen des Stifters für immer Geltung verschaffen. * * * Wenn bei dem großen Brande zu Hamburg des reichen Juden Salomon Heine's Name allgemein genannt wurde, so verdient die Rechtlichkeit der dortigen armen Juden auch einiger Erwähnung; da, wenn's hoch kömmt, man sich mit der Ausflucht abfindet, es mache wohl mancher gebildete Jude eine Ausnahme, wie stehe es aber mit dem großen Haufen? — Es ist bekannt, daß während jener unglücklichen Katastrophe Raublustige die Gassen durchzogen/ und mancher Unglückliche die wenigen eben den Flammen entrissenen Ueberbleibsel unter der Hand frecher Diebe verschwinden sah. Kein Jude machte sich eines solchen Frevels schuldig, kein Jude, obschon Viele beträchtlichen Nachtheil erlitten und mancher Mittellose noch mehr heruntergekommen war, gab Anlaß zum Verdacht, daß er auch nur zu einer Hehlerei seine Hand geboten oder gestohlenes Gut an sich gekauft habe. Es scheint also denn doch nicht eine unumstößliche Wahrheit, daß die Gaunerschast das Lieblingskind

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