Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 6 (September 1844)
- Date
- 1844-09-01
- Page
- Seite 247 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Recenfionen. 247 maßen wissenschaftlichen und redlichen Forscher fremde Treiben Heilen? Rabba I, 7 heißt es: D1> MX "1131 XN3 bv nTOB'ö bv lpm? rvy^n rw3i xn3 bv rpwts'o bv xn ltanpb N3VN romo roK'B' ’xdt p pnr '*1 m rproB’D bv xi ‘ui- Dieses ist also eine Tradition! selbst ein Eisenmenger würde nichts aus ihr herausdeuten. Diese Stelle giebt sich gar nicht als Tradition, sondern nur als Erklärung aus, wie dies im Midrasch häufig vorkommt. Und der Vers, will doch noch überdies behaupten, wie Herr Hirsch richtig bemerkt (wir geben dessen Worte hier, obschon wir dieselben Bemerkungen früher gemacht), daß die ersten Erulanten Staat und Religion zu.scheiden gewußt, niODt# aber ist doch wohl, wie aus den Deduktionen des Vers, heevorgehet ein Staats- oder bürgerliches Gesetz: und doch feierten sie es irrthümlich und dies beliebt dem Vers, als Tradition gelten zu lassen? Und damit nicht die Alten allein sich über sein Verfahren zu beklagen haben, werden Zunz und Jost als Gewährsmänner dessen, was der Vers, über Tradition sagt, angeführt, obwohl es bei ihnen ganz anders lautet. Zunz sieht in der Tradition die lebendige Fortbildung des Gesetzes und gesteht dem Ursprünge der Halacha sogar ein höheres Alter als den Hagiographen zu (G. V. S. 44))' Jost spricht in seinem Ercurö zum 4. Th. von der historischen Tradition, von den Berichten über ältere Begebenheiten, Geschlechtsfolgen ff. und hat daselbst mit der halachischen Tradition nichts zu thun. — Wir wenden uns nun zu Jost und freuen uns hier auf einen wirklich wissenschaftlichen würdigen Gegner zu treffen. Wir haben in unserm Aufsatze über Oeffentlichkeit unsre Ansicht von der Verfassung des jüdischen Staates unter der Perserherrschast dargelegt, daß gerade diese Zeit am geeignetsten war, die mosaische Gesetzgebung ins Leben treten zu lassen. Es entging Jost als Geschichtschreiber nicht (S. 5 ff), daß neben einem Königthume, neben einem Repräsentanten der weltlichen Herrschaft die mosaische Staatsverfassung nicht zur eigentlichen Geltung kommen konnte. Die Macht des Königs war nicht nur durch sie sehr beschränkt, sondern er war im ganzen Sinn des Wortes der erste Unterthan des Gesetzes) in Jedermanns Hand war die Richterwage über seine Handlungen gegeben; es konnte mit der Appellation an das göttliche Gesetz in den meisten Fällen ihm der Gehorsam verweigert werden. Und ein orientalischer Fürst sollte diese Unterwerfung unter das Gesetz geduldig ertragen? Sollten nicht Willkür und Despotenlaune bald zum Durchbruch kommen und sich weit über die vorgeschriebenen Schranken hinaus ergießen? Dieses Motiv lag dem Conflict zwischen dem Monotheismus und dem Polytheismus zur Zeit des ersten Tempels zu Grunde: die polytheistischen Könige werden im Buche der Kön. und von den Propheten gewöhnlich auch als despotische, grausame Herrscher bezeichnet, und Polytheismus und Tyrannenherrschast werden in der Beziehung von Ursache und Wirkung nebeneinander gestellt. Und es fand auch in der That ein solcher Zusammenhang statt; nur ist Tyrannenherrschaft als die Ursache und der Polytheismus als die Wirkung anzusehen. Es ist also falsch, die jüd. Geschichtschreiber