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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-09-01 · 6 (September 1844) · p. Seite 242

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
6 (September 1844)
Date
1844-09-01
Page
Seite 242 (sequence 36)
Language
German
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242 Gutachten über die Beschneidung. Jkk. 3, 25 scheint sich aber gar nicht von den frühem zu unterscheiden. *) Interessant ist die Mittheilung, daß der Ausdruck „Ceremonialgesetz" zuerst von Simeon Duran 1423 gebraucht wird. 2) — Betrachten wir dieser geschichtlichen Entwicklung der Klassifikation wie sie der Vers, giebt, und die unstreitig den gelungensten Theil des Schristchens bildet, gegenüber die halachische Bearbeitung des Gesetzes, so sehen wir diese konsequent in der der Schrift zu Grunde liegenden, allen Gesetzen gleiche Rechte zuerkennenden Anschauung, die auch im Allgemeinen die des Talmud's ist, verharren. Sittliche Gebote werden in Iad Chasaka fimd Schulchan Aruch derselben minutiösen Casuistik unterworfen, wie Ceremonialgebote, und die eherne Mauer des Autoritätglaubens schien auf jene stille Opposition so wenig Rücksicht nöthig zu haben, daß man den Namen min fast nur der Kenntniß des Ceremonials vindiciren mochte, wie de facto die Beschäftigung mit demselben fast alle andern geistigen Tätigkeiten verschlang. Bald aber sollte auch die spekulative Seite ihr Recht in nur zu weitem Maße geltend machen. — Mit Mendelssohn beginnt dem Vers, eine neue Periode; die Eintheilung, die dieser gibt, nimmt als das neue Moment die Anerkennung der Geschichtswahrheiten auf, mit ahnendem Blicke das „historische" Judenthum vorausfühlend. Während aber bei ihm das Ceremonialgesetz „eine lebendige, Geist und Herz erweckende Art von Schrift, die bedeutungsvoll ist, und ohne Unterlaß zu Betrachtungen erweckt" (S. 2) ist, sieht der Vers, mit Schmerz in der Gegenwart das Ceremonial zum Appendir des Glaubenssystems herabgewürdigt, und diese die ganze Vergangenheit des Judenthums beschämende Flachheit wird an einem neuern „in vieler Hinsicht vorzüglichen" und auch sehr verbreiteten Lehrbuch der Religion durch eine einfache Darlegung des Planes desselben, das nicht einmal der Beschneidung erwähnt, in ihrer ganzen Blöße vorgezeigt. Die Bedeutung der Beschneidung nach Schrift, Tradition und Geschichte bespricht der zweite Abschnitt. Lauter noch als jene zwei spricht die Geschichte für den Bund am Fleisch; was der kalte Formalismus der Halacha nicht herauszufördern vermochte, das erhält Leben durch den warmen Hauch der Hagada, gelangt in der Geschichte zu seiner eigentlichen Stufe. Neben Zügellosigkeit, eigenmächtiger Deutung der Schrift ist es die Sünde gegen den Bund Abrahams, die nur schwer gebüßt wird (Joma 85 b. vgl. Sifri col. 112. Abot 3, 15). Und wo eine Inquisition gegen das Judenthum austrat, da war es die Beschneidung, für die die Juden ihr Leben ließen; 1) Die dritte Classe NI'I'NQ, rVPD‘lft'0, Albo 1, 17. 3, 25) hat der Vers, außer bei der S. 7 aus Albo entnommenen Stelle als zu seinem Zwecke hier nicht nothwendig übergangen; indeß war nicht zu sagen, daß Jehuda Ha-Levi die Vernunftgesetze auch weltliche oder politische nennt, sondern daß er einmal (II, 48 Ans.) gleichsam f'sfEOrpn Vernunft - und Societatsgesetze zusammen nennt; sonst werden die NND stets von den r\vb2W QW’Mf nVBIDl^S rn, 11) unterschieden. 2) Fast gleichzeitig mit ihm Albo Jkk. 3, 25. Der Ausdruck scheint zunächst durch Polemik mit den Christen zu den Juden gekommen zu sein.

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