Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 6 (September 1844)
- Date
- 1844-09-01
- Page
- Seite 240 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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240 Gutachten über die Beschneidung. Wir hatten noch Zeit einen Ritt von einer Stunde zu machen, und eS wurde vorgeschlagen das Grabmal des R. Kruspedai zu besuchen. Unsere Wegweiser führten uns auf einem steilen Pfad auf einen der Berge von Hor-Hahar, von wo wir den Jordan und eine erhabene und reizende Landschaft erblickten, doch gewahrten wir zugleich wie gefährlich der Pfad sei, auf dem wir in das Thal hinabsteigen mußten, und wir zogen vor lieber zu Fuße zu gehen als uns unseren Pferden anzuvertrauen. Wir erreichten das Thal in Sicherheit, doch mußten wir, da die Zeit über dem Hinauf- und Herabsteigen verflossen war, unser Vorhaben, das Grab des R. Kruspedai zu besuchen, aufgeben." (Fortsetzung folgt.) Gutachten über die Beschneidung von Di*. Zunz, in Berlin. Frankfurt am Main 1844. 8. 16. S. (Datirt: Berlin, den 2. April 1844). Das hiermit angezeigte Gutachten, das in die denselben Gegenstand behandelnde Sammlung nicht mehr ausgenommen werden konnte, verdient eine besondere Beachtung, abgesehen von dem berühmten Namen, den es an der Spitze trägt, dadurch, daß es von einem als nicht practischen Theologen bekannten Gelehrten herrührt, und dürste daher nicht bloß eine gediegene, sondern auch eine freimüthige und offene Besprechung des in Rede stehenden Punktes erwartet werden. In beiderlei Hinsicht findet sich der Leser nicht getäuscht. Auf den Raum von kaum 13 Octavseiten findet sich eine solche Summe von wissenschaftlichen Daten und von kräftigen, von einer gesinnungsvollen Charakterfestigkeit zeugenden Gedanken zusammengedrängt, daß uns zu einem genügenden Referat der hier zugemessene Raum mangeln durfte, während die Recension allerdings nur eines kleinen Umfanges sich zu rühmen hätte. Zuvörderst versteht es sich von selbst, daß hier keine Abhandlung über Beschneidung überhaupt, ja auch kein Gutachten über Beibehaltung oder Abschaffung der Beschneidung im Allgemeinen, sondern nur eine strikte Beantwortung der durch die bekannten Ereignisse in Frankfurt a. M. veranlaßten Frage erwartet und gegeben werden durfte) ein Umstand, der zwar dem kundigen Leser nicht entgehen konnte, durch eine ausdrückliche Angabe der Frage aber, die zu beantworten, sich noch deutlicher herausgestellt hätte. Was hiernach bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge in Betrachtung kommen müßte, wäre das Berhältniß des fraglichen zu den andern Gesetzen (N1W), wenn überhaupt diese Gesetze unter sich in einem Berhältniß von höher oder niedriger stehen, und das Berhältniß dieses Gesetzes zur Gesammtheit der Gesetze. Daher die Zerfällung des Stoffes in 3 Abschnitte: 1) Klafsificationen (S. 3—9); 2) die Institution (S. 9—12); 3) die jüdische Kirche (S. 12—14). Der erste Abschnitt liefert eine gedrängte Geschichte der Klassificationen