Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 6 (September 1844)
- Date
- 1844-09-01
- Page
- Seite 226 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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226 Reformbrstrebungtn »ni> Emancipation. dies nicht nur aus einem materiellen, sondern weit mehr aus einem moralischen Bedürfnisse: wir wollen nicht nur den Genuß der Rechte erlangen, sondern die seit Jahrtausenden in uns gekränkte, niedergetretene Menschenwürde zur Geltung bringen; wir erblicken in der Emancipation einen Triumph der Gerechtigkeit und Humanität, in ihrer Vorenthaltung eine Schmach der Menschheit, einen Hohn gegen die vielgepriesene Aufklärung und Duldung der fortgeschrittenen Zeit, eine empörende Verletzung unseres Rechtsbewußtscins, eine gewaltsame Niederhaltung unserer Fähigkeiten und Wünsche, uns über die Schranken mittelalterlicher Jsolirung zu einem Leben und Streben im Ganzen und für das Ganze zu erheben. Pflicht und Ehre gebieten uns demnach das Verlangen nach Emancipation, deren Verweigerung uns der Bedingung der Pflichterfüllung in vollem Maße unserer Kräfte beraubt, und in der Stellung zum Staate sowohl, als in der Meinung der Bürger zurücksetzt. Und unser Wunsch muß immer mehr zur Wahrheit werden, se mehr die wahre Aufklärung und Duldung, das unparteiische Rechtsgefühl, die unterschiedslose Nächstenliebe bei den privilegirten Pächtem der Religion der Liebe zum Durchbruche kommen und den Sieg über den Götzen der Selbstsucht erringen. Mit Recht ist daher im Prospectus dieser Zeitschrift der Fortschritt der Judenemancipation als Scala der fortschreitenden Humanität und Civilisation bezeichnet; denn nur die an den Schwachen geübte Liebe und Gerechtigkeit ist ein Beweis, daß das Princip derselben erwacht und erstarkt ist. Als ein solches Zeugniß verdient aber nur dann die Emancipation betrachtet zu werden, wenn sie nicht als Gnade sondern als schuldiges Recht voll und unbedingt gegeben wird, wie es die wahrhaft fteisinnigen und hochherzigen Abgeordneten auf dem Rheinischen Landtage ausgesprochen haben; wo dagegen Bedingungen der innern Reform daran geknüpft werden, da trägt sie noch das Gepräge der selbstsüchtigen Gewalt an der Stirn; wo sie ferner theilweise gegeben wird, da mag sie wohl dem materiellen Bedürfnisse genügen, sobald die noch vorenthaltenen Rechte zu demselben in keiner Beziehung stehen, aber dem moralischen Bedürfnisse wie der Forderung der Gerechtigkeit ist so lange nicht genügt, als noch in Einem Punkte, und wäre dieser an sich noch so unbedeutend, der Gleichheit nicht gehuldigt wird. Ist aber das Dingen mit der Emancipation von Seiten der Gewährenden ungeziemend und dem Humanitäts- und Rechtsprincipe zuwider, so ist es höchst verwerflich und verachtenswerth, wenn die Verlangenden im Punkte des Glaubens und der religiösen Gebräuche mit sich dingen lassen, oder gar unaufgefordert Reformen in Absicht der zu erlangenden