Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 5 (August 1844)
- Date
- 1844-08-01
- Page
- Seite 207 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Recensionen. 207 das Jndenthum auf einige allgemeine theoretische Morallehren, deren sich jede Religion rühmt, zu rednciren) aber selbst diese würden noch auf den positiven Gottesglauben basiren, und wären um ihres Urhebers willen sammt ihren Anhängern aus dem B'schen Staate verwiesen. Diesem genügt es nicht, daß seine Bürger ihre Kräfte seinem Wohle widmener will vielmehr absoluter Despot aller Geister und Gemüther sein, der keinen Gott neben geschweige denn über sich gelten läßt. Ein positiver Gott, dessen Anhänger selbstständig bestimmte religiöse Anschauungen, religiöse Hoffnungen hegen, ohne erst bei dem Staate um Erlaubniß nachgesucht zu haben, ist sammt seinen Anhängern Contreband in demselben. Gelingt es also nicht irgend einem dialectischen Gaukler Iudenthum mit Hegelthum zu identificiren, so ist alle Mühe und Kunst vergebens: wir fielen aus Abraham's Schooß, ohne von Bauer's Armen aufgefangen zu werden. — Aber unser Vers, ist dem Judenthume viel feindlicher gesinnt, als B. selbst. Dieser erklärt jenes unreif zur Emancipation, aber er macht denselben Vorwurf dem Christenthume, will überhaupt nichts Positives im Staate dulden. Hr. Holdheim hat es mit dem Judenthume allein zu thun; es muß dem Staate, unbekümmert woher die Verpflichtung komme, weichen. Es wird also bei der in Baiern anbefohlnen Kniebeugung „von Erwägung der Zulässigkeit von Seiten des jüd. Religionsgesetzes nicht mehr die Rede sein," es ist eine bürgerliche Pflicht, der man nicht nur Nachkommen muß, sondern mit vollem Gewissen Nachkommen soll. Oder soll erst der Unterthan prüfen, ob der Befehl aus Staatsmotiven, ob aus wichtigen oder geringen hervorging? Gehorsam selbst ist ja die erste Bürgerpflicht. Doch wozu erst zu zeigen suchen, wie der Verf. es mit seinem Aufgehen des Judenthums im Staate meine, und wie er dasselbe B. gegenüber vertheidigt? Spricht er sich doch selbst deutlich genug hierüber aus. Die verschollenen zehn Stämme Israels, meint er, beweisen schlagend in einem großartigen Beispiele die oft geläugnete Fähigkeit der Juden, sich fremde Nationalitäten anzueignen (S. 60). Das wäre denn ein Ideal des Verf.! rufen wir mit Herrn Hirsch aus) daß die zehn Stämme sich selbst aufgegeben, nicht ihr bürgerliches, sondern ihr religiöses Judenthum (nach der Scheidung des Verf.) verlassen, sei ein großartiges Beispiel) auf eine solche Fähigkeit soll der Jude stolz sein, durch sie B. mit seinen „Phantasiegebilden" widerlegen! Des Juden und des Judenthumes Stolz ist, daß es durch alle Stürme und Angriffe, durch alle Bedrängnisse von äußeren Feinden und inneren Verräthern sich erhalten und ein großartiges Beispiel gegeben, wie die Gottesidee, die der Verf. so häufig im Munde führt, die finsteren Vorfahren aber im Herzen trugen, ihren Anhängern über weltlichen Genuß, Staatsrechte und ja über das Leben selbst erhaben ist. Der Verf. würde die frommen Ahnen wahrscheinlich nach seiner Ansicht über die zehn Stämme eines Bessern belehrt, würde den Märtyrern des Mittelalters ihre Thorheit vorgerückt und ihnen bewiesen haben, daß sie sich an der Idee des Staates versündigten, und mit ihrem Starrsinn mit dem