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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-08-01 · 5 (August 1844) · p. Seite 206

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
5 (August 1844)
Date
1844-08-01
Page
Seite 206 (sequence 40)
Language
German
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206 Recensiouen. daß man nach Recht und Billigkeit abmeffe, sich der Entrüstung nicht erwehren kann. Und wie steuert der Verf. auf sein Ziel los! Es fehlt diesem Werke durchaus an Wissenschaftlichkeit, und ist dem Verf. überhaupt der Begriff derselben, die selbstständig, vorurteilslos und mit ehrenhafter Aufrichtigkeit austritt, gar nicht zur Klarheit gekommen: ihm ist es nicht um Neuheit der Ideen zu thun; er betet blindlings Andern nach, wenn es in sein Vorhaben paßt, umgeht und verrenkt die Wahrheit, so gut es gehen will, und fliegt mit erstaunlicher Oberflächlichkeit über jedes Hinderniß weg. Wir gehen zuerst auf die Ansichten des Verf. über das Verhältniß des Judenthums zum Staate und wie es sich herausgebildet ein. Daß der Verf. hier ganz unwissenschaftlich zu Werke gegangen und die Ideen von Staat und Religion ohne Prüfung, wie sie in jedem Hegelschen Compendium oder in den weiland deutschen Jahrbüchern gelehrt wurden, aufgefaßt und seiner Aufgabe sich gar nicht bewußt war, beweist schon der Umstand, daß er an mehreren Stellen Bruno Bauer zu bekämpfen meint, während er selbst dessen eiftigster Vertheidiger ist, und mit aller Kraft seiner unsicheren Dialectik das anstrebt, was Bauer als eine Bedingung der Judenemancipation aufstellt. Das Individuum muß im Staate aufgehen, sagt Bauer, ihn muß es in allen seinen Richtungen als das Höchste anerkennen, die religiöse Ueberzeugung, die nicht ganz in diesen Compler hineinpaßt, muß als Auswuchs zurückgewiesen werden. Des Verf. Grundgedanke ist derselbe: die religiöse Pflicht hat nur ihren subordinirten Rang „es kann von der Erwägung der Zulässigkeit nach dem jüd. Religions- oder Ritualgesetze bei der Erfüllung einer bürgerlichen Pflicht nicht mehr die Rede sein (S. 60)." Und der Verf. vermeint noch B. einen tüchtigen Hieb versetzt zu haben, wenn er sagt, „nicht das Judenthum sondern die Juden sollen emancipirt werden (S. 17 Anm.)." Aber Bauer meint ja auch nicht die Juden, ihm kann wenig daran gelegen sein, ob Jemand Franz oder Peter oder Schmuel oder Josel heiße: er spricht nur von dem heutigen dem Judenthume angehörenden Individuum, und wenn dieses in seinen Principien und Forderungen grundfalsch und mit der Idee des Staates unverträglich ist, so sind B's. Ansichten nicht „Phantasiegebilde," sondern haben ihre Realität und Begründung. Der Verf. hat sich überhaupt in dem Bauer'schen Staate sehr verrechnet und denselben durchaus nicht begriffen, wenn er glaubt, daß die Juden durch Concessionen an denselben und Inkonsequenzen in ihrer Religion sich das Bürgerrecht Ln demselben erkaufen können. Und wären wir noch so freigebig gegen den Staat und noch so geschmeidig im Aufgeben, wir könnten doch vor dem Richterstuhle des B'schen Staates keine Gnade finden, so lange nicht auch unser positiver Gottesglaube Ln der Idee des Staates auf oder besser untergeht. Allerdings fänden wir in des Verf. Scheidung, die in dem unbestimmt gelassenen vieldeutigen Worte „das Absolut-Religiöse" das Bleibende im Judenthume bezeichnet, ein probates Mittelchen, mit Hülfe einiger Dialektik jede religiöse Form als nicht absolut abzustreifen und

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