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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-08-01 · 5 (August 1844) · p. Seite 205

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
5 (August 1844)
Date
1844-08-01
Page
Seite 205 (sequence 39)
Language
German
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Recenstonen. 205 sondern fragt, ob das Product zur Erhöhung des Geistes, zur Aufhellung der Wahrheit, zur Veredlung des Menschen einen Beitrag zu liefern wirklich beabsichtigt, und wie weit es diesem Zwecke entspreche. Diese Anforderungen sind besonders bei allen theologischen Bestrebungen von Gewicht und Geltung. Wer für Gottes Heiligthum, den Glauben, zu streben vorgiebt, muß vor Allem mit Wahrheitsliebe und edler Gesinnung austreten; wer über Religion aufklären und in ihrem Geiste belehren will, dessen Seele muß von allen Nebenabsichten der Eitelkeit, der Prunk- und Gefallsucht gereinigt, dessen Auge muß auf den Gott der Wahrheit allein gerichtet sein, und jede wissentliche Versündigung an der Wahrheit zu Gunsten vorgefaßter Zwecke ist bei ihm doppelt strafbar. — Herr Holdheim hat seit einiger Zeit mehrere Werke auf dem Gebiete des Judenthums erscheinen lassen, von denen das oben bezeichnete den Mittelpunkt bildet und auf welches er, als den Urstock seiner theologischen Ansichten, häufig zurückkommt. Wir bleiben daher bei diesem stehen und fragen nach Gesinnung und Wissenschaftlichkeit, forschen ob der Autor die Regel der — zwar von ihm zur größten Bornirtheit herabgedrückten, aber in dieser Hinsicht sich gerade nicht als Dummköpfe gerirenden — Rabbinen beobachtet habe, daß nämlich bei dem Jünger der Wissenschaft niD 121N sein soll, das heißt, ein auf innerster Ueberzeugung und charaktervoller Gesinnung beruhendes, aufrichtiges Streben nach Wahrheit, dem es nicht um die Bestechung des großen Publicums und um dessen Beifall zu thun sein darf. — Würdigen wir zuerst den Inhalt und den wissenschaftlichen Werth des Werkes, woraus sich der weitere Auffchluß von selbst ergeben wird. Die Autonomie zieht gegen die Jurisdiction der Rabbinen in Civilsachen zu Felde, an sich ein ganz unschuldiger Kampf gegen Windmühlen, da in den meisten Ländern diese Gerichtsbarkeit schon lange ausgehört. Aber der Verf. will hierbei Nachweisen, wie das ganze talmudische Judenthum auf einer grundfalschen Basis beruhe, da es das Bürgerliche und Politische nicht vom Religiösen geschieden, und wie nun dieser Secretionsproceß begonnen werden müsse. Der Verf. befindet sich auf einem dem rabbinischen Judenthume ganz entgegengesetzten Standpunkte, aber er will auch aus diesem selbst die Rechtfertigung seiner Behauptung demonstriren; Nachweisen, wie die Rabbinen sich entweder selbst nicht verstanden oder von ihren Nachfolgern nicht verstanden wurden, und wie gerade in Bezug auf die bis jetzt am heiligsten geachteten Verhältnisse der jüd. Ehe ff. aus diesen Rabbinen selbst das Aufgehen im Staate abzuleiten wäre. Es liegt dem ganzen Verfahren des Verf. ein so unredliches Spiel mit der Wahrheit zu Grunde, daß man in der That bei Durchlesung dieses Werkes mit tiefer Betrübniß über den mit der Wissenschaft getriebenen Mißbrauch erfüllt wird, und über die willkürliche Unterschiebung von Ideen, die dem Geiste derjenigen, denen sie aufgebürdet werden, ganz fremd waren, und wobei noch behauptet wird,

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