Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 5 (August 1844)
- Date
- 1844-08-01
- Page
- Seite 192 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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192 Berichte über religiöse Zustände. zu schauen die Wirklichkeit zur einzigen Führerin, und entlehnen dem Leben unsere Schilderung. Vor Allem sollen hier, ohne in das uns fern liegende politische Gebiet weit hinüberzustreifen, einige Worte über unsere konfessionellen Verhältnisse im Staate vorausgesandt werden. Die jüdische Confesston ist in Böhmen nicht nur geduldet, sondern auch staatlich anerkannt; der Staat bestätigt die Rabbiner, ernennt sie sogar, wacht über den Religionsunterricht uud gestattet Niemanden ohne vorhergegangene Religionsprüfung die Verheirathung. Ebenso beaufsichtigt der Staat selbst die jüdischen Schulen, erkennt er die jüdischen Gotteshäuser u. s. w. als «sorg an, und genießt in religiöser Hinsicht der jüdische Glaube fast dieselben Rechte wie andere Consessionen. Daß diese Rechte zuweilen durch die minder günstigen polittschen Verhältnisse beeinttächtigt werden, ist eine traurige, in solchem Zusammenstöße bedingte Folge; hingegen kann dem Geist der Gesetze jene Milde nicht abgesprochen werden, die überhaupt die österreichische Gesetzgebung charakteristrt, und heben wir nur den einen Umstand hervor: daß der Staat der Proselytenmacherei abhold ist, daß das Missionswesen und Herüberziehen und Verlocken nicht geduldet und daher auch von der Geistlichkeit vermieden wird, daß polemische Angriffe auf Kanzeln und Kathedern selten gehört werden, und nur der Geistliche bei der hiesigen protestantischen Gemeinde sich zuweilen dergleichen Ausfälle erlaubt, gegen welche übrigens die Juden, so sie ihr Recht wahren wollten, mit Erfolg Einrede thun könnten; kurz daß der Staat die größte Schonung gegen die jüdische Confession als solche kennt, und sie in ihren Rechten schützt und erhält. Wenn dennoch manche Mißgriffe Vorkommen und unser Rabbiner- und Schulwesen nicht die nach solchen Unterlagen zu erwartenden Früchte trägt, so ist die Ursache hierfür aufzusuchen theils in dem mindern Festhalten an dem Priucip und den hieraus mitunter resultirenden Inkonsequenzen, theils in der bei den Behörden so häufig vorkommenden Unkenntniß der Verhältnisse, (und wie auffallend trat dieses erst neulichst hervor bei den in den Zeitungen mitgetheilten, von dem preußischen Minister des geistlichen- Medicinal- und Schulwesens an die jüdischen Gemeinden gerichteten Fragen!), theils in der ungünstigen Stellung unserer Rabbiner, endlich in ihrem oft durch eigene Schuld beschränkten Wirkungskreis, wobei bei Manchem auch der Mangel an theologischer und wissenschaftlicher Bildung zu beklagen ist. Wir beginnen beim Rabbincrwesen und werfen von hieraus nach dem Connere der Kirche und Schule manchen Blick auf das jüdische Schulwesen, zu dem wir dann speciell übergehen werden. Böhmen,