Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 4 (Juli 1844)
- Date
- 1844-07-01
- Page
- Seite 135 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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in unserer Zeit beschaffen sein? 135 lichkeit gewinnen, sondern auch ein mit Ernst und gläubigem Sinn gepaartes Denken gefördert werden, das beste Mittel, die Jugend für eine im Geiste des Judenthums sich bildende Reform vorzubereiten. Zur Erläuterung des Geistes der Schrift in seiner geschichtlichen Entwickelung dürfen besonders die vielen vortrefflichen Sentenzen, so wie viele Erzählungen aus dem Talmud, aus dem Leben musterhafter Lehrer der Vorzeit, die theils in Weil's Anchologie und in andern ähnlichen Werken von Hurrwitz, Tendlau, Kraft u. A. verarbeitet, theils aus dem Talmud selbst zu schöpfen sind, mit doppeltem Nutzen anzuwenden sein, indem zugleich der Jugend eine Kenntniß und Werthschätzung des Talmuds beigebracht, und unreifen und vorwitzigen Urtheilen vorgebeugt wird. Die historische Entwickelung der Gesetze in der Zeit durch Hülfe des Talmuds darzuchun ist besonders da nothwendig, wo die heilige Schrift durch ein Gesetz sich dem Bestehenden anschließend gegen eine zur Zeit allgemein herrschende Unsitte vermittelnd auftritt, weil ein directes Verbot unbefolgt, also nutzlos bliebe. Hier gilt es die Absicht des Gesetzes als in demselben schon involvirt und in der Zeit realisirt darzustellen, und muß der Lehrer, wie wir eben erwähnt, den Schüler gewöhnen, in dem an die Praxis sich anschließenden, aus eine Zeit gegebenen Gesetze das zu Grunde liegende es überdauernde Princip zu finden. Solcher Art war das Gesetz von den Freistäbten, um der Blutrache zur Zeit Schranken zn setzen, deren Kraft aber durch das Princip der Gesetzlichkeit ganz gebrochen werden sollte, wie dies auch in den der spätem Praxis im jüdischen Staate entnommenen, talmudischen Bestimmungen sich realistrte. ') — Eben so spricht die heilige Schrift dem Principe nach die Abschaffung der Sklaverei aus, und zwar zu einer Zeit, wo es den Völkern nicht im Entferntesten in den Sinn kam, daß Sklaverei etwas Sündliches.wäre; wo diese vielmehr als das natürliche Verhältniß des Besiegten zum Sieger erschien, und was heute noch das unerftillte Streben der Aufklärung und Civilisation ist, das hat schon die heilige Schrift den Israeliten zur Aufgabe gestellt. Weil aber ein strictes Verbot der Sclaverei eben so wenig durchzusetzen war, wie die Vernunft noch heute nichts über die Gewalt der Mächtigeren vermag: so hat sich das mildernde Sclavengesetz der heil. Schrift an das Bestehende accommodirt, hat bei den Israeliten 1) Tract. Makkoth 2, 6 heißt es, daß der in die Freistadt Geflüchtete, falls er »ach der Untersuchung vom Bethdin als muthwilliger Mörder befunden worden, durch das Gericht getödtet, nicht dem Bluträcher überlaffen wurde.