Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 3 (Juni 1844)
- Date
- 1844-06-01
- Page
- Seite 97 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Ueber die projectirte Rabbimrversammlung. 97 ernannten die Gemeinden Rabbiner. Ihre eigentliche Functivn war ex officio zu belehren, und bildete der Rabbiner nebst zwei Beisitzern das Beth-Din, einen Gerichtshof. Von Seelsorge konnte auch da nicht die Rede sein; der Rabbiner hatte ebenfalls seine Qnalification nur in seiner Gelehrsamkeit. Aber es befanden sich in der Gemeinde neben ihm Gelehrte, die ihn sogar an Wissen zuweilen übertrasen; auch an diese pflegte man sich in Ritnalfällen vorzüglich zu wenden, und gab es also nie eine ausschließliche Vertretung der Gemeinde durch den Rabbiner. Wir brechen mit dieser kurzen Skizze ab, und knüpfen nur manche Folgerungen über Rabbinerwesen daran, in sofern es mit Reformen in Verbindung steht. Die Gelehrsamkeit machte, wie wir erkannten, den Rabbiner. Daß sein Wandel fromm sei, sein Leben seinen Lehren entspreche, wird allgemein als vorausgesetzt angenommen; aber Frömmigkeit, Kasteiung, ascetisches Leben ff. gaben keinen Anspruch, noch wurde je dem Rabbiner unbedingt Autorität zugemeffen. Im Judenthume herrschte stets eine lebendige Regsamkeit, eine unaufhörliche Geistesfriction gab dem Studium stets neuen Aufschwung. Zwar wurde man in dieser Verstandesgymnastik zuweilen auf exorbitante Bahn Hinausgetrieben, und ging die Spekulation nicht selten in Spitzfindigkeit über; doch, überschaut man das Ganze des Judenthums und seinen Entwicklungsgang, so bemerkt man in ihm eine gewisse Nüchternheit, wiegt neben dem tiefsten, innigsten Glauben eine scharfe Verstandesrichtrmg vor, die das Judenthum vor dem Einherschreiten auf den Stelzen einer Ertast bewahrte, die sich in Visionen und Unbegreiflichem berauscht und ihren Triumph darin erblickt, den Verstand zu unterjochen, das Begriffsvermögen aus seinen Fugen zu reißen, und sich in eine brennende Glut zu stürzen, an der des Geistes Schwingen sich versengen, aus welcher kein Ausweg als der des Stumpffinnes und des dumpfen Hinbrütens ist. Das Judenthum hat seine gesicherte, durch keinen innern Widerspruch untergrabene Basis; sein Grundgedanke ist klar und erhebend, und beruht nicht auf einer blinden Unterwerfung. Daß von Gott in seiner Weisheit Gesetze für den Menschen zur Befestigung und unmittelbaren Erinnerung (vgl. S. 8.) gegeben seien, hierin liegt nichts Unbegreifliches: darum galt auch dem Judenthume die Autorität nur, in sofern sie den Verstand, der aber freilich das Gesetz als legitimen Ausgangspunkt anerkannte, für sich gewann; behauptete das Judenthum durch das Studium, das nicht in höhere, dem Menschen unbekannte Regionen sich verlor, seine Frische; ver-