Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 3 (Juni 1844)
- Date
- 1844-06-01
- Page
- Seite 93 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Ueber die projectirte Rabbinerversammlung. 93 schlösse je Gültigkeit erlangen können. Wir kehren zu näherer Erörterung auf Manches zurück, was wir früher (1. Heft) über Reformen im Judenthume gesprochen, und was hier und in anderen folgenden Aufsätzen eine weitere Auseinandersetzung finden soll. Das Judenthnm ruht auf einer göttlichen Basts; die geoffenbarten Gesetze sind seine Grundlagen; seine Fortblldung hat es durch Erklärungen und Deutungen erhalten, die es dem Volke näher brachten, es zn dessen Eigenthume umgestalteten: und haben diese Erklärungm und Deutungen ihre geschichtliche Autorität, sind sie ins religiöse Leben übergegangen, mit ihm durch vielhundertjährige Uebung so vereinbart, daß das geoffenbarte Gesetz selbst nur nach dieser Anschauungsweise ins religiöse Bewußtsein übergetreten, und man die Erklärung als einen integrirenden Theil bettachtet. Von wem diese Deutungen und Erklärungen derivirt, und wie sie sich Bahn gebrochen? Man antwortet gewöhnlich in der Kürze, von den Rabbinen, die ihnen beim Volke Ansehen und Geltung zu verschaffen gewußt. Wir müssen aber bei dem Begriffe „Rabbiner" vorerst stehen bleiben, und aus ihm die Entwickelung dieses Instituts beim Juden erkennen. Daß es im Judenthume nicht Priester, Geistliche im Sinne der - christlichen Kirche gebe, ist allgemein bekannt; und wollen wir hier nur die Divergenz etwas verdeutlichen. Die Schrift macht an vielen Stellen das Gesetzstudium zur Pflicht, und wird vielfach wiederholt: „Du sollst darüber Nachdenken (forschen) Tag und Nacht; sollst darüber sprechen, wenn Du zu Hause sitzest und auf dem Wege gehest u. s. w." Dieses Studium soll, wie der erste Anblick zeigt, die Kenntniß der Ausübung der Gesetze zur Folge haben, und zielt also seine Anempfehlung auf eine practtsche Richtung hin. Aber auch der tiefer liegende Zweck darf nicht übersehen »werden: durch öftere Beschäftigung mit dem Gesetze, durch die Richtung der geistigen Thätigkeit aus dasselbe, mußte das Gesetz selbst an intensiver Liebe und Anhänglichkeit gewinnen; und es bot auch seinen Hauptmomenten nach Anhaltspunkte genug, um es zu einem Lebens- und Lieblingsstudium zu machen. Studium und Praxis standen also zu einander in der Wechselbeziehung, daß das Studium nicht nur der Praxis die Kreise vorzeichnete, in welchen sie sich bewegen soll, sondern es erhöhte auch das Studium den Eifer für die Praxis, hauchte ihr den Geist ein, mit welchem man nicht nur übte, sondem mit Liebe, mit immer steigender Veneratton und glühender Begeisterung an dem Gesetze hing; es nicht sowohl als ein Gebotenes, sondern als durch die Liebe Gottes zur Erhebung Mitgetheiltes ansah, eine Gabe, empfangen zur Vervollkommnung und