Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 2 (Mai 1844)
- Date
- 1844-05-01
- Page
- Seite 80 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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80 Berichte über Synagoge und Schule. Er will daher auf diesem reichen, wenn auch nicht allenthalben mit gesegneten Früchten bedeckten, Felde nur einige Aehren sammeln, und einstweilen einige kurze Notizen über Rabbiner und Schulwesen geben, und zwar nicht wie es etwa in den Augen des Res., erscheint, sondern wie es an sich selbst ist. Die nähere Beleuchtung der Synagogen- und Unterrichtsverhältnisse wird ein umfassenderer Aussatz bringen. Mähren, März 1844. Die deutschen Normalschulen der Gemeinden und die Rabbinate würden uns weit mehr Heil bringen, wenn jene etwas mehr, diese etwas weniger von den Gliedern ihrer Gemeinden abhängig wären. Nach der bestehenden Einrichtung wird der sogenannte jüdisch-deutsche Trivialschullehrer auf Vorschlag des Judengerichtes - vom Consistorio gewählt und von der Landesbehörde bestätigt. Nun hält der Angestellte jährlich eine Prüfung über die untersten Elementardinge ab, stellt damit den katholischen Dechanten seinen Vorgesetzten, (der keinen andern Maßstab als den der Dorfschule ansetzt), in der Regel zufrieden, und nimmt weiter von der Gemeinde, deren Jugend er zu erziehen, deren Religion er zu lehren, und von deren schweißtriefenden Steuerbeiträgen er seine Besoldung hat, keine sonderliche Notiz. Etwaige Klagen der Gemeinde werden, als dem günstigen Gutachten der hochwürdigen Schulaufsicht widersprechend, nicht beachtet. Was ist die Folge? Diese in ihrer Anlage so gut gemeinte, von Joseph dem Menschenfreunde ins Leben gerufene und fast in allen zwei und fünfzig Gemeinden Mährens noch fortbestehende Anstalt, hat sich allmälig zu einer Art erotischen Pflanze ausgebildet, deren Boden als ein Fremdgebiet inmitten der Gemeinde angesehen, deren Wachsthum von dem religiösen und politischen Vorstande gleich schwach gefördert wird, da man hierzu weder angewiesen noch überhaupt berechtigt ist. Dazu läßt mancher Lehrer noch seine Jndependenz dadurch fi'chlen, daß er den so nothwendigen Talmud-Tora-Schulen hemmend entgegen tritt, und über vorgebliche Vernaglung des ABC-Geschützes Klage führt. Schon manche schöne Stiftung wurde auf dergleichen Anzeigen bei der Behörde verdächtigt und bald aufgehoben) manche andere ist zu einem untergeordneten, nothdürftig vegetirenden Scheinleben verurtheilt. Am Glücklichsten kommen noch jene hebräischen Lehranstalten davon, die sich durch regelmäßige Beiträge zum Solde des deutschen Lehrers vor jeder weitern Unbill zu schützen wissen. Richten wir dagegen unseren Blick auf die Stellung des mährischen Rabbiners, so bietet sich uns das gerade Widerspiel der deutschen Schule dar. Materielle und daher auch geistige Unselbstständigkeit, oft ein an Dienstbarkeit gränzendes Abhängigsein benehmen diesem Stande nicht nur die Thatkraft, sondern auch die äußere Ehrwürdigkeit, daher auch sein Einfluß auf die sittliche und intellectuelle Veredelung der Gemeinde ein nur sehr schwacher genannt werden kann. . So unverkennbar die gute Absicht aus der neuen Allerhöchsten Verordnung vom 26. Oktober 1842 über das mährisch-jüdische Religions- und Schulwesen hervorleuchtet, so hat sie doch