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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-05-01 · 2 (Mai 1844) · p. Seite 56

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
2 (Mai 1844)
Date
1844-05-01
Page
Seite 56 (sequence 10)
Language
German
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56 Gutachten über den Reformverein. Beharrlichkeit, mit der, die dem Judenthume, dem überkommnen Glauben und seinen Lehren und Geboten Anhänglichen ihn gegen solche „Entwickelungen" und solche Uebergriffe und WiMrlichkeiten eitler Anmaßung vertheidigen, für „Lug und Trug," für Verleumdungsversuche, für absichtliche Täuschung der „bedauernswerthen Masse, die sich nicht selbst helfen kann." Die wenigen den Freund wahrhafter Erhebung des jüdischen Geistes erfreuenden Zeichen eines sich regenden religiösen Sinnes und Eifers innerhalb der Gesammtheit, die mehr und mehr sich Bahn brechenden Bestrebungen, dem Gottesdienste Würde und Leben wieder zu gewinnen, sind von dem Standpunkte des Vereins aus, „gefährliche, den Fortschritt lähmende Maßregeln," und die für eine solche Regeneration Bemühten, spielen „ein frevles Spiel," lenken die Vorwärtsstrebenden ab von der Bahn des Heils; „es gibt mit dem Verein und seinen Tendenzen Spmpathisirende; aber es fehlen die Gemeinden, denen Rabbiner in diesem Sinne sich an die Spitze stellen könnten." — Das Unsittliche dieser Insinuation liegt deutlich genug vor Augen; aber es ist nur eine nothweudige Consequenz aus dem Parteigeiste, in dem der Verein handelt. Wer Anhänger um jeden Preis werben will, muß von vornherein die ihm Zufallenden erheben, die ihm Abwendigen verdächtigen. Die Frage freilich, wozu Gemeinden im Sinne des Vereins Rabbiner brauchen, drängt sich natürlich auf, sowie die, worin denn das Gemeinsame dieser Gemeinden bestehen soll, — ob nicht ein jedes sie äußerlich Zusammenhaltende wieder eine Cerimonie, und eine „verwerfliche" am Ende sein müßte? und noch endlich die dritte: Wenn nicht die Schrift als Wort der Offenbarung, noch weniger die traditionelle Auslegung derselben, nicht die Beobachtung der jüdischen Gebote dem Verein als das, das Judenthum Constituirende gilt, ja nicht einmal der Monotheism — nach einer, freilich nicht nach dem Wunsche des Vereins gemachten Veröffentlichung —' wo ist denn nun das Judenthum? Ist vielleicht hier dem Vereine die „Nationalität," und zwar in ihrer rohesten crassesten Form durch ein wunderbares dialecttsches Spiel, eine boshafte Ironie der Sache selbst, über den Kopf gekommen, — daß das Judenthum in der Abstammung, im Fleische und Blute beruhe? Wie nun der Verein den von ihm beliebten-Nihilismus dem geoffenbarten, geschichtlichen Judenthum substituirt, so decretirt er auch eine General-Amnestie, einen, dem Judenthum ganz neuen Ablaß für die Nichtbeobachtung der jüdischen religiösen Gebote. Durch die Erklärung, daß das jüdische Gesetz nicht verbindlich sei, meint er diesem die verbindende Kraft abzusprechen, und sich selber die Gesetzmäßigkeit seiner

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