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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-05-01 · 2 (Mai 1844) · p. Seite 51

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
2 (Mai 1844)
Date
1844-05-01
Page
Seite 51 (sequence 5)
Language
German
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Gutachten über den Reformvcrei». 51 Ignoranz sich des großen Wortes bemächtigen, und auch im Trivialsten sich unbewandert erweisen, da darf die Erinnerung auch an das Bekannte und Geläufige nicht gescheut werden. — Das Martyrthum während des lyrischen Druckes und später unter römischer Herrschaft ward vorzugsweise durch das Verbot der Beschneidung herausgefordert; daher Aussprüche in den Midraschim, wie folgende: „Warum mußt Du den Tod leiden? — weil ich mein Kind beschnitten; warum Dich steinigen lassen? — weil ich den Sabbat gehalten." (Schocher tob bei Jalkut Schim. ad Sechar. nr. 581). „Jedes Gebot, dafür Israel das Aeußcrste gewagt, wie der Sabbat, die Beschneidung, die Erforschung der göttlichen Lehre, ist ihm auch unverkürzt geblieben." (Mechilta Ende Ki tissa, und sonst in manchen Variationen.) — Die in der h. S. selbst für die Unterlassung der Beschneidung fcstgestelltc Strafe der Excisio (1 M. 17, 14) erweitert ein Mischnah- Lehrer (Abot III, 11), zu dem Ausschlüsse von dem Antheile am künftigen Leben, was darum hervorzuheben ist, da eine solche Erweitenmg der Ercision sonst nicht vorkommt; und mag der Ausdnick immerhin mit manchen ähnlichen zusammengestellt werden können, so ist er ein Beweis, — wenn es anders dessen noch bedarf — für die tiesergreiscnde Geltung des Gebotes, das nicht als eine „der vielen mosaischen Satzungen" betrachtet wurde, sondern eine höhere Wichtigkeit ernmgen, da cs als den Eintritt in das Judenthum bedingend und ihn bezeichnend angesehen ward; daher auch der Ausdruck: „und der deu Bund Abrahams, unseres Urahns, bricht." — Stellen, aus der Agadah, die religiöse Anschauungs- und Auffassungsweise ausdrückend, die sich an das BeschueidungS-Gesetz anknüpfte, haben die späteren Gesetzlehrer (Maim. Milah, R. Jakob, b. Ascher Tur Joreh Deah 26D und sonst) reichlich zusammengestellt. Worauf nun der s. g. Reform-Verein die Abschaffung dieses Gebotes, das durch die h. S. als unerläßliches Bundeszeichen für die Israeliten aller Zeiten eingesetzt, von seiner ersten Einsetzung bis ans den heutigen Tag von allen zum Judenthume Gehörigen beibehalten worden <auch die Selten mit cingeschlosscn, da die Polemik gegen sie gewisse Diffcreuzpunkte innerhalb der Schrift betraf, nirgend aber der Beschneidung als eines in Abrede gestellten Punktes gedacht wird; von den Karaiten versteht es sich von selbst, da sie die Schrift in ihrer buchstäblichsten Fassung beobachten wollen) gründen wolle, ist nicht abzusehen, es sei denn, daß er uns erst mit den Principien, nach denen er die Schrift deutet und anwendet, zumal da, wo sie keiner Aus- 4*

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