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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-04-01 · 1 (April 1844) · p. Seite 21

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
1 (April 1844)
Date
1844-04-01
Page
Seite 21 (sequence 20)
Language
German
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lieber Reformen im Judenthume. 21 wie traurig, wenn es dahingekommen, daß das Volk mit Gleichgültigkeit diesem Wechsel zusiehet, nichts Heiliges in sich hat, für das es begeistert sei, ftir das es mit Kraft in die Schranken trete! Doch haben wir an der Hand des gedachten Grundsatzes erkannt, welche Reformen als verwerflich und unausführbar erscheinenso gelangen wir vermittelst einer folgerechten Analogie durch ihn selbst auf den Weg, auf welchem die im Judenthume zugestandene Berechtigung zu reformiren, zur Verwirklichung kommt. Das Judenthum beansprucht die religiöse Thätigkeit: das Volk ist daher nicht eine blinde Potenz, die durch den Willen der Theologen und Schristgelehrten nur gelenkt wird, sondern es entscheidet — wie solches bei den Thätigkeiten des Lebens häufig — über sich selbst.* Eine solche Anerkennung wird im Judenthume dem Volke ausdrücklich zngestanden: cs kann selbst eine frühe religiöse Verordnung, so sie bei der Gesammtheit nicht Eingang geftinden, aufgehoben werden, so wie bei religiösen Verordnungen vor deren Erlassung darauf zu sehen ist, ob sie Eingang finden werden.*) Die Schule allein entscheidet also nicht; das Leben accommodirt sich ihr nie ganz, nimmt manche ihrer Vorschriften nicht auf; das Leben stößt auch Manches im Lause der Zeit zurück: und es wäre hier wie dort ein vergeblicher Versuch dem Volke das aufzudringen, was es zurückweiset. Der Gesammtwille gibt den Ausschlag dort wo er behalten will und stehet über Schule und Autorität; es vermögen aber diesem analog auch Schule und Autorität nicht der Vorschrift Leben zu geben, der der Wille widerstrebt oder die aus der Thätigkeit des Volkes entwichen ist. Auch in letzter Hinsicht (wozu sich fteilich selten Gelegenheit darbot), hat der Volkswille selbst zu einer Zeit, wo schon der Autoritätsglaube eine breite Basis gewonnen hatte, sich Anerkennung zu verschaffen gewußt; **) wo das Volk spricht, wo es manche Vorschrift außer dem Gebrauche kommen läßt, da ist sie dem Leben entschwunden und hat aufgehört zu sein. Eine Gefahr für den Glauben ist hierbei nicht zu befürchten: ein Volk an religiöse Thättgkeit gewohnt, wirft nicht in Hast von sich, will nicht in wilder Zerstörungswuth sich selbst auf- *) Aboda Sara 1. I. Maimonides 1. 1. §§. 5. 8. 7. Wir übergehen als hierher nicht gehörend andere Distinctionen, in wie fern spätere Gelehrte die Einrichtungen früherer Lehrer aufzuheben, befugt oder nicht befugt sind; wir werden auf sic, so wie auf manche andere gelehrte Untersuchung in diesem Fache, in einem andern Aufsatze zurückkommcn. Hier sollen bloö die Resultate ohne weitläufige gelehrte Discussioncn hingcstellt werden. **) Vgl. Jore-Dea c. 386.

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