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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-04-01 · 1 (April 1844) · p. Seite 19

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
1 (April 1844)
Date
1844-04-01
Page
Seite 19 (sequence 18)
Language
German
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lieber Reformen im Judenthnme. 19 können; wir halten uns nur an das Faktum, daß das Judenthum selbst viele Veränderungen legitimirt, daß die ftüheren Lehrer dem Wortsinne der Schrift, daß die späteren dem Wortsinne der Mischna, die nachtalmudischen Autoren dem Wortsinne der Talmud-Autoren eine eigenthümliche Deutung gegeben, die nicht etwa innerhalb der Mauern der Schule nur, als Spiel der Speculation, Werth und Geltung harten, sondern die hinaus ins Leben übergingen und der Ausübung der Gebote und Vorschriften selbst eine andere Gestaltung gaben. Diesen Forschungen, diesem Muthe verdankt das Judenthum sehr viele Erleichtemngen, durch sie bewahrte es eine vor Verknöcherung schützende Regsamkeit, entwand es sich dem starren Stabilismus und der Entfremdung aller Zeiten; und mit Recht wurde der Tag als ein Feiertag bezeichnet, an welchem über die Sadducäer der Sieg errungen wurde und die Meinung durchdrang, daß „Hand für Hand, Auge für Auge n. s. w." nicht buchstäblich, wie jene beh aupteten, zu nehmen sei, sondem hier nur eine entsprechende Entschädigung beansprucht werde. *) Und dieser Triumph galt nicht sowohl dem Siege dieser menschlichern Deutung, als der Anerkennung des Principes, **) daß nicht der Buchstabe binde, nicht er allein der ausschließliche Leiter sei, sondern der Geist ihm erst Leben gebe, er ihn erhebe zum göttlichen Gebote, würdig, daß mit göttlichem Geiste begabten Wesen er zur Norm diene. Und wurden auch diese Lehrer häufig durch mündliche Ueberlieferung (über deren Begriff und Werth in einem andern Aussatze) unterstützt, so ergibt sich nicht minder an unzähligen Orten, daß diese Deutungen und Erklärungen selbstständig waren und sie ihrer Auffassungsweise Gültigkeit zuerkannten. Hingegen stellten sie einen Hauptsatz als Schirmer und Wächter des Gesetzes auf: „Was sich durch die Gesammthcit verbreitet, was vom Volke allgemein ausgenommen und sich in dasselbe eingelebt, das kann durch keine Autorität aufgehoben werden." ***) In diesem Grundsätze liegt eine so lebendige Wahrheit, in ihm spricht sich eine so tiefe Auffassung des Judenthums aus, daß er für alle Zeiten als unabweichbare Norm für Reformversuche festzuhalten ist, und wir an seiner *) Megilat Taanit c. 4. **) Vgl. das. ***) Aboda Sara f. 36. Diese Stelle ist vielfach gedeutet worden (vgl. Tosefot ibid und Maimonides Hilchot Mamrim c. 2. §. 2. 3 und die Commentatoren das.); wir glauben aber sowohl dem dortigen Zusammenhänge nach, als nach der liefern ihr zu Grunde liegenden Wahrheit, uns an obige Deutung, die auch von R. Abr. ben David (bei Maimonides 1.1.) angenommen wird, halten zu dürfen.

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