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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1937-03-01 · 5 (1.3.1937) · p. Seite 98

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
13 (1937)
Issue
5 (1.3.1937)
Date
1937-03-01
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
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Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 rechtiichen Empfindens und juristischen Könnens hervorgehoben wird unter Hintansetzung einer Neumeyer auszeichnenden seltenen allgemeinen Bildung und alles dessen, was seine — wenn man so sagen darf — nichtberufliche Menschlichkeit ausmacht in der Tat aber ist bei höchster Achtung vor allen diesen in Neumeyer vorhandenen Werten doch nicht zu verkennen, daß die Juristische wissenschaftliche Erkenntnis von der Mangelhaftigkeit des Rechtsstatuts der bayerischen Judenheit dem rechtsgelehrten Manne es als eine lockende und lohnende Aufgabe erscheinen ließ, hier gründlich Wandel zu schaffen. Die Liebe zu seinen Brüdern und Schwestern mag ihn ans Werk gerufen haben. Befähigt es auszuführen war in. der Zeit bald nach der Jahrhundertwende nur er: Alfred Neumeyer mit der damals unter seinen Glaubensgenossenihm allein eigenen Kenntnis dessen, was als die Rechtsgrundlage des jüdischen Gemetas«iiaifMebeiis in Bayern vorhanden war und) anns zerstreuten EnitecMeßungen und oft schwer zugänglichen) Einzel- ©ntecheidiunigen der Vewalturagspraxiis mühsam-zjusaimmeiijgebrach t werden iaußte; Die meisten Stunden, welche - ein mit peinlichster Gewissenhaftigkeit geübter Dienst als Staatsanwalt und Richter übrig ließ, widmete Neumeyer, etwa, vom Jahre 1905 an, seinem Ziel: die Judenheit Bayerns zusammenzuschließen, ihr eine gesicherte rechtliche Grundlage zu geben, eine Gesamtvertretung gegenüber Staat und Öffentlichkeit nach außen zu schaffen, nach innen das Leben der Gemeinden zu festigen und das bayerische jüdische Beamtentum aus oft unwürdigen Daseinsbedingungen auf eine seiner ideellen Aufgabe entsprechende Höhe auch in materieller Hinsicht hinaufzuheben. Mehr als ein Jahrzehnt erforderte diese durch die Kriegsverhältnisse erschwerte Arbeit Daß endlich im Jahre 1920 der „Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden" erstand, daß er bis Jieute unter der Präsidentschaft Neumeyers segensreich wirkt, ist vor allem das Werk des Jubilars. Uber den Schwierigkeiten der heutigen Zeit werden die früheren leicht vergessen. Der Widerstreit der religiösen Richtungen hat die Schaffung dieser Organisation, um die wir heute dankbarer denn je sein dürfen, keineswegs leicht gemacht Alfred Neumeyer verzagte nicht. Seine Gerechtigkeit fand den Ausweg auch aus diesen Schwierigkeiten. Was könnte mehr für ihn und das von ihm Geschaffene sprechen, worin vermöchte das wahrhaft einmalig Ausgleichende seines Wesens besser sich zu offenbaren, als in der Tatsache, daß es in den fast 17 Jahren des Verbandsdaseins noch nie zu einem Konflikt überhaupt und vor allem nicht auf weltanschaulichem Gebiete gekommen ist? Alber seit tdler Entstehung des Verbandes ist in dem unerhört raschen Ablauf der Geschehnisse, deren Zeuge zu sein dieser Generation Bestimmung ist, ein völliger Wandel eingetreten. Wieder hat Dr. Neumeyer die Zeichen der Zeit erkannt. Nimmermüde und mit einer bewundernswerten Spannkraft des Geistes ändert er gerade jetzt sein eigenes Werk, die Verbandsverfassung, und erstrebt sie mit den neuen Bedürfnissen in-Einklang zu bringen. Den damaligen Oberstaatsanwalt in Augsburg führte im Jahre 1919 Versetzung an das Oberlandesgericht München in seine Heimatstadt und in die Kultusgemeinde München zurück. Sehnlichst wurde er dort erwartet. Die Männer, welche in jener Zeit die Geschicke der Gemeinde führend betreuten, erachteten sich in weiser Selbstbescheidung nur als Platzhalter, solange, bis Dr. Neumeyer in der Lage sei, ihre Stelle einzunehmen. Durch seine frühere Tätigkeit in der Verwaltung der Kultusgemeinde München (1903—1910) und durch das eben vollendete Verbandsverfassungswerk war er mehr als irgend ein anderer berufen, wie einst sein Onkel Hermann Müller in den Jahren 1883—1894, nunmehr in seinem Geburtsort den Vorsitz im Vorstand zu übernehmen. Im Anbeginn auch dieser Tätigkeit (1921) stand für Dr. Neumeyer die Notwendigkeit, die veraltete Verfassung der Münchner Gemeinde durch eine moderne zu ersetzen, die Gemeinde in ihrer Zielsetzung und in ihren Verwaltungsorganen den stark veränderten Zeiterfordernissen anzupassen. Vor allem mußte die durch Krieg und Inflation vor ganz neue und umfassende Aufgaben gestellte Wohlfahrtspflege in die verfassungsmäßigen Grundlagen der Gemeinde eingefügt und so ausgebaut werden, daß sie in den Grenzen der gemeindlichen Leistungsfähigkeit auch den heutigen, in ihrem traurigen Ausmaße noch vor 10 Jahren unvorstellbaren Bedürfnissen zu entsprechen vermag. Der Beschluß der gemeindlichen Körperschaften, der vor 16 Jahren Herrn Dr. Neumeyer erstmals die Leitung der Gemeinde übergab, ist seitdem in jedem Jahre, ohne Unterschied der Parteien und der Weltanschauungen, mit gleicher Einhelligkeit, jedoch mit von Jahr zu Jahr gemehrtem Vertrauen immer wieder gefaßt worden, zuletzt zu Beginn dieses Jahres. Die Frauen und Männer, welche so in vollem Bewußtsein ihrer Verantwortung dem bewährten Vorsitzenden stets aufs Neue ihre Stimme gaben, wußten warum. Sie sehen einen Mann, der an sich das Recht zur Ruhe hätte, den aber nichts abhalten kann, mit der gleichen Gewissenhaftigkeit, welche für den letzten Angestellten Pflicht ist, ohne jede persönliche Rücksicht in freier Selbstbestimmung eine schier unbegrenzte Arbeit auf sich zu nehmen und bis zur Selbstaufopferung zu erfüllen. Sie erkennen, daß hier um keines eigenen Vorteils, nur um des allgemeinen Besten halber Dienst an der jüdischen Allgemeinheit geleistet wird.. Nicht jeder aber in der Gemeinde denkt an die großen, großen Sorgen, welche manchmal auch den Kräftigsten zu zermürben drohen, und die von Dr. Neumeyer nun mehr als anderthalb Jahrzehnte getragen werden. Über das Wohl und Wehe seiner Gemeinde zu wachen, ist dem trefflichen Manne sittliche Pflicht, aus der heraus er persönliche Furcht ebenso weit zurückweist als die dann und wann schüchtern vorgetragene Bitte, sich zu schonen und mit den Kräften hauszuhalten. Hinter dieser Persönlichkeit steht etwas, was mehr ist als Höhe des Intellekts, mehr auch als Tiefe des Gemüts. Hier wirkt sich ein sittliches Ethos aus von einer Reinheit, die man erleben, aber kaum beschreiben kann. Andeutungsweise nur eines! Im Sprachgebrauch unseres Jubilars kehren mit einer geradezu auffallenden Beharrlichkeit zwei Worte immer und immer wieder. Es sind die Ausdrücke „freundlich" und „tiefreligiös". Nach dem bekannten Worte, daß sich in seinem Stil der Mensch offenbart, findetn wir so laius scheinbar Unbedeutendem! den klarsten Einblick in den Menschen Alfred Neumeyer, in das Wesen seiner Persönlichkeit und in die Triebfedern seines ungewönhlichen und ausgezeichneten Händeins: Ihm eignet eine schier grenzenlose Menschenfreundlichkeit, eine alle und alles entwaffende Güte, ein jeder Bigotterie abholder, feldenfester Glaube an das Gute, das eine höhere Macht in die Menschen- Kein Gemeindemitglied ohne die blaue Karte für Hilfe und Aufbau

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