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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1937-01-15 · 2 (15.1.1937) · p. Seite 26

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
13 (1937)
Issue
2 (15.1.1937)
Date
1937-01-15
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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26 Bayerische Israelitische Gemeindezeitürig Nr. 2 Martyrium, die sie auch in der Folge begleitet halben. Ein weiteres historisches Dokument aus der frühen Zeit der Harfourger Judensiedta-g stellt der Judenschutzbrieif dar, dien Graf Wilhelm von öttingen^ WaUerstein dem Juden Joseph Ruimold von Günzlburg im Jahre 1463 gewährte. In diesem Judenisehutzbidef ist ein jährliches- Schirmgeld von 2 Gl. auf die Daiuier von. dred Jahre bestimmt, das sich für. das erste Jahr auf 5 Gl. und für die beiden weiteren Jahre auf 6 Gl. erhöht, wenn Joseph Rumold seinem Schwiegersohn Abraham Verpflegung und Unterkunft in seinem Hause in Harburg gewährt. Dieses Schutzverhältnis konnte beiderseits mit einer Frist von einem hMben Jahre aufgekündigt werden. Offenbar wohnten zur damaligen Zeit und auch in den folgenden Jahrhunderten nur einzelne Judenfamilien im Harburg, denn zu einer förmlichen Gemeindegründung scheint es erst im Jahre 1671 gekommen zu sein, als anläßlich einer Judenvertreabung aus dem pfalz-neuburgischen Gebiete die Gründung einer jüdischen Gemeinde zu Harburg durch Graf Albrecht Ennist von Öttingen genehmigt wurde. Die Entwicklung der jüdischen Gemeinde Haiiburg bis zu ihrem Erlöschen kann wohl am besten (Ke nachfolgende Zusammenstellung über die Bevölkerungsbewegung in ihr illustrieren: Die Gemeindegrünidiung am 10. März 1671 erfolgte durch 5 -Einwanderer aus dem Rfate-Neuburgischen. Im Jahre 1707 zählte die Gemeinde 05 Familien. Die Gemeinde vergrößerte sich in den folgenden Jahren zusehends und dürfte in der Zeit zwischen 1735 und 1770, .der Epoche starker jüdischer Landgemeinden in Süddeutschland, ihre größte See'lenizahl mit 58 Familien erreicht haben. Um 1800 trat ein leichter Rückgang auf 51 Familien mit ca. 300 Personen ein. Das neunzehnte Jahrhundert mit seinem charakteristischen' Zug der auf dem Lande wohnenden Juden in die Stadt und der schon damals beträchtlichen Auswanderung deutscher Landjuden nach" den Vereinigten Staaten 'von Nordamerika und England kommt in der andauernden Abnahme der Zahl der Gemeindeanitglieder sehr prägnant zum Ausdruck, denn vom Jahre 1794, in dem noch 332 Juden in Harburg gezählt wurden!, fiel ihre Zahl auf 65 Personen im Jahre 1899: Das Schwergewicht des deutschen Judentums hatte sich im Jahrhundert der Emanzipation und des Kapitalismus in die großen Städte verlagert; eine jüdische Gemeinde wie Hanburg war durch diese Entwicklung sowohl in jüdischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. Auch im 20. Jahrhundert nahm die Gemeinde zusehends ab; den letzten Anstoß zur Auflösung der Gemeinde gab die Auswanderung der vergangenen Jahre, besonders nach Erez Jsrael, so daß heute (1936/37) nur noch 5 Juden, wie seinerzeit bei der Gemeindegründung (1671) in Harburg wohnen. Einige weitere soziologische Einzelheiten sollen das Bild der alten Judengemeinde Harburg ergänzen. Auf Grund der anläßlich der Erneuerung der Schutzbrdefe seitens der öttingischen Herrschaft gezahlten Judenschutzlosungs-Consensgelder sind uns auch Unterlagen über die Vermögensverhältnisse der Juden dn Harburg erhalten. So wurde im Jahre 1750 das Gesamtvermögen der GemeindemitgHeder von Harburg und Deggingen auf 81 000 Gl., im Jahre 1770 das der Harburger Juden allein auf 92000 Gl. geschätzt. Für die Jahre ,1788 und 1806 sind die einschlägigen Ziffern 127 250 Gl. und 140 600 Gl. Auf die einzelne Familie entfiel im Durchschnitt pro Jahr in Harburg ein Schutzlosungseonsensgeld von 5 Gl. 4% Kr. Weitere Abgaben, auf die in diesem Zusammenhang nicht näher eingegangen "Werden kann,, waren besonders das Kleppar-, Gänse-, Synagogenuinid Herbergsgeld, Erwähnung in diesem Zusammenhang verdient auch die 10%ige Nachsteuer vom gesamten Vermögen, die dann in Betracht kam, wenn ein Jude freiwillig aus den öttingischen Landen auswanderte —ein Vorläufer unserer heutigen Reichsfluohtsteuer. Betrachtet man die Juden im Ries im 17. Jahrhundert auf ihre , benufflidhe Zusammensetzung hin, so kamen folgende Erwerbstätiigkedten in Betracht: Vor allem Pferde-, Vieh- und Güterhandel, Handel mit Zielifristen, Darlehensgewährung, Handel mit Koscherwein, Ringen u, dgl., Pferdieverleähunig, Geschäftsvermittlung, ferner „schlechtes und geringes Gewerbe", also Gelegenheitsgieischäfte, die dem Lebensstandard von „Luiftmensohen" entsprechen. Aus der Masse der Haribturger Juldlen ragt der Name Jacob Heohingers hervor, der von der Fürstin Wdlhielmine im Jahre 1803 zum Hoiffalktor am Hofe zu öttingenw Wallerstein wegen seiner dem Fürstenhaus „geleisteten nützlichen Dienste" ernannt wurde. Es war dies wohl eine der letzten Ernennungen von Juden zu Hofiaktoren an einem deutschen Fürstenhof. Die jüdische Gemeinde in Harburg gehörte zunächst dem öttingen-öttingischen Landrabbinat mit dem Sitz in öttingen an; 1743 schied sie aus dem Verband des Landesrabbinatis Öttingen aus und wurde dem Bezirk des Landnabbmats Wallersteim zugeteilt. In der Zeit der größten Gemeindemitgliederzahl besaß die Gemeinde vorübergehend einen eigenen Ortsrabbiner. — Beim Gang durch Harburg fällt dem jüdischen Besucher vor allem die stattliche, sehr 'idyllisch an der Wörnitz gelegene Synagoge auf. Ihre spitzbogiigen Fenster spiegeln sich im Wasser 'des langsam dahinströmenden Flusses. Das Auftreten dieser scheinbar gotischen Formen darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Synagoge erst im Jahre 1754 erbaut wurde.3 Der Juidenfniedboif der Gemeinde Harburg, dessen Entstehung: auf das Jahr 1675 zurückgeht, liegt in einiger Entfernung vom Orte. Am großem Hühnerberg, auf einer Hochfläche, an einem Wald angelehnt, streckt er sich lang dahin. Wie so viele jüdische Friedhöfe birgt auch er Märtyrer unseres Volkes- und Glaubens — 'Holzgrabsteine erinnern an dieses jüdische Heldentum. Dr. Ludwig Mayer, Augsburg. II. Aus den letzten 50 Jahren der Gemeinde Nördlingen Am 17. September 1936 jährte sich zum 50. Male der Tag, an dem die Nördlinger Synagoge eingeweiht wurde. In den Schriften der Glossierer des Talmuds finden wir den Namen der Stadt Nördlingen mit „Nurlingen" bezeichnet und in den T'schuiwoth M'hanam Maiur zeichnet der Dajan zu Venedig Rabbi Schrnuel aus „Nürtingen"; so heißt auch an anderer Stelle der Verfasser des Josef Omez Rabbi Josef Nürtingen. Aller Wahrscheinlichkeiit nach stammen 'dieselben von den im Jahre 1384 aus Nördlingen vertriebenen Juiden. Chronisten der Stadt Nördlingen erwähnen auch die Juden Nördlingens im 12. und 13. Jahrhundert. 1290 mußten auch idlie Juden Nördlingens ihre Heimat das erste Mal verlassen. Einige Zeit nachher wurden ihnen die Tore der Stadt wieder geöffnet; im 14. Jahrhundert bestand die Gemeinde aus 30 Familien, welche ihre Wohnungen in der erst vor ganz kurzer Zeit umbenannten „Judengasse" hatten. Dort stand die Synagoge, jetzt eine zur Wirtschaft „Bayerischer Hof" gehörige Scheune. — In der Nacht vom 26. lauf den 27. Februar 1914 brannte diese nieder. Als das Dach und die Vorderwand gefallen waren, da traten die alten hohen und dicken Umfassungsmauern der einstigen Synagoge wieder au Tage und mit ihnen der Bogen des stattlichen Gewölbes, die schmalen gotischen Fenster und die vorspringenden Mauerteile, welche die Frauenempore trugen: untrügliche Beweise dafür, daß (diese Wände einst ein Gotteshaus umschlossen und zwar die älteste der drei Synagogen Nördlingens. — Diese Synagoge war ursprünglich Eigentum der jüdischen Gemeinde. Als bei der Katastrophe von 1348 vertragsmäßig alle Häuser und Hofstätten der Juiden dem Grafen von öttingen mit der Bedingung zufielen, sie bininen drei Jahren zu verkaufen, ist sie vermutlich zunächst am die Stadt übergegangen und wurde von ihr später wieder an die neuigebildete Judengemeinde überlassen. Im Jahre 1509, bei der letzten Juidenvertreibuug, überließ der Rat dem Stadtrechner Hans Sporer, der bei den Unterhandlungen wegen Austreibung der Juden neben dem Stadtamtmann besonders tätig gewesen ist, die Schule nebst der Wohnung des Rabbi sowie den anstoßenden Hof um 20 Gulden zu frei eigen. Seitdem ist sie dm Privatbesitz geblieben. Von 'dieser Zeit ab war es den Juden nicht mehr gestattet, in Nördlingen zu wohnen, bis das Jahr 1848 ihnen Freiheit und ,3 Krauthieimen Mittelalterliche Synagogen. Kein Gemeindemitglied ohne die blaue Karte für Hilfe und Aufbau

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