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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1937-01-01 · 1 (1.1.1937) · p. Seite 6

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
13 (1937)
Issue
1 (1.1.1937)
Date
1937-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 1 Alle Artikel des täglichen Bedarfs gut und billig f Umfelder CmhA tnündten. im Slorental meände München an -der Aufbringung der Mittel für die Reichsvertretum«: nicht beteiligt, da der Verband aus eigenem Mitteln nalheau RM. 120000— dorthin abgibt. — Herr Rechtsrtat Dr. Weiler erläuterte zunächst technische Einzelheiten dies Etats der Reichsvertretang, insbesondere auch die Arbeit der von den Landesverbänden mit zur Beratung herangezogenen Sachbearbeiter. Er wies vor allem darauf hin, daß bei den Etatsansätzen dm Hinblick auf die neuerlichen Verschärfungen der Wanderuiigslaige mit ernsten ünsicherheitsfaktoren zu rechnen sei. — Zur Frage der Zentralisation bzw. Dezentralisation dler jüdischen Arbeit legte Dr. Weiler grundsätzlich die Notwendigkeit des Ausbaus -unserer Organisationen für neue Aufgaben dar. Er behandelte dm einzelnen ferner die Frage der Notstands- -und Teiinotstandsgemedinden, 'der Zuschüsse der Zentralstellen für Wanderung nunia Beruifsumschichtumg und verlangte schließlich die planmäßige Ordnung der Sammlungen, die sich gegenseitig nicht überschneiden und dadurch beeinträchtigen dürften. Aus dem vielfachen Material, das bei der Tagung 'der Darlehenskassen behandelt wurde, erörterte Dr. Weiler vor allem die Probleme der Zentralisation von Kassen bzw. die Schaffung einer zentralen Kasse beim Bayerischen Lanidtesverbanid. hn Zusammenhang damit würde über die verschiedenem Kredite, insbesondere über die im den letzten Monaten besonders wichtig gewordenen Wirtschaftshilfskredite und die Hypotheken-Ablösunigskreidlite gesprochen- — Endlich ging Dr. Weiler auf örtlich wichtige Fragen aus dem Gebiet der Sozialarbeit ein (Jüdische Winterhilfe, Wirtschafts- und Rechtsfragen). — Nach dem Dank des Vorsiteiznden R.-A. Dr. Regensteiner für die drei übersichtlichen und aufschlußreichen Berichte, legte J.-R. Ostreich verschiedene Pläne dar, die unerträglich: gewordene Raumnot der Gemeinde und ihrer Vereinigungen zu limdlern. Die schwer lösbare Aufgabe besteht dann, die unhaltbar gewordenen Zustände im Gemeindehaus selbst zu verbessern, dann aber auch einigermaßen zulängliche Räume für Jugendheim, Kulturbund, Lehrbaus und ähnliche Zwecke zu 'schaffen. An der Aussprache über diesen außerordentlich wichtigen Gegenstand beteiligten sich u. a. die Herren. Dr. Perlmutter, Dr. Moritz. Dr. Marschütz. Felix Feuchtwanger, Pick, Weiss, Liohtenauer. Sofern nicht umvorhergesehieoie Schwierigkeiten auftauchen, ist zu hoffen, daß in nächster Zeit mindestens eine teilweise Lösung erreicht werden kann. — Nach der Verabschiedung einiger kleinerer Vorlagen! wurden die 'bis Mitternacht ausgedehnten Beratungen mit Dankesworten des Vorsitzenden für die ersprießliche Arbeit der Kollegien geschlossen. Chorproben des erweiterten Synagogenchors Weitere Proben finden am Samstag, den. 16.' Tanuar 1937 und Samstag, den 30. Januar 1937, jeweils abends 20.30 Uhr im Bibliotheksaal der Gemeinde, Henzog-Max-Straße 7/II, statt. Stimmbegabte, musikalische Damen und Herren können auch jetzt noch Aufnahme finden. I. A.: Dr. Haymann (Tel 23938). ' Reichsbund Jüd. Frontsoldaten, Ortsgruppe München Neue Bestimmungen über das Ruhen der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Mitteln Durch ein Reichsgesetz vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I Seite 994) sind die bisherigen Bestimmungen des Reichsversorgungsgesetzes über dlas Ruhen der Versorgungsgebührnisse bei einem Einkommeni aus der Verwendung im öffentlichen Dienst gemildert worden. Bisher ruhten die Versorgungsgebührnisse ini Höhe der Hälfte des. Betrages, um den das Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst RM. 170— mtojnatlich überstieg. Für Schwerbeschädigte galten miiLdere Bestimmungen, indem immer mindestens drei oder vier Zehntel1 ihrer Versorgungagebührnisse auch bei einem derartigen Nebeneinkommeni ausgezahlt wurden1. Nunmehr ist durch das neue Gesetz allgemein festgelegt worden, daß dem Versorguinigslbiereohtiigten immer mindestens die Hälfte seiner Versorgungsgebührrasse verbleibt. Ein Unterschied zwischen Leichtbeschädögfcen und den verschiedenen Graden der Schwerbeschädigten wird nicht mehr gemacht. Die ©eseteHichen Bestimmungen sind 'auch ifür die jüdischen Versorgungsberechtigten von Bedeutung, «da als Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, z. B. auch das Einfcoimmen aus einer Beschältilgung bei den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, also auch den jüdischen Religionsgemeiinden gilt. Ferner gilt auch als Einkommen Wartegeld, Ruhegehälter oder ruhegehaltsähnliche Versoirgungsbezüge. so daß z. ß. diejenigen kriegsbeschädigten Kameraden erfaßt werden, welche auf Grunidr des Reiohsbürgergesetzes aus ihren AmtssteWen unter Fortzahlung des bisherigen Gehaltes als Ruhegehalt ausgeschieden sind. Diese neue Bestimmung tritt am 1. Januar 1937 in Kraft. ISRAELITISCHE RULTUSGEMEINDE MÜNCHEN LEHRHAUSl Samstag, den 9. Januar 1932, abends Ä1)* Uhr, Synagoge Herzog-Max-Sira£e Professor Dr. MARTIN BUBER „Die Auserwählung Israels in der Bibel" Eintritt RM. 0.83; Jalsndlich: die Hilfte.

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