Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 21 (1.11.1936)
- Date
- 1936-11-01
- Page
- Seite 459 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 21 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 459 Jüdische Winterhilfe 1936/37 Auszug aus den Richtlinien Aufbringung der Mittel Die Aufbringung der Mittel erfolgt im wesentlichen nach" den für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes geltenden Grundsätzen. Als angemessenes Opfer für die Jüdische Winterhilfe gelten folgende Sätze: 1. Monatliche Geldspenden a) Lohn- und Gehaltsempfänger zahlen während der sechsmonatigen Dauer des WHW 1936/37 (1. Oktober 1936 bis 31. März 1937) monatlich mindestens 10% der abgeführten Lohnsteuer. b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens nicht herangezogen werden, entrichten ein Opfer von monatlich RM. 0.25. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleistung noch zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrer monatlichen Spende in Höhe von mindestens 10% ihrer Lohnsteuer ein monatliches Opfer in Höhe von 1% ihres für das Jahr 1935 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die Jüdische Winterhilfe, soweit die Steuerschuld nicht durch Lohnabzug getilgt wird. Dieses 1% wird also lediglich von der Einkommensteuerschuld errechnet, die durch Vorauszahlung und die Abschlußzahlung getilgt worden ist. d) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von 1 % des für das Jahr 1935 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die Jüdische Winterhilfe. e) Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften entrichten monatlich 1% des für das Jahr 1935 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die Jüdische Winterhilfe. f) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, opfern einen Mindestbetrag von monatlich RM. 1.— während der Dauer der Winterhilfe. 2. Jüdische Eintopfspende An den Eintopfsonntagen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes werden Eintopfspenden in den jüdischen Haushalten und den jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, durch Sammler der jüdischen Winterhilfe gesammelt werden. 3. Judische Pfundsammlungen Entsprechend den Pfundsammlungen des Winterhilfswerkes des Deutschen Volkes sind jüdische Pfundsammlungen anzusetzen. Vielfache Anfragen aus der Gemeinde geben uns Veranlassung, noch einmal darauf hinzuweisen, daß die vorstehenden Richtlinien für uns verbindliche Anordnungen der Reichsleiiung des Winterhilfswerkes des Deutschen Volkes darstellen. Die für die monatlichen Geldspenden aufgeführten Sätze sind ausdrücklich als Mindestsätze gekennzeichnet. Der Rückgang unserer Wirtschaftskraft und die gegenüber dem Vorjahre außerordentlich gestiegene Not verlangen von Jedem Anspannung aller Kräfte. Uber die Minsätze hinaus müssen wir alle zu wirklichen Opfern, jeder nach seiner Leistungsfähigkeit, bereit sein, um so mehr als wir auch diesmal die alljährliche Wohlfahrtssammlung nicht gesondert durchführen, sondern mit der Jüdischen Winterhilfe verbunden haben. Neben den monatlichen Geldspenden bilden die Einiopf- und Pfundsammlungen einen wichtigen Bestandteil des Gesamtaufkommens. Wenn wir in München zur möglichsten Vereinfachung der Organisation und Ersparnis vermeidbarer Kosten gleichzeitig mit der Eintopfsammlung auch die vorgeschriebenen beiden Pfundsammlungen durchführen, wenn wir ferner von den anderwärts übMchen weiteren Haussammlungen — als Ersatz für die in unserer Gemeinschaft nicht möglichen Straßensammlungen — absehen, wenn wir also nur einmal im Monat an unsere Gemeindeangehörigen herantreten, so müssen wir erwarten, daß auch die Eintopf- und Pfundspenden nach der Leistungsfähigkeit erhöht werden. Dabei dürfen für die Eintopfspenden RM. 2.— und für die beiden Pfundsammlungen je i RM. 1.— als angemessen bezeichnet werden. Das bisherige Ergebnis der Jüdischen Winterhilfe entspricht nicht den berechtigten Erwartungen. Wir können unserer Verpflichtung gegenüber den Hilfsbedürftigen nur nachkommen, wenn sich niemand dem Opfer für die Gemeinschaft entzieht!