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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1936-07-15 · 14 (15.7.1936) · p. Seite 311

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
12 (1936)
Issue
14 (15.7.1936)
Date
1936-07-15
Page
Seite 311 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 14 Bayerische Israelitische Gcmcindezeitun» 311 nicht fest. Im allgemeinen aber scheint der Rat seinen Willen durchgesetzt zu haben. Noch im März 1784 wurde in dem Protokoll zu einer Regierungsverordnung betreffend die Dauer einer Judenhochzeit und die Kosten einer Beschneidung bemerkt: „ist gegenstandslos weilen in Lautern sich keine Juden aufhalten dürfen".11 Es gab aber wie fast überall einige sogenannte Schutzjuden. So gelang es z. B. nach der Zerstörung der Stadt Worms im Jahre 1689 zwei Männern namens Samuel und Hirsch, weil man sie als Flüchtlinge — Freisassen — betrachtete, welche keine Heimat hätten, gegen Entrichtung von 18 Thalern Judenschutzgeld in die Stadt aufgenommen zu werden. Die Aufnahme des Hirsch war an die Bedingung geknüpft, daß er nur Pferdehandel treibe und die des Samuel, daß er sofort nach Friedensschluß die Stadt wieder verlasse. Beide mußten im Februar 1698 fortziehen, als die Franzosen, von denen sie ebenfalls die Erlaubnis, in der Stadt zu wohnen, erlangt hatten, von Lautern abmarschierten.12 Solche Schutzjuden gab es sicher zu allen Zeiten. Auf sie muß eine Verordnung vom Juli 1750 gehen, daß die Judenschaft für die Vergünstigung, -Gold-, Silber- und Reifenröcke zu tragen, eine Gebühr zu entrichten habe.13 Natürlich war es auch wie anderswo auswärtigen Juden möglich, sich geschäftehalber vorübergehend in der Stadt aufzuhalten. Wir hören, daß in der Ratssitzung vom 9. November 1611 Hirsch aus Worms gegen den Arzt Victor wegen eines Pferdes klagte, das dieser bei ihm geliehen und nicht bezahlt habe. Victor wurde verurteilt, den schuldigen Betrag unnachlässig zu zahlen. Im Januar 1662 klagte Abraham Jesche aus Meisenheim gegen den Weißgerber Hiller, weil dieser ihm statt goldener nur vergoldete Armbänder geliefert habe." — Für den Eintritt in die Stadt mußte für die Person ein Geleitsgeld und für den Wagen und die mitgebrachte Ware ein Wegegeld gezahlt werden. Anfangs 1696 fragte der Wegegelderheber am Fackeltor beim Rate an, wie es mit den fremden Juden zu halten sei, welche die Stadt passierten. Der Jude Samuel, welcher bei der Zerstörung Worms sich in den Schutz der Stadt begeben habe, hole die Juden immer am Tore ab, so daß er um das Judengeld käme. Samuel wurde vorgefordert und erklärte, es seien lauter arme-, vertriebene Leute, die seine Gastfreundschaft in Anspruch nähmen, da sie ja im Gasthause nichts essen dürften; das wäre aller Orten so Brauch. Der Rat dekretierte: Da es Juden verboten wäre in Lautern zu wohnen, und man mit Samuel eine Ausnahme gemacht, solle er dafür sorgen, daß die Fremden ihr Schutzgeld entrichten.15 —Der Zoll wurde längere Zeit nicht erhoben, doch im Dezember 1673, weil die Finanzen der Stadt es erforderten, wieder eingeführt und am 18. Juli 1698 von neuem bestätigt. Am 8. Januar 1699 wurde er dann auf 6 Kreuzer bestimmt (siehe oben) und 1714 auf 2 fl. erhöht — doch wurde seit dem 29. Februar 1713 Hafer frei gelassen —, so daß er im Jahre 1717 der Stadt 360 fl. einbrachte. Am 12. Juli 1752 wurde er dann von der Regierung verboten.16 Alle ungerechten und entehrenden Ausnahmebestimmungen hörten endlich mit der französischen Regierung über die Pfalz durch die Verordnungen über die Departements im Jahre 1798 auf. Die Juden erlangten Freizügigkeit und damit war die Möglichkeit zur Bildung einer Kultusgemeinde gegeben. Bereits 1800 ließen sich die ersten Juden nieder,17 doch nur allmählich kamen andere hinzu, sodaß man 1824 nicht mehr als 11 Familien mit 57 Seelen zählte. Hierunter befanden sich 10 Steuerzahler, deren Namen nach einem Verzeichnis vom 5. 6. 1827 waren: Isaak Rubel (aus Hochspeyer), Jacob Leidersdörfer, Daniel Frank (aus Pirmasens), Jacob Heumann (Otterberg), Samuel Mayer, Alexander Mayer, Johannes Damm (Gaugrehweiler), Jacob Vollmer, Elias Landsberg (Obermoschel) und David August. Es leben noch heute Nachkommen dieser ersten Familien in der Stadt. — Infolge einer Verfügung der Regierung vom 24. 12. 1823 betr. die Bethäuser und Kultusbeamten der Juden an den einzelnen Orten fragte das kgl. Landkommissariat auch die Juden Kaiserslauterns nach ihren Verhältnissen an. Sie erwiderten, daß sie seit längerer Zeit, allerdings ohne jede Autorisation, Privatgottesdienste in dem Hause des Isaak Rubel abhielten und, da die meisten von ihnen in den „dürftigsten Zuständen" lebten, sich nicht selbst einen Rabbiner halten könnten. Nach längeren Verhandlungen wurde auf ihre Bitte am 16. 4. 27 genehmigt, mit Kirchheimbolanden zusammen einen Sprengel zur Anstellung eines Rabbiners mit dem Sitz in Münch- Sommerliche Kombination: Straffalaine, das ideale Sakko aus reinwollenem Trikot, mm Elastisch - porös - knitterfrei! ~V I Flanell - Hose, Hausmarke Z 888, die zuverlässige, reinwolm ^%$Q lene Sommerhose, 8 Farben I BAMBERGERSr HERTZ Die "zuverlässigen Kleide rf ach leute weiler a. Alsenz zu bilden. Der erste Rabbiner war Moses Cohen. Eine förmliche Kultusgemeinde wurde dann am 3. 3. 30 durch die Wahl einer Aufsichtskommission über den Kultus, bestehend aus den vier ersten der oben genannten Persönlichkeiten, geschaffen. Vier Jahre später verlegte der Rabbiner, weil seine Tätigkeit sich ja besonders auf Kaiserslautern erstreckte, seinen Sitz hierher, wo er in einer auf dem Abendsberg befindlichen Synagoge fungierte. — Nun wuchs die Gemeinde in rascherem Tempo; 1835 zählte man 108 und 1837 bereits 175 Seelen (bei 32 Familien). Da die Synagoge sich durch die Vergrößerung der Gemeinde als unzulänglich erwiesen hatte, wurde beim Landkommissariat der Antrag gestellt, von der Regierung zum Bau einer Synagoge die Erlaubnis für eine Kollekte und, wenn möglich, noch einen Zuschuß zu erwirken. Dem Gesuch wurde vorläufig keine Folge geleistet. Aber von 1840 ab änderte sich erfreulicherweise die Stellungnahme der Stadtgemeinde gegenüber der Kultusgemeinde. Die Juden hatten an den Umlagen der Stadt wie alle Bürger sich nach ihren Kräften beteiligt, doch bisher keine Beisteuer zu ihrem Kultus und zum Unterricht der Kinder erhalten. Jetzt endlich bewilligte der Stadtrat zur Miete ihres Schullokals einen jährlichen Zuschuß von 25 fl. und dem Lehrer Sigismund Wals, welcher seit 37 im Amte war, zu seinem von der Gemeinde zu zahlenden Gehalt 50 fl. Diese Zulage wurde ihm alljährlich erneuert, wobei immer die vollste Anerkennung für seine Täigtkeit und seine Erfolge von der städtischen Schulkommission und von dem Stadtrat ausgesprochen wurde. 1869 wurde die Schule von der Stadt völlig übernommen. Als dann 1875 der Stadtrat bei Gelegenheit der Anstellung weiterer Lehrer für die Kommunalschulen die Auflösung der jüdischen Schule und Einordnung der Kinder in die Kommunalschule anregte, um eine Kraft zu sparen, erklärte sich die Kultus gemeinde gern hiermit einverstanden. Sie hatte selbst den Wunsch, daß die Konfessionsschule aufgehoben und ihre Kinder in der Simultanschule unterrichtet werden. Dafür sollte ihr bisheriger und auch für alle Zeiten ein israelitischer Lehrer an den Kommunalschulen angestellt werden. — Diese Bestimmung wurde später dadurch hinfällig, daß die persönlichen Ausgaben für die Schule nicht mehr von der Stadt, sondern vom Staat getragen werden. Auch die Beziehungen zur übrigen Bevölkerung müssen recht gute gewesen sein, denn als im März 1843 der Rabbiner starb, folgten alle Beamten, Geistliche, Zöglinge des Seminars und der Gewerbeschule bis zum Weberschen Holzhof, wo die Seminaristen ein Lied sangen. Dann wurde die Leiche nach Mehlingen überführt. Hier nämlich befand sich der Friedhof für die Juden der ganzen Umgegend, also auch Kaiserslauterns, und noch jetzt finden dort vereinzelt Beerdigungen statt. Der heutige innerhalb des Kommunalfriedhofes der Stadt gelegene jüdische ist erst 1858 angelegt worden und als erster wurde auf ihm der am 27. 1. verstorbene Maximilian Fröhlich bestattet. — Der Nachfolger des Rabbiners war Ludwig Seligmann. MAGISTER KIRSCH der gute Likör, Magister München VII

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