Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 8 (15.4.1936)
- Date
- 1936-04-15
- Page
- Seite 176 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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176 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 Alle Artikel des täglichen Bedarfs gut und billig Ufßlfctder CJnMj. fflündjrn. im Warenteil Begründung einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz unter Berücksichtigung der bereits transferierten Beträge als angemessen und erforderlich angesehen werden könne. (Eine Bescheinigung der „Hitachduth Olej Germania" kann dieses Gutachten des Konsulats nicht ersetzen.) Während die Zuständigkeit der Devisenstelle im allgemeinen bis zum Betrage von 50 000 RM. durch den RE festgesetzt worden ist, besteht sie für Anträge auf Nachtransfer nur bis zur Höhe von 10 000 RM., so daß darüber hinaus die Reichsdevisenstelle entscheidet. Die Entscheidung der Reichsstelle braucht aber nicht angerufen zu werden, wenn die nachträgliche Einzahlung auf das Sonderkonto I im Wege eines von der „Haavara" genehmigten Eigentransfers abgewickelt werden kann. Der RE 45/36 regelt sodann noch die Überweisung von Schulgeldern und Unterstützungen (mit einigen Abweichungen gegen früher), sowie die Überweisungen für gemeinnützige Zwecke, ferner die besonderen Verhältnisse des Sonderkontos II, welches grundsätzlich, soweit noch nicht abgewickelt, auf Sonderkonto 1 umgebucht werden soll. Außerdem behandelt der RE den Transfer der Reisekosten zu Informationsreisen (die sogenannten Palästina-Reisekreditbriefe) und schließlich auch die Sicherheitsleistung für das Touristenvisum. Auf genauere Einzelheiten bzw. auf eine systematische Darstellung des RE 45/36 (in Verbindung mit den dazu noch weiter in Betracht kommenden Bestimmungen des RE 1/36) konnte im Rahmen dieser Besprechung nicht näher eingegangen werden. Auf die zur Zeit in Bearbeitung befindlichen, demnächst zu erwartenden neuen Richtlinien der „Haavara" für den Eigentransfer, als wichtiger Ergänzung des RE 45/36 hinsichtlich der. praktischen Durchführung des Transfers über Sonderkonto I, sei hier noch hingewiesen. Justizrat Neu, München. Die fesche FR Ü H J AH R S» B LU S E v.n KLAUBER Steter Neueingang von modischen Kragen, Garnituren, Schals und Strumpfen Theafinerstr. 35 Fil. Marienplafz 2 SchfGibniBSChinGii neu u. gebraucht Bürobedarf Büromöbel A. BRUCK, Sennenslr. 12, Inh. R. Lewin. Tel. 10786 Suche nach einem Kriegsschat? in Palästina Von einem abenteuerlichen Nachspiel des Weltkrieges berichtet der Gerichtsaal-Reporter der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" vom 4. April 1936: Ein Prozeß mit sehr abenteuerlichem Hintergrund beschäftigte die Große Strafkammer in Duisburg. Angeklagt wegen Untreue war der frühere Vermögensverwalter des Fürsten Henckel-Donnersmarck. Er wurde beschuldigt, Teilbeträge einer Summe für eine Schatzgräberexpedition nach Palästina für sich verwendet zu haben. . Zu dem Angeklagten kam vor längerer Zeit der einzige Überlebende einer deutschen Pionierabteilung, die gegen Schluß des Weltkrieges auf dem Rückzug in. Palästina eine Reihe von Kisten mit gemünztem deutschen Gold im Werte von ungefähr einer Million englischen Pfund vor den nachdrückenden Engländern in Sicherheit gebracht hat. Die erhebliche Summe Goldes war zur Besoldung der deutschen Soldaten sowie zur Bezahlung der verbündeten Araberscheichs und deren Truppen bestimmt. Auf Befehl des damaligen deutschen Oberbefehlhäbers, des Generals Liman von Sanders, wurden die Goldkisten von den Pionieren in eine Höhle des Libanongebirges verstaut und die Höhle dann mit Dynamit und Handgranaten zum Einsturz gebracht. Seitdem war der Aufbewahrungsort dieses beträchtlichen Goldschatzes in Vergessenheit geraten. Der einzige Überlebende dieser deutschen Pionierabteilung bemühte sich nun seit zwei Jahren, eine Expedition nach Palästina zusammenzubringen, um den Goldschatz zu heben. In der Verhandlung konnte der Angeklagte nachweisen, daß an der abenteuerlich klingenden Geschichte etwas Wahres ist, da die Münze in München bestätigt hat, daß seinerzeit Goldkisten dorthin gesandt worden sind. Andererseits ist den Engländern nur ein winziger Bruchteil des Goldes in die Hände gefallen. Schon im Jahre 1932 hat die englische Regierung die Erlaubnis zur Entsendung einer Expedition erteilt. Diese Expedition, die durch einen Geldgeber unter Vermittlung eines deutschen Bankdirektors in Istanbul finanziert werden sollte, konnte auch zusammengestellt werden. Inzwischen hatten schon mehrere Expeditionen vergeblich nach dem Goldschatz gesucht. Die englische Regierung beanspruchte im Falle der Auffindung des Goldes dieHälfte des Schatzes, und auch die deutsche Regierung, die ursprüneliche Eigentümerin, stellte ihre Ansprüche, so daß den Unternehmern der Expedition etwa ein Viertel des Gesamtwertes zufallen sollte. Das Reisegeld für die Fahrt dieses letzten deutschen Pioniers nach Palästina in Höhe von 675 Reichsmark ist von dem Barikdirektor bereits im Herbst 1934 an den Angeklagten in Duisburg überwiesen worden, und dieser verwendete auch kleinere Beträge zur Beschaffung der notwendigsten Ausrüstungsgegenstände. Inzwischen stellte sich heraus, daß der wirkliche Geldgeber ein Jude war, der vom Nettogewinn der Expedition ein Drittel für sich verlangte. Die deutschen Teilnehmer der Expedition lehnten daraufhin die Zusammenarbeit mit dem Juden ab, so daß die Expedition, da sich kein neuer Geldgeber fand, zunächst aufgeschoben werden mußte. Der Angeklagte hatte in der Zwischenzeit die Expeditionsgelder mit seinen sonstigen Geschäftsgeldern vermengt, so daß, als der Bankier aus Instanbul das Geld zurückforderte, der Betrag nicht sofort verfügbar war. Der Angeklagte hatte jedoch bis Februar dieses Jahres die ganze Summe mit Zinsen und Kosten abgetragen. Unter Berücksichtigung des Sachverhalts sprach das Gericht den Angeklagten von der Anklage der Untreue frei. Trotz dieses gerichtlichen Zwischenspiels sollen nun die Bemühungen zur Entsendung der Schatzgräberexpedition doch wieder aufgenommen werden. Levinger Zigarren haben ihre Stammkunden! S. LEVINGER, Bayersir. 21 im Hotel Rheinischer Hof Gegr. 1886 Fernsprecher 54897