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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1935-12-01 · 23 (1.12.1935) · p. Seite 514

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
11 (1935)
Issue
23 (1.12.1935)
Date
1935-12-01
Page
Seite 514 (sequence 4)
Language
German
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514 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 23 Fragen an die Jüdische Winterhilfe An die Sammler, an die Vertrauensmänner, an die Leiter der Jüdischen Winterhilfe in München werden viele Fragen gestellt Die berechtigten unter ihnen müssen in einer Gemeinde, die Wert darauf legt, mit jedem einzelnen unter ihren Mitgliedern in lebendiger Fühlung zu stehen, so klar und so deutlich wie es nur möglich ist, -beantwortet werden. Man kann zwei Gruppen von Fragen unterscheiden: solche, die sich auf die Art und Weise der Spendehaktionen und der Sammlungen und solche, die sich auf die Verwendung der gesammelten Gelder beziehen. Die Mittel werden entsprechend den Anordnungen der Reichsleitung für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes beschafft. Die Richtlinien, die von ihm für das allgemeine Winterhilfswerk aufgestellt worden sind, gelten in verbindlicher Weise auch für die in eigener Regie der jüdischen Gemeinden übernommene Jüdische Winterhilfe. Die Termine der Sammlungen sind festgesetzt, über Ergebnis und Verwaltung muß Rechenschaft abgelegt werden. Es sind demnach folgende Sammlungen zu unterscheiden: die allgemeine Spendenaktion, die Eintopfsammlung und die Pfundsammlung. 1. Die allgemeine Spendenaktion. Die hiefür aufgestellten Richtlinien lauten dahin, daß für die Dauer von 6 Monaten von Oktober bis März monatlich wenigstens 10 Prozent der Lohnsteuer oder 3 Prozent der Jahresvermögenssteuer an die Winterhilfe abgeführt werden sollen. Näheres hierüber war in dem Aufruf des Vorstandes der Israelitischen Kultusgemeinde München enthalten, der in Nr. 21 der „Bayr. Isr. Gemeindezeitung" vom 1. November 1935 abgedruckt war. Diese allgemeinen Spenden werden nicht eingesammelt; die Spender werden vielmehr gebeten, ihre Beiträge auf das Postscheck -Konto Nr. 2701 1 der Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Kultusgemeinde München so bald wie möglich einzuzahlen. 2. Die E i n t o p f s a m m 1 u n g. Die Eintopfsammlung findet an den hiefür vorgesehenen Sonntagen und zwar einmal in jedem Monat während des Winterhalbjahres statt. Für die gespendeten Beträge wird ebenso wie bei der staatlichen Sammlung keine eigene Quittung verabfolgt; der Spender bestätigt seinen Beitrag auf der allgemeinen Sammelliste durch eigene Unterschrift. 3. Die Pfundsammlung. Die Pfundsammlung findet zweimal in jedem Monat während des Winterhalbjahrs statt und wird auf eigenen Quittungsblooks quittiert. Sie hat mit der besonderen Pfundsammlung, welche die Kinder der jüdischen Volksschule veranstalten, nichts zu tun und wird im Gegensatz zu dieser nicht in Waren, sondern in Geldbeträgen, die der Ablösung von Naturalienspenden dienen sollen, geleistet. Diese Regelung hat sich aus praktischen Gründen als notwendig erwiesen. > Beide zuletzt genannte Sammlungen, die Eintopfsammlung wie die Piundsammluhg, werden unter Aufsicht der hierfür bezirksweise aufgestellten Vertrauensleute von den Sammlern und Sammlerinnen der Winterhilfe eingehoben. An alle Mitglieder der Gemeinde ergeht die herzliche Bitte, diesen fleißigen Helfern an einem so wichtigen Gemeinschaftswerk ihre Arbeit durch prompte und freundliche Entrichtung der zugedachten Spende zu erleichtern. Doppelt gibt, wer schnell gibt! Was die Verwendung der eingehenden Gelder betrifft, so gilt als oberster Grundsatz, daß die Bedürftigen grundsätzlich keine Geldleistungen, sondern nur Sachleistungen erhalten sollen. Es kommen Kartoffeln, sonstige Lebensmittel, Kohlen sowie Bekleidungsstücke, Wäsche, Schuhe und dergleichen zur Verteilung. Für den Kartoffelbezug wird wegen Schwierigkeiten der Zufuhr an Stelle von Gutscheinen bares Geld gegeben, über dessen Verwendung ein Beleg vom Kartoffelhändler verlangt wird. Für die Beschaffung von sonstigen Lebensmitteln aller Art sind Gutscheine auf verschiedene Firmen, für den Erwerb von Kohlen Gutscheine, die nacht auf einzelne Firmen ausgestellt sind, vorgesehen. Zur Verteilung von Lebensmittelpaketen und Bekleidungsstücken,, steht ein Raum, Pettenbeckstraße 8, H. Aufgang, zur Verfügung, der von privater Seite in liebenswürdiger Weise bereitgestellt worden ist. Die Ausgabe erfolgt auf Grund von Zuweisungen, die nach Prüfung der Anträge der Bedürftigen von der Wohlfahrtsstelle ausgestellt werden. Die Verteilung von Lebensmitteln, Kartoffeln und Kohlen hat im Monat November bereits begonnen. Die Verteilung für Oktober war wegen der Kürze der Anlaufszeit noch nicht möglich; sie wird im Laufe des Winters nachgeholt. Ungeduldige Mahner mögen bedenken, daß die gemeindliche Wohlfahrtsstelle mit der Einrichtung der Winterhilfe vor eine völlig neue Aufgabe gestellt worden ist, die trotz ihres für den Außenstehenden kaum übersehbaren Umfangs mit den wenigen vorhandenen Kräften geleistet werden muß. Man denke nur an die überaus schwierige Erfassung aller Spender und Hilfsbedürftigen! Die Mitglieder der Gemeinde sollen überzeugt sein, daß alles getan wird, damit sämtliche gerechten Anforderungen erfüllt werden können. Anträge auf Betreuung aus Mitt eln-de r Jüdischen Winterhilfe müssen bei der Wohlfahrtsstelle der Israelitischen Kultusgemeinde, Herzog-Max-Straße 5, abgegeben werden. Diejenigen Bedürftigen, die sich an die Wohlfahrtsstelle nicht wenden wollen, können in Ausnahmefällen den. gleichen Antrag auch an die Mittelstandshilfe des Jüdischen Frauenbundes und zwar entweder an Frau Rabb. Jenny Bärwald, Pettenkoferstraße 37, oder an Frl. Hedwig Jacobi, Viktor-Scheffel-Straße 1, richten. Auch die Gemeindeschwester kann Anträge aufnehmen, wenn Gemeindeangehörige bisher nicht bedachte Bedürftige bei der Wohlfahrtsstelle oder bei der Mittelstandshilfe unter genauer Bezeichnung des Namens und der Anschrift angeben. Der Richtsatz für die Unterstützung durch die Winterhilfe ist wesentlich höher als der für die Wohlfahrtsunterstützung geltende Richtsatz. Es können also auch Anträge von solchen Familien gestellt werden, welche die Wohlfahrtsunterstützung nie beanspruchen, da sie vielleicht über Verdienstquellen verfügen, die aber für die erhöhten Aufwendungen, die den Winter über zu machen sind, nicht ausreichen. Die Zahl der bisher eingelaufenen Anträge beträgt zwischen 400 und 500 und täglich laufen neue Anträge ein! Aus diesen Zahlen möge der Umfang der Not abgelesen werden, die es in unserer Gemeinde zu lindern gilt, aber auch der Umfang der Arbeit, der von allen Beteiligten geleistet werden muß. In einer Zeit, in der wir um unsere Gemeinschaft zu erhalten mehr als jemals auf die eigene Kraft und den eigenen Opfersinn angewiesen sind, muß jedes Gemeindemitglied seine Pflicht mit Freude und innerer Anteilnahme erfüllen. Ca. Zum 100. Geburtstag von Joseph Perles Von 1871 bis zu seinem Tod am 4. März 1894 hat Joseph Perles das Rabbinat der Münchener Gemeinde innegehabt. Am 5. Kislev (1. Dezember) jährt sich zum 100. Mal sein Geburtstag. Abgesehen von dem lebendigen Andenken, das die Gemeinde an diese ausgeprägte Persönlichkeit bewahrt, ist die Epoche, in der er in München war, bei näherem Hinsehen erfüllt von charakteristischen jüdischen Wandlungen und Ausdrucksweisen, die uns unsere eigene Zeit, nämlich das, was heute unter uns an „Judentum" vorhanden ist, besser verstehen lehren. Wenn wir aus der praktischen Münchener Wirksamkeit von Perles seine Predigten, deren Sammlung 1896 bei Theodor Ackermann in München, erschienen ist, mit historischem Sinne für die Untertöne und für die darin vorkommende Werte- Skala lesen, so sehen wir die Gemeinde lebendig vor uns, die so angesprochen werden will und muß. Zuerst die drei Gedenkreden beim Tode der fürstlichen Persönlichkeiten: König Ludwig IL, Kaiser Wilhelm I., Kaiser Friedrich III., dann die Predigten am Grabe der „Kezinim" der Gemeinde. Es folgen die

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