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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1935-11-01 · 21 (1.11.1935) · p. Seite 460

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
11 (1935)
Issue
21 (1.11.1935)
Date
1935-11-01
Page
Seite 460 (sequence 6)
Language
German
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46ÖI Bayerische Israelitische* Gemeindezeitung Nr. 21 Auszug aus den Richtlinien zur Durchführung der Winterhilfe unier der jüdischen Bevölkerung in Deutschland I. Kreis der Hilfsbedürftigen. Entsprechend den Grundsätzen des Winterhilfswerks des deutschen Volkes sollen »alle jüdischen Personen unterstützt werden, die den nötigen Lebensbedarf für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften beschaffen können. Dazu gehören Erwerbslose, WohlfahrtsenTp'fänger, Kurz- und Notstandsarbeiter, Kleinimd Sozialrentner und Erwerbstätige, deren Verdienst zur Deckung der im Winter erhöhten Lebenshaltungskosten nicht ausreicht. Die jüdische Winterhilfe soll sich bei der Betreuung der Hilfsbedürftigen nicht auf den durch die kommunalen Fürsorgeverbände erfaßten Personenkreis beschränken. Es können demnach auch Personen der gehobenen Fürsorge und Personen, die nicht durch die Sofort ausschneiden, Rüdeseite ausfüllen und einsenden an die Isr. Kultusgemeinde München, Herzog-Max-Strafe 7 kommunalen Fürsorgeverbände unterstützt werden, im Sinne der Winterhilfe hilfsbedürftig sein. Ausnahmen für Ausländer bestehen nicht. Bezüglich des Höchsteinkommens, bis zu dem Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Winterhilfe angenommen wird, gelten die Grundsätze des Winterhilfswerks des deutschen Volkes. Hilfsbedürftigkeit für die Winterhilfe soll entsprechend den Richtlinien des Winterhilfswerks des deutschen Volkes angenommen werden, wenn das Einkommen nicht mindestens 30% über dem Richtsatz der kommunalen Fürsorgeverbände liegt. II. Umfang der Leistungen der jüdischen Winterhilfe. Die jüdischen Hilfsbedürftigen sollen nach Möglichkeit Leistungen von gleichem oder ähnlichem Werte erhalten, wie sie das Winterhilfswerk des deutschen Volkes gewährt. III. Aufbringung der Mittel. Die Aufbringung der Mittel erfolgt nach den für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes geltenden Grundsätzen. Es werden demnach aufgebracht:. 1. Monatliche Geldspenden. (Vergleiche den in dieser Nummer abgedruckten Aufruf.) 2. Eintopfspende. Die Eintoipfspenden werden in den jüdischen Haushalten und jüdischen Gaststätten, die als solche gekennzeichnet sind, monatlich einmal durch unsere Helfer gegen Quittung gesammelt. 3. Pfundsammlungen. Die Pfundsammlungen werden in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes so durchgeführt, daß — abgesehen von den Pfundsammlungen der Volksschule — die entsprechenden Geldbeträge von unseren Sammlern mindestens zweimal monatlich erhoben werden;.

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