Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 21 (1.11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 459 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr.2;l Bayerische Israelitische; Gemeindezeitung 4m JWH, soweit die; Stehler schuld nicht durch Lohn- .. abzug getilgt wird. Diese 3% werden also lediglich von der Einkommensteuerschuld errechnet. d) Gewerbetreibende und Angehörige der freien Berufe sowie sonstige Einkomimenbezieher, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten monatlich ein Opfer in Höhe von 3% des für das - ., Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die JWH. e) Inhaber von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften entrichten monatlich 3% des für das Jahr 1934 veranlagten Einkommensteuerbetrages an die JWH. : f) Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe sowie sonstige Einkommenbezieher, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, opfern einen Mindestbetraig von monatlich 1 RM. während der Dauer der Winterhilfe, g) Steuerpflichtige, die nicht zur Einkommensteuer, wohl aber zur Vermögensteuer veranlagt sind, zahlen monatlich 3% der für das Jahr 1934 veranlagten Vermögensteuer. Um kostspielige Verwaltungsarbeit zu ersparen und um die Spenden möglichst in vollem Umfange und möglichst schnell den Hilfsbedürftigen zukommen zu lassen, empfehlen wir in erster Linie die Ablieferung durch den Betrieb und in den Fällen, in denen dies nicht angängig ist, die Einzelablieferung. Die Ablieferung durch den Betrieb kommt dann in Frage, wenn in dem Betrieb der oder ein Inhaber und ein oder mehrere Arbeitnehmer Juden sind oder wenn in einem nicht von Juden geleiteten Betriebe jüdische Arbeitnehmer beschäftigt werden. Im ersten Falle bitten wir die jüdischen Mitglieder des Betriebes, sich dahin zu verständigen, daß ein den oben angeführten Sätzen entsprechender Betrag bei der Lohn- und Gehaltszahlung einbehalten und gemeinsam mit dem Beitrag des Arbeitgebers von ihm an uns abgeliefert wird. Im zweiten Falle bitten wir die jüdischen Arbeitnehmer, eine Vertrauensperson zu bestellen, die die Ablieferung der Beiträge an uns vornimmt. Der Empfang der Beiträge wird in beiden Fällen auf Quittungen der JWH unserer Gemeinde bestätigt werden. Falls Sie Ihren Betrag für die JWH auf diese Weise leisten, bitten wir um Ausfüllung und Absendung des anhängenden Abschnittes. Falls die Möglichkeit der Ablieferung durch den Betrieb für Sie nicht in Frage kommt, bitten wir Sie um d i r e k t e Ü b e r w e i s u n g des nach dem oben angeführten Richtsätzen auf Sie entfallenden Betrages.,; Pas Opfer an Lohn, Gehalt, , Einkommen, »der Vermögen für die JWH kann entweder monatlich während der sechsmonatigen Dauer der JWH, erstmals aim 31. Oktober 1935, oder in Vierteljahresraten oder auf einmal gezahlt werden. Wir sind sicher, daß Sie durch Ihre Spende sich-zu unserer schwer ringenden Gemeinschaft bekennen und das Vertrauen rechtfertigen, werden, das die Bedürftigen unserer Gemeinde in Ihre Hilfsbereitschaft setzen. Bei der täglich wachsenden Not und den immer größeren Aufgaben der allgemeinen Wohlfahrt, von Hilfe und Aufbau muß sich jeder von uns seiner sittlichen Pflicht zum wirklichen Opfer bewußt sein. Der Vorstand der Israelifischen Kulfusgemeinde München Spenden erbeten auf das Postscheckkonto Nr. 27011 des Wohlfahrts- und Jugendamts der Israelitischen Kultusgemeine München oder am Schalter der Wöhlfahrtsstelle, Herzog-Max-Sträße 5/1. Zum Ausschneiden! An die Israelitische Kulhisgemeinde in München Postscheckkonto 27011. Ich teile hierdurch mit, dah ich mein Opfer zur jüdischen Winterhilfe durch den Beirieb an Sie abführe. (Ort, SiraSe) .., den Name: (Genaue Anschrift)