Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 21 (1.11.1935)
- Date
- 1935-11-01
- Page
- Seite 458 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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J ü d 1 s ch e Wi n t e rh i I i e - i J;. : . . ' Israelitische Kultusgemeinde München AUFRUF Wieder steht der Winter vor der Tür, die schwere Zeit für alle Notleidenden und Hilfsbedürftigen. Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes betreut in diesem Jahre jüdische Hilfsbedürftige nicht und zieht die Juden auch nicht als Spender heran. Nach den von dem Herrn Reichsbeauftragten für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes genehmigten Richtlinien führt die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Verbindung mit den jüdischen Gemeinden Deutschlands die Jüdische Winterhilfe durch. Die jüdischen Gemeinden haben die schwere Pflicht auf sich genommen, die Aufbringung der nötigen Mittel und ihre Verteilung an die jüdischen Hilfsbedürftigen sicherzustellen. Wir haben in den vergangenen Jahren neben der Beitragsleistung für jüdische Hilfs- und Aufbauarbeit unsere Pflicht gegenüber dem allgemeinen Winterhilfswerk in vollem Umfange erfüllt. Heute geht der Ruf unserer Gemeinde an alle unsere Mitglieder: Opfert für die jüdische Winterhilfe mindes^ns in dem gleichen Maße* in dem Ihr in den vergangenen Jahren gegen Wintersnot und -kälte angegangen seid! Kein Hungernder unserer Gemeinde darf in diesem Winter tihrie Nahrung, kein Bedürftiger ohne Kleidüng und^ejnand ohne Obdach sein! Unsere jüdische .-Gemeinde und die jüdische Gemeinschaft in Deutschland, die in diesem Jahre im Kampfe gegen Wintersnot und -kälte auf sich allein gestellt sind, werden niemanden im Stich lassen. Jeder .aber muß durch den Einsatz seiner Person und seiner finanziellen Kraft sich zu seiner Gemeinschaft durch die Tat bekennen. Wir erwarten von Ihnen die gleichen Leistungen, wie sie das Winterhilfswerk des deutschen Volkes verlangt. Diese Leistungen bestehen in 1. Eintopfspenden. 2. Pfundsammlungen. Zu 1 und 2 siehe die in dieser Nummer abgedruckten Richtlinien. 3. Monatlichen Geldspenden. Diese Spenden betragen für: a) Lohn- und Gehaltsempfänger während der sechsmonatigen Dauer des WHW 1935/36 (1. Oktober 1935 bis 31. März 1936) mindestens monatlich 10% der abgeführten Lohnsteuer. b) Lohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen Einkommens zur Einkommensteuer nicht herangezogen werden, entrichten ein Opfer von monatlich 25 Rpf. c) Festbesoldete, die neben ihrer Lohnsteuerleistung noch, .zur Einkommensteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrer monatlichen Spende in Hohe von mindestens 10% ihrer" Löhnsteuer ein' monatliches Opfer in Hohe von'3% ihres für das^ Jahr . ... 1934 veranlagten Binkomimensteuerbetrages ari die