Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 13 (1.7.1935)
- Date
- 1935-07-01
- Page
- Seite 294 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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;294 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 13- D A Sdas Zeichen für den 7/7 guten modernen bcnun! Deutsch-Amerikanische Schuhges.m.b.H Neuhauserstraße 7 und 6 Filialen Mod ernes Kaufh aus führt in allen Abteilungen Artikel des tägl. Bedarfs Tempo- Warenverkaufs G. m. b. H. Ecke Augusten-Theresienstraße Telefon 53344 L. Josephsohn & Co. Damenmoden München Karlsplatz 25 Tägliche Ersparnisse durch taglichen Einkauf von Lebensmittel — Textilien —-' Haushaltartikel bei KLEINPREISE Nymphenburgerstr. 128 * Tel. 62471 » Lieferung frei Haus /3~ikä Am Stach us Neuhauserstr. ✓ Weinstr. Dachauerstr. / Reichenbachstr. Fachgeschäft für Wäsche und Strümpfe N i e m a n d b I et e I m eh r! Amateure! Bringt Eure Photoarbeiten zum Entwickeln und Kopieren zu TROPLOWITZ Bayerstraße 7 ALLE MÄRKE NÄPPÄR ATE IN GRÖSSTER AUSWAHL sie ihrer Gestellungspflicht im vollen Umfange nachzukommen.; Es wird in dieser Beziehung auf die Verordnung vom 1. Juni 1935 ('RGBl. I S. 697), auf die öffentlichen Anschläge und Tageszeitungen verwiesen. Nach § 19 Abs. -2 der genannten Verordnung werden wehrfähige Dienstpflichtige nichtarischer Abstammung, die innerhalb der Frist von zwei Wochen nach dem Musterungstage keinen Antrag auf Heranziehung zum aktiven Wehrdienst einreiche», der Ersatzreserve II überwiesen, womit sie in den Beurlaubtenstand übergehen. Die Möglichkeit dieser Antragstellung beruht darauf, daß nach § 15 des Wehrgesetzes ausnahmsweise von der arischen Abstammung bei der Heranziehung für den aktiven Wehrdienst; abgesehen werden kann. Diese Ausnahme kommt für reinrassige Juden nicht in Frage; der Leiter des Wehrmachtamts im Reichskriegsministerium. Generalmajor von Reichenau, erklärte in seiner amtlichen Auslassung vor der deutschen Presse am 22. Mai 1935: „Reinrassige Juden werden zum aktiven Wehrdienst nicht herangezogen" (vgl. den Abdruck im „Völkischen Beobachter" vom 23. Mai 1935). Es ist demnach zwecklos, daß deutsche Juden ihre ausnahmsweise Heranziehung zum aktiven Wehrdienst beantragen. Dies muß festgestellt werden, so schmerzlich auch die gesetzliche Regelung das deutsche Judentum berührt. Die Stellung solcher Anträge wäre auch unverträglich mit dem Gebot jüdischer Zurückhaltung. 2. Ausbildung der jüdischen .Tugend nach dem schulpflichtigen Alter. Die Reichsvertretung der deutschen Juden teilt mit: Auf Grund von Anregungen des Präsidenten der Reichsyertretung der deutschen Juden, Herrn Dr. Leo Baeck. hat der Präsidialausschuß der Reichsvertretung sich mit der Frage der Ausbildung der jüdischen Jugend nach Vollendung des schulpflichtigen Alters befaßt Im Anschluß an die Vorschläge Dr. Baecks, die vom Präsidialausschuß einstimmig gebilligt wurden, werden die Einzelheiten des Entwurfs von der Schulabteilung der Reichsvertretung ausgearbeitet. Der neue Plan zielt darauf ab, große Teile unserer Jugend, die über ihre Zukunft in Sorge und Ungewißheit sind, auf das Berufsleben vorzubereiten. In „Tagesschulen für Berufworlehre". die an der Großstadtperipherie innerhalb von Garten-'' grundstücken liegen, werden die Jugendlichen körperliche und geistige Arbeit, die in sinnvollem Wechsel aufeinander abgestimmt ist, zu leisten haben. Unterrichtsziel ist die unmittelbare Vorbereitung auf praktische Berufe (Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe, kaufmännische Betriebe), und zwar unter Berücksichtigung des Umstandes, daß für einen erheblichen Teil der Jugend die Auswanderung unausweichlich ist und daß unter den Auswanderungsländern Palästina an erster Stelle steht. Demgemäß wird nehen die praktische Berufsvorbilidung die. Erlernung des Hebräischen und des Englischen treten; hinzu kommt die Fortbildung in Mathematik, Naturwissenschaft und Zeichnen — alles dies unter klarer Begrenzung der Stoffgebiete, wie sie von der Praxis der künftigen Berufe diktiert wird. Die Erziehungsziele sind dieselben, die heute im ganzen deutschen Judentum — üßer alle richtungsmäßig entwickelten Abwandlungen hinaus — in Elternhaus, Schule und Bund angestrebt werden. Die Beschäftigung mit jüdischem und deutschem sowie allgemein-europäischem Geistesgut, mit Musik und bildender Kunst wird der erzieherischen Formung zu dienen haben; neuer Lernstoff, darf hieraus nicht erwachsen, weil die praktische Schulung im Vordergrund steht. V In den neuen Tagesschulen werden an unsere Jugend hohe Anforderungen gestellt werden. Acht Arbeitsstunden täglich sind vorgesehen. Eine Überlastung wird vermieden durch den Wechsel körperlicher und geistiger Arbeit und dadurch, daß Sport und Turnen in den Stundenplan, eingefügt sind. Ebenso werden die „Schularbeiten" (Unterrichtswrbereitung des