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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1935-07-01 · 13 (1.7.1935) · p. Seite 287

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
11 (1935)
Issue
13 (1.7.1935)
Date
1935-07-01
Page
Seite 287 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 13 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 287 keit. Die Herrschaft war verschuldet und die Juden mußten die Aufnahme-Genehmigung mit manchem Gulden aufwiegen. An einmaligen Gebühren und jährlichen Leistungen waren nach den Akten zu tragen: 1. Noch vor Protokollierung des Schutzes von einem einheimischen Juden, an den herrschaftlichen Beamten 2 fl. und ein; Hemd, bzw."ein weiterer Gulden; 2. bei der Auswanderung eine Nachsteuer von 12 fl., außerdem 10 Prozent vom Werte des Hauses und 12 Prozent vom übrigen Vermögen, den vollen Jahreszins und das volle Schntzgeld; 3. für die in Ichenhausen geborenen Personen, die von dort auch den Schutz erhalten, unter dem Namen „Konsenz" 10 fl. Der einheimische Jude, welcher eine Fremde heiratete, zahlte 15 fL, während der Herrschaft freistand, die Höhe dieser Gebühr zu bestimmen, wenn beide die Ehe schließende Teile Fremde waren; 4. als Bürgerrecht zählte die einheimische Person 1.30 fl., die ortsfremde 3 fl. und .wenn beide Eheleute Ortsfremde waren, nach Konvenienz der Herrschaft. Zu dieser Gebühr kam dann noch 1 fl. als ^Schützengeld"; 5. als jährliche Prästanda Küchendingt (= geld), Schächt-, Krautstrangen (= . Frohngeld), Herbergsgeld und Schutzgeld im Gesamtbetrag von 10 fl.; dazu noch 1 fl. 30 kr. Grundzins von jedem Haus oder Hausanteil, so daß also z. B. von einem Haus, das durch Erbschaft auf 5 Familien überkommen war, fünfmal 1 iL 30 kr. als Grundzins erhoben wurde; 6. Eallgelder, d.s. Gebühren bei Sterbefällen und zwar für den gestorbenen Mann 6 fl,, für die gestorbene Frau 4 fl. und für ein Kind 2 fl.; 7. idie ledigen Burschen hatten ferner ein Fastnachtsgeld zu erlegen und jeder .Hausanteileigner mußte dem Pfarrer eine Gebühr zahlen (iura Stolae) für den Entgang von Einnahmen, die er hätte, wenn, das Haus von Christen bewohnt würde. Das waren schwere Lasten in jenen geldarmen Zeiten, und so ein Ichenhauser Schutzjude hatte zu springen und zu rennen, bis er allein soviel verdient hatte, daß er mit seinen Abgaben nichtim Rückstand blieb und dadurch des, Schutzes verlustig ging. Dafür aber gaben die Herren vom Stain ihren Juden auch gute und klare Verträge auf festem, haltbarem Pergament, mit großen Siegeln in die Hände und was noch mehr beideuten wollte, sie hielten sich und die Christengemeinde* auch streng an diese Verträge gebunden. Das wollte aber etwas heißenin einer Zeit, in der Kaiser Karl V. und sein Nachfolger Rudolf II. sehr freigebig den Reichsstädten, Klöstern und freiherrlichen Ortsherrschaften das Privilegium der „Judenfreiheit" erteilten, d. h. das Vorrecht, ihre Juden „ausschaffen" zu dürfen und keine weiteren mehr aufnehmen zu müssen, worauf sich dann auch idie Städte ringsum wie. Nördlingen, Memmingen, Ulm.'Regensburg, Günzburg, Burgau, aber auch die kleinen Ortsherrschaften wie Thannhausen, Neuburg -a. Kammel anschickten, sich ihrer Juden zu „entledigen". Als indes zu Beginn des 19. Jahrhunderts die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden sich änderten-, schlug das gute Einvernehmen ins Gegenteil um. Emde des Jahres 1805 kam die Markgrafschaft Burgäu an Bayern. 1818 sicherte die Verfassung des bayerischen Staates auch den Juden ein größeres Maß von Freiheiten und Rechten zu, wenn sie ihnen auch nicht die volle staatsbürgerliche Anerkennung brachte. Im Jahre * Bis 1869 bestanden zwei völlig getrennte Gemeinden: Erst seit Gesetz v. 3. 7.1869 bildete die jüdische Gemeinde mit der christlichen eine einzige politische Gemeinde mit gemeinsamer Rechnungsstellung etc. An die Mitglieder unserer Gemeinde! Die Beitragskarte für Hilfe und Aufbau gilt der Förderung des gesamten Aufbau- und Fürsorgearbeit in Deutschland. Est ist deshalb Pflicht jedes Juden, der sich zu seinerGemeinschaftbekennt,an diesemAufbauwerk aus allen Kräften mitzuarbeiten. Jeder muß im Besitz einer Beitragskarte sein und in seinem Kreis darauf hinwirken^ daß keiner sich dieser Verpflichtung entzieht. Erwerbt dieBlaue Beitragskarte! Wer die Karte für Hilfe und Aufbau noch nicht besitzt, wolle sich schriftlich oder telefonisch beim Wohlfahrtsamt der Israel. Kultusgemeinde, Herzog-Max-Straße 5/I, Telefon 12883 melden. Außerdem bitten wir alle, die sich zur Werbung für die Blaue Karte zur Verfügung stellen, sich Montag oder Mittwoch Nachmittag im Sitzungssaal der Gemeinde, Herzog-Max-Straße 7/0, einzufinden. Wir müssen der Not Herr werden! Wir müssen in Erkenntnis unserer Verantwortung zu opfern bereit sein. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München. Nächste Veranstaltungen des Jüdischen Turn- und Sportvereins 6. Juli 14 Uhr: Tennis-llannschaftskanipt'gegen Tennis-Club Bar-Kochba Berlin 7. Juli 10 Uhr und 147a Uhr: Bayerische JLeichtathletik-Hleistergchaften 14. Juli 15 Uhr: Hockey-Wettspiel gegen RJF-jKannheim. Alle Veranstaltungen auf dem Sportplatz an der Marbachstrasse

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