Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1935-04-01 · 7 (1.4.1935) · p. Seite 149

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
11 (1935)
Issue
7 (1.4.1935)
Date
1935-04-01
Page
Seite 149 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2727810-2728025-2728032--10006-2743309
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

8 entity mentions

Nr. 7 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 149 Dieses Buch nimmt das Grundproblem der mittelalterlichen jüdischen Religionsphilosophie, den Konflikt zwischen Denken und Glauben, neue und selbständig auf. Die ausführliche, von Maimonides als dem wahren „Klassiker de? Rationalismus" im Judentum ausgehende Einleitung enthüllt die Aktualität der Frage gerade in den heutigen Auseinandersetzungen um die philosophische Begründung gläubiger Haltung. Es folgt eine Abhandlung über den „Streit der Alten und der Neueren in der Philosophie des Judentums", in der es um die Gesamtauffassung der jüdischen mittelalterlichen Religionsphilasdphie geht, ferner eine-über „die gesetzliche Begründung der Philosophie" und schließlich eine über „die philosophische Begründung des Gesetzes". Das sehr grundsätzlich verfahrende Buch wird dem philosophisch interessierten Leser das eigentliche Anliegen des Maimonides sowie der jüdischen Religionsphilosophie überhaupt und ihre Aktualität verständlich machen. Ein russisch-deutscher Rambam In den Jahren 1850—1852 erschien ein jetzt im Buchhandel vollständig vergriffenes, höchst umfangreiches Werk in fünf großen Bänden, das sich betitelt: „Auszüge aus dein Buch Jad Haghasakkah, ,Die starke Hand', Handbuch der Religion, nach dem Talmud zusammengestellt von Rabbiner Moscheh ben Maimon, gen. Moses Maimonides aus Spanien, und nach dem Gutachten der Gelehrten und Rabbiner (es folgen 12 Namen berühmter russischer talmudischer Größen,, besonders aus Wilna, Minsk und Riga) herausgegeben St. Petersburg, Buchdruckerei der kaiserlichen Akademiie der Wissenschaften 1850, Ausgabe des Ministeriums der Volksauklärung zum Unterricht in den hebräischen Schulen bestimmt." Jeder einzene Band umfaßt etwa 1000 Seiten und ist so gedruckt, daß die rechte Seite des Bandes fortlaufend den hebräischen Urtext, die linke die deutsche Übersetzung enthält. Abgesehen von einzelnen Zusätzen zu den verschiedenen Büchern des Originals oder gewissen Abschnitten derselben, werden uns hier sehr umfangreiche, in Hebräisch wörtliche Auszüge aus dem obengenannten hebräischen Hauptwerk des Rambam vorgeführt, wobei besonders zu betonen ist, daß die deutsche Übersetzung hervorragend ist, sowohl was den Stil als die Textwahrheit betrifft. Der hebräische Text ist übrigens von einer hebräischen Druckerei in Petersburg (Karl Krei) gedruckt. Wir haben es hier mit einem außerordentlich wichtigen, zu Unterrichts- Aufklärunigs- und hauptsächlich apologetischen Zwecken herausgegebenen Werk zu tun. Die merkwürdige Tatsache, daß die Ubersetzung deutsch ist, erklärt sich daraus, das einerseits damals wissenschaftliche Werke in Rußland häufig in deutscher Sprache ediert wurden, andererseits die Herausgeber und Ubersetzer, die sämtlich in den damaligen russischen Randländern Polen, Litauen. Ostsee- Provinzen wohnten, zwar der russischen Sprache nicht mäch-, tig waren, aber da sie sich in der Umgangssprache des Jiddischen bedienten, die deutsche Schriftsprache vollständig meisterten. Es fehlen von dem Standardwerk hauptsächlich diejenigen Teile, die für Schulzwecke sich nicht eigneten, z. B. alle sich mit sexuellen Fragen beschäftigende Abschnitte ferner die in der Galuth nicht mehr zur Anwendung kommenden Rechts- und Opferdienstvorsohriften, Im übrigen ist besonders das ganze Zivil-, Straf- und Ritualrecht, ferner die Glaubens-Dogmatik fast vollständig enthalten. Der Hauptgrund der Herausgabe dürfte aber inAufklärungs-und apologetischen Zwecken gelegen sein. Der innerjüdische Unterrichtszweck war demgegenüber untergeordnet. Er war jedenfalls für die damals in Rußland lebenden Juden gegenstandslos. Denn diese bedurften .infolge ihrer Ausbildung in Cheder und Jeschiwah keinerlei Ubersetzung. Allein wahrscheinlich ging die apologetische Absicht weit über den russischen Bezirk hinaus; es sollte der ganzen gebildeten jüdischen und nichtjüdischen Welt der wahre ethische religiöse und juristische Inhalt der gesamten jüdischen Halachah vermittelt werden. Von größtem Interesse für die Erkenntnis des wahren Ziels der Herausgeber sind daher die übrigens in klassischem Hebräisch und gutem Deutsch wiedergegebenen Zusätze und Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten, So findet sich nach dem Buch Ahawah eine große Abhandlung „über die Würde und Bedeutung der Völker unserer Zeit". Hier ist nachgewiesen, daß überall, wo der Talmud den Ausdruck Akkum gebraucht, auch wirklich nur die Heiden gemeint sind, nicht die christlichen Völker, ferner wird der Grundsatz, daß auch das Staatsgesetz jüdisches Gesetz und Recht ist, näher erläutert. Das wird abgeleitet aus den Schriften des berühmten (deutschen) Gelehrten Wolf Heidemheim. Daran schließen sich an Gutachten der Rabbiner aus Wilna in gleichem Sinn, dann ein langer Brief des Rabbiner Jecheskel Heller aus Wilkowski an den Rabbiner A. D. Str. (vermutlich Straschum) aus Wilna. Der Brief will den Nachweis führen, daß die christlichen Völker und Religionen die sieben noachidischen Grundsätze beobachten und daher für das jenseitige Leben würdig sind. Weiter findet sich ein längerer Aufsatz „über die andachtsmäßige Verehrung, die man dem Kaiser schuldet", hebräisch „Kewod Malchuth" von einem ungenannten Autor. Vor dem Abschnitt Sanhedrin führt eine kurze Einleitung aus, daß die strafrechtlichen und strafprozessualen Bestimmungen des talmudischen Rechts nicht mehr gelten und überall „die Brüder, welche unter dem Schutz der russischen Krone stehen, nur den Landes-Gesetzen und -Behörden unterworfen sind". Ebenso wird im Zivilrecht vor dem Abschnitt über Raub und Fund näher ausgeführt, daß z. B. der Eigentumserwerb nach dem talmudischen Begriff des Jiusch (vollständige geistige Besitzaufgabe des bisherigen Eigentümers) nicht mehr statthat. Ja hier findet sich so'gar eine Bemerkung, worin es begrüßt wird, daß die. Vorschriften des russischen Zivilrechts in dieser Beziehung strenger sind, als die des jüdischen Rechts. An anderer Stelle ist ständig darauf hingewiesen, daß hier der Rambam nur das in historischen Zeiten einmal geltend gewesene Recht aus wissenschaftlichen Gründen wiedergibt, aber das heutige Recht auf diesem Gelbiet nur das allgemeine staatliche ist. Das Studium dieser großen kompilatorischen und Üibersetzungsarbeit kann auf das Lebhafteste empfohlen werden. Wenn einmal ein jüdischer Gelehrter oder, wie es vermutlich allein möglich ist, ein Kreis von jüdischen Gelehrten sich der lockenden Aufgabe unterziehen sollte, eine wissenschaftliche und wortgetreue Übersetzung der ganzen Mischne Thora herauszugeben, so könnte dieses Werk für einen großen Teil als Vorarbeit höchst erfolgreich genützt werden. Denn es ist staunenswert, mit welcher Treue, Präzision und mit welchem Stilgefühl hier die Übertragung des hebräischen Originals durchgeführt wurde. Justizrat Dr. Emil F.-München. Erinnerung an zwei ältere Arbeiten der Maimonides-Forschung 1. Die in einer Münchener Handschrift aufgefundene erste lateinische Ubersetzung des Maimonidischen „Führer s". Von Dr. Joseph Perl es. Rabbiner der israelitischen Gemeinde München. Breslau 187 5. 2. Mose Maimunis Stellung zum Aberglauben und zur Mystik. Von Dr. Israel Finkelr-cherer. Breslau 189 4. Zwei in München wohl bekannte jüdische Gelehrte haben im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts grundlegende Rarribam- Arbeiten verfaßt, die noch heute in der Forschung über Maimonides eine Rolle spielen und an die anläßlich des 800jährigen Geburtstages, der in diesen Tagen überall gefeiert wird, erinnert sei. Der Sprachforscher und Archaeologe Joseph Perles, der von 1870 bis zu seinem Tode im Jahr 1894 Münchener Gemeinde- Rabbiner war, entdeckte unter den Handrchriftenschätzen der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.