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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1935-03-01 · 5 (1.3.1935) · p. Seite 97

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
11 (1935)
Issue
5 (1.3.1935)
Date
1935-03-01
Page
Seite 97 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 97 hafte einer Handlung geht jedenfalls auf die frühesten Zeiten zurück, blieb das ganze Mittelalter 'hindurch lebendig und erhielt durch die Ausbreitung der Kabbala neue Belebung. Wenn uns manches davon heute wie Aberglauben vorkommt, so muß das noch nicht gegen die Bräuche und ihre Deutung sprechen. Auch davon abgesehen können wir — das muß zugegeben werden — mit vielen dieser Symbolisierungen wenig mehr anfangen, aber es wäre nicht ausgeschlossen, daß eine engere Verbundenheit mit den Gebräuchen wieder neue Symbole und neue Sinnwahrheiten in ihnen entdeckt. Bleibt diese Erklärungsart fast immer im Kontakt mit dem Religiösen, so sieht eine entgegengesetzte Betrachtungsweise, von einem „wissenschaftlichen" Standpunkt aus, in. den Brauchen ein Produkt des Volkslebens und in der Brauchkunde demgemäß einen Bestandteil der Volkskunde. Damit sie dieser Aufgabe genügen kann, wird sie sich bemühen, das Material möglichst vollständig zu sammeln, und kann dann versuchen, es so abzurunden, daß sich ein Bild vom Leben der. Juden in einer Gegend oder einer bestimmten Zeit ergibt — „Minihag" bedeutet ja „Führung" im Sinne von „Lebensführung". Etwas derartiges hat z. B. A. Berliner für die deutschen Juden des Mittelalters unternommen, augenblicklich stehen die Judenschaften verschiedener asiatischer Länder im Vordergrund des Interesses. Ob eine große zusammenhängende. Betrachtung, etwa vöm national-jüdischen Standpunkt ans, schon versucht wurde, ist mir nicht bekannt. Das führt uns auf die andere Art volkskundlicher Betrachtung, die vergleichende Volkskunde. Es ist natürlich sehr wertvoll, das Gemeinsame und vor allem die Unterschiede im Gemeinsamen zwischen den verschiedenen Völkern aufzuzeigen; die vergleichende Volkskunde gibt damit auch wichtige Hinweise auf die Entstehung eines Brauches, sie bewahrt davor, einen Brauch für einzig-, artig zu halten und darum falsch zu bewerten. Auf der anderen Seite verleitet sie einen nicht sehr vorsichtigen Bearbeiter dazu, Dinge gleichzusetzen, die sich nur sehr oberflächlich berühren. Vor allem darf sie nicht dazu führen, gerade was das jüdische Brauchtum betrifft, die Kräfte zu übersehen, die das Brauchtum einer Gemeinschaft entscheidend bestimmen. Denn fällt es schon schwer, das jüdische Brauchtum getrennt von seiner religiösen' Sinngebung zu betrachten, so ist es fast unmöglich, einen jüdischen Brauch zu untersuchen ohne das R<eligionsgesetz zu berücksichtigen. Das gilt nicht etwa nur für die Bräuche, die sich an Gottesdienst und Festjahr knüpfen, denn die religiösen Gebote und vor allem Verbote umfaßten fast den ganzen Lebensbereich. Dadurch war die Entstehung einer ganzen Reihe von Gebräuchen ausgeschlossen selbst dort, wo ein nichtjüdisches Vorbild für sie gegeben war. Umgekehrt bestimmte aber das Brauchtum in hohem Maße die religionsgesetzliche Praxis. Zunächst: Wo das jüdische ReligionS'gesetz (ähnlich wie andere religiöse Gesetze im Altertum und Mittelalter) auch das bürgerliche Recht der Juden regelte, mußte es sozusagen offiziell von den Gewohnheiten des täglichen Lebens Kenntnis nehmen. Die Berufssitten der Bauern, der Handwerker, der Kaufleute wurden weitgehend anerkannt durch den wiederholt ausgesprochenen Grundsatz der Mischna: „All dies richtet sich nach, dem Brauch der Gegend." Aber auch dort, wo das Religionsgesetz ausdrückliche Festlegungen traf, sei es im Bereich des Gottesdienstes, der Speisegesetze oder auf irgend einem anderen Gebiet, mußten sich bald mit Naturnotwendigkeit örtliche Unterschiede in der Handhabung ergeben, unbeschadet der Einheitlichkeit in den Grundlinien und trotz des immer stärkeren Bestrebens, auch die Einzelheiten exakt festzulegen. Besonders auffällig sind auch heute die kleinen Unterschiede in der Gottesdienstordnung, die fast von Ort zu Ort wechselt, aber die großen Gruppen der aschkenasischen und sephardischen Juden unterscheiden sich auch in bedeutenderen Dingen, so in der Handhabung einzelner T'repha- Vorschriften. In vergangenen Zeiten waren diese Unterschiede noch häufiger und erst die Kunst des Buchdrucks hat hier eine starke und dem Brauchtum nicht immer günstige Vereinheitlichung geschaffen. Bis dahin konnte man sich in Zweifelsfällen am besten über das geltende Religionsgesetz unterrichten, wenn man „sich umsah, wie es das Volk hält", das rieten schon die Talmudlehrer Palästinas, die auch meinten, „der Ortsbrauch stoße die Gesetzesnorm um". Die späteren Gesetzeslehrer fügten freilich hinzu, das gelte nur für einen wohlbegründeten „Brauch der Frommen"; aber im Kampf gegen einen „Minhag schel schtuss", einen „unsinnigen" Brauch haben nicht immer die Gelehrten, sondern oft der Volksbrauch Recht behalten. Deutsche Rabbiner des 15. Jahrhunderts schrieben „Minhagimbücher", die in Wirklichkeit kleine Handbücher des Religionsgesetzes sind und R. Mose Isseries, der Bearbeiter des Schulchan Aruch für die aschkenasischen Juden, pflegt als wichtigstes Argument seiner Entscheidung anzugeben, daß „so der Brauch ist". Wohl gab es immer wieder Rabbiner, die keinen Minhag anerkennen wollten, der mit dem Talmud und seinen Auslegern nicht im Einklang stand. Aber es waren nicht die unkritischsten und nicht die unfrömmsten Lehrer, die in einem solchen Fall nicht ihre Auffassung des Religionsgesetzes durchzusetzen suchten, sondern im Gegenteil seinen Wortlaut auf Grund des geübten Brauches deuteten. Vielleicht könnte man sich auf Grund einer solchen Auffassung des Religionsgesetzes als der jeweils geübten religiösen Gebräuche eine gewisse Annäherung der verschiedenen religiösen Richtungen vorstellen. Man hat — weniger von seiten des einzelnen Juden als der offiziellen Richtungen — sich von vielen Bräuchen abgewandt aus einer Furcht vor jedem Aberglauben, die uns heute übertrieben erscheinen muß. Darüber hinaus glaubten die Begründer der liberalen Richtung, einen Großteil der Bräuche ausschalten zu müssen, weil sie nicht auf die Bibel begründet seien und weil sie keinen Zusammenhang mit den Glaubensgrundlehren zeigten. Diese Scheidung wurde aber hinfällig, sobald für manche Kreise auch die Bibel nicht unbedingte Autorität war und man andererseits erkannte, daß auch der „Glaube" Formen und zwar volkstümliche Formen braucht. Das haben vielleicht auch nicht alle bedacht, die sich streng an Talmud und Schulchan Aruch halten: daß auch die Minhagim, die dort nicht angedeutet sind, zum jüdischen Leben gehören. Schließlich müßte man auch von einem rein nationalen Standpunkt aus dem Brauchtum in hohem Maße gerecht werden, sofern man nicht jedes Gefühl für seinen religiösen Gehalt außer acht läßt. Überhaupt könnten den Maßstab für das, was „jeweils geübte Gebräuche" sind, natürlich nur die Kreise abgeben, die irgendwie religiös interessiert sind. Aber es ist klar, daß selbst diese Annäherung nur einen Teil der religiösen Praxis erfassen könnte und die Unterschiede in den Grundanschauungen noch nicht überbrücken würde. Ich hoffe deutlich gemacht zu haben, wie Religionsgesetz und Brauchtum in ständiger Wechselwirkung stehen. Aber selbst Gebräuche, die an sich gar nichts mit dem Religiösen zu schaffen haben, selbst solche, deren fremder Ursprung kaum zu bezweifeln ist, wurden durch die Vorschriften und Anschauungen des Judentums weitgehend umgestaltet. All diese Kräfte wirkten bei der Entstehung von Bräuchen zusammen und wir müssen dies beachten, wenn wir einen Brauch „erklären" wollen: ob er seinen Ursprung dem Religionsgesetz verdankt oder, ob er aus einem anderen Anlaß des jüdischen oder nichtjüdischen Volkslebens entstanden ist, wie er sich im letzteren Fall zur religiösen Tradition verhält und ob er — was fast immer der Fall ist — neben der ursprünglichen, mehr sachlichen noch eine weitere Sinnbedeutung erhalten hat. Das sei nun an ein paar Beispielen erläutert. Der viel bekämpfte Brauch des Kapporesschlagens ist wahrscheinlich fremden Ursprungs und widersprach eher dem Religionsgesetz, aber er füllte eine Lücke aus, weil dem Jörn Kippur fast jedes äußerliche Symbol fehlt, und er gab Gelegenheit zur Betätigung der Wohltätigkeit, auf die man in den Bußtagen erhöhtes Gewicht legt. Einen guten Grund im Religionsgesetz hat dagegen das Erheben der Hände zur Hawdalakerze: man soll nicht den Segensspruch über das Licht sprechen, ohne irgend einen Gebrauch davon zu machen — aber gerade diese Form hat sich wohl deshalb eingebürgert, weil man darin zugleich ein gutes Vorzeichen für den Wocheisbeginn hatte, sei es in der Lebenslinie der Handfläche, sei es Besuchen Sie die Veranstaltungen der PALÄSTINA-WOCHE!

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