Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 22 (15.11.1934)
- Date
- 1934-11-15
- Page
- Seite 465 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 465 als Landwirt oder Handwerker gedient ist, wurde erst allmählich Gemeingut aller beteiligten Stellen und Kreise. Materiell wie organisatorisch stellt sich heute das Berufsumschichtungswerk folgendermaßen dar: Der Zentralausschuß der Deutschen Juden hat im Sommer des Jahres 1934 einstimmig folgende, vorsichtig abgewogenen ..Richtlinien zur jüdischen Berufspolitik" beschlossen, die auf Beratungen aller mit der Materie befaßten jüdischen Stellen beruhen: ..1. Die jüdische Berufspolitik hat zwei Aufgaben zu erfüllen: a) Normalisierung der Berufsverteilung der Juden durch Ausbildung der Jugend in landwirtschaftlichen und handarbeiteuden Berufen (Berufsumschichtung): b) Erhaltung oder Schaffung der wirtschaftlichen Existenz (Wirtschaftliche Eingliederung). Unsere Berufspolitik wird heute im wesentlichen eine Berufsumschichtungspolitik sein müssen, bei der das gemeinschaftliche Ziel einer Normalisierung der Berufsverteilung ebenso wie das individuelle Ziel der Schaffung einer wirtschaftlichen Existenz bestimmend ist. Innerhalb der Berufspolitik muß daher die Benifsumschichtunsr im Vordergrund stehen neben den Maßnahmen für die in ihren Berufen bedrohten Existenzen. 2. Aus diesen beiden Aufgaben ergibt sich die Zielsetzung der B e r u i s u m s c Ii i c Ii t u n g. Sie muß so erfolgen, daß die Beruisumschichtenden nach ihrer Ausbildung eine Möglichkeit zu wirtschaftlicher Eingliederung finden, wo immer sie nach ihrer Entscheidung diese wirtschaftliche Existenz suchen. 3. Berufsumschichtung im Sinne einer Normalisierung der Berufsgliederung der Juden erfordert in erster Linie landwirtschaftliche und handwerkliche Ausbildung. Die Herbeiführung einer normalen Berufsumschichtmig der jüdischen Bevölkerung in Deutschland ist namentlich in beziig auf die Landwirtschaft außerordentlich gehemmt. Daher muß bei allem Streben nach einer normalen BerufsverteUung der Juden in Deutschland die landwirtschaftliche und in gewissem Umfange auch die handwerkliche Ausbildung so erfolgen, daß sie die Berufsumschichtenden befähigt, den neu erlernten Beruf auch außerhalb Deutschlands überall in der Welt auszufüllen. Da eine Normalisierung der jüdischen Berufsverteilung (im Sinne einer Berufspolitik auf lange Sicht) nur in Palästina möglich ist, hat Palästina unter den Einwanderungsländern für diejenigen, die einen landwirtschaftlichen Beruf ergreifen, sowie für die. die ein Handwerk erlernt haben und nicht in Deutschland bleiben können, ein besonderes Gewicht. Daher verdient die Berufsumschichtung im Dienst des Aufbauwerks Palästinas eine besondere Förderung. 4. Berufspolitik im Sinne der Eingliederung in die gegebenen wirtschaftlichen Existenzmöglichkeiten in Deutschland wird sich auf eine Einordnung in die den Juden in Deutschland zugänglichen Berufe, also in erster Linie in den kaufmännischen und handwerklichen Berufssektor, zu erstrecken haben, wo es die vorhandenen Wirtschaftsoositionen zu halten gilt. Beim Handwerk werden folgende Möglichkeiten besonders in Betracht zu ziehen sein: die individualisierten Handwerksarten des sogenannten ..ewigen" Handwerks, das Reparatur-Handwerk und das Industrie-Handwerk. Eine solche Eingliederung erfordert eine entsprechende Fachausbildung all derer, die jetzt aus anderen Berufen ausgeschlossen worden sind und die eine Neueingliederung in den deutschen Wirtschaftskreis suchen. Diese Fachausbildung zu fördern, ist die zweite wichtige Aufgabe der gegenwärtigen jüdischen Berufspolitik. 5. Da Berufsumschichtung die gegenwärtige Hauptaufgabe jüdischen Berufspolitik bedeutet, irt das Bestreben der jüdischen Jugend, sich aus eigenem Entschluß handarbeiteuden Berufen aller Art zuzuwenden, in jeder Weise zu beerüßen. In der Form der Erstausbildung in regulären Lehrstellen (Kollektiv¬ oder Einzelausbildung) ist dieses Bestreben so weil als irgend anhängig ideell und materiell zu fördern. Ebenso zu fördern ist das Bestreben derjenigen Älteren, die bisher in anderen Berufen tätig gewesen sind, sich handarbeitenden Berufen zuzuwenden, sei es. daß sie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ihre Postion aufgeben mußten, sei es. daß sie ihre bisherigen Berufe aufgeben wollen. Bei den Älteren werden allerdings zwei Momente zu berücksichtigen sein: Die obere Altersgrenze für männliche Berufsumschichtende wird im allgemeinen nicht über 30—35 Jahre ausgedehnt werden können: bei weiblichen Berutsumschichteuden bestehen auch über diese Altersstufe hinaus weitere Möglichkeiten beruflicher Umschulung. Bei der Wahl der Berufsart. zu der hin eine Umschichtung erfolgen soll, sind die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Eingliederung von Fall zu Fall sorgfältig zu prüfen. 6. Die Förderung der Berufsumschiclitung und der damit verbundenen Fachausbildung macht eine fortlaufende einheitliche Planung durch den Zentralausschuß erforderlich. Diese Planung bezieht sich auf die Verteilung der einzelnen Berufsgruppen, auf die Einrichtung der Ausbildungsstellen sowie auf die genaue Erforschung und Schaffung späterer Berufseinordnungsmöglichkeiten. Neben der einheitlichen zentralen Planung stehen für jeden einzelnen zur Beratung seines Berufsweges die hierzu zuständigen jüdischen Stellen (Wirtschaftshilfsstellen der jüdischen Gemeinden) zu Verfügung, die ihren Rat im Rahmen der allgemeinen Richtlinien unter Berücksichtigung aller persönlichen Momente geben. Es ist grundsätzlich zu fordern, daß jeder, der vor seiner Berufsentscheidung steht, diesen Rat in Anspruch nimmt. Es ist selbstverständlich, daß die Berufsausbildung durch eine jüdische Erziehung vertieft werden muß." Mit Recht ist in den Richtlinien die Berufsumschichtung in Landwirtschaft und Handwerk als ..wesentliches" Ziel unserer auf ..Normalisierung" gerichteten Berufspolitik mit dem Blick auch auf die außerdeutschen Länder (..überall in der Wetl"). besonders aber Palästina entscheidend in den Vordergrund gerückt. Dabei sind in deutlich erkennbarer Differenzierung die Aussichten ..namentlich" der landwirtschaftlichen Berufsausübung in Deutschland gegenüber derjenigen ..im kaufmännischen und handwerklichen Berufssektor" als „außerordentlich gehemmt" bezeichnet. Der Unterton der Darlegungen ist. was die Beurteilung der wirtschaftlichen Aussichten der Juden in Deutschland betrifft, mehr auf das ..Erhalten der vorhandenen Wirtschaftspositioneu" als auf die Erwartung der Neugewinnung an Stelle der erlittenen Verluste gestimmt. Die von den Praktikern der Berufsberatung der Jugend empfohlenen Handwerkszweige sind besonders hervorgehoben. Organisatorisch vollzieht sich das Berufsumschichtungswerk gemäß den im März des Jahres veröffentlichten ..Richtlinien zur Regelung der Berufsausbildung und Berufsumschichtung" folgendermaßen: Die zentrale (grundsätzliche) Bearbeitung der Aufgaben der Berufsumschichtung (finanziell, berufspolitisch, pädagogisch usw.) liegt der ..Abteilung Berufsumschichtung" der ..Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe" in Berlin ob. Die Bearbeitung der einzelnen Fälle erfolgt durch die 20 Bezirksstellen für Berufsausbildung, die jede für einen größeren räumlichen Bezirkzuständig sind. Diese Bezirksstellen sind nicht etwa neuerrichtete jüdische Sozialbehörden, sondern (meist bereits vorhanden gewesene) W'ohlfahrtsstellen. Arbeitsnachweise u. dgl.. die nunmehr auch die Funktionen als ..Bezirksstellen für Berufsausbildung" übernommen haben. Ihre Aufgabe ist es. soweit die Gemeinden nicht dazu in der Lage sind, die jungen Leute zu beraten, sich um die Beschaffung und Kontrolle von Einzelstellen und die Einrichtung und Verwaltung von kollektiven Ausbildungsstätten in ihrem Bezirk (vorbehaltlich der finanziellen Mitwirkung der Zentrale) zu kümmern, vor allen Dingen aber über die eventuelle Zuschußgewährun'.j in Fällen der Bedürftigkeit im Auftrage der Zentrale zu befinden. Die Zuschußgewährung (im Rahmen der festgesetzten Höchstsätze) erfolgt in der Weise, daß bei völliger oder teilweiser Mittellosigkeit Heimatgemeinde und Zentralstelle im Verhältnis von ein Drittel und zwei Drittel die Kosten der Berufsausbildung ganz oder teilweise tragen, wobei armen Gemeinden unter Umständen der Gemeindeanteil erlassen werden kann. Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit ist sorgfältig darauf zu achten, ob nicht Auge- MAGISTER KIRSCH der gute Likör, Magister München VII